Vom Steinkreuz
zu Frickenfelden

Die Geschichte von Schuld und Sühne

Sühne

Im Falle einen Totschlags musste nun nicht immer gleich die Rache folgen, ja sie konnte sogar unterbleiben, wenn sich die streitenden Parteien auf eine Totschlagssühne einigten. Diese waren im altgermanischen Recht zur Abwendung der Blutrache vorgesehen. Die Sippe des Getöteten und die des Täters konnten eine Sühne anstreben, bei der der Totschläger zwar nicht ungestraft davonkam, aber die Aussöhnung zwischen den beiden Sippen bewirkte einen Ausgleich, so dass die Feindschaft aufhören, der Friede wieder einkehren konnte und dem einen Totschlag nicht noch mehrere nachfolgten.

Frickenfelder Sühnekreuz

Das Sühnekreuz von Frickenfelden

Die Familie des Getöteten musste freilich entschädigt werden. Vor allem die Geistlichkeit drängte zur Sühne. Witwen und unmündige Kinder waren zu versorgen. Vor einem Schiedsgericht, das aus ehrbaren Leuten zusammengesetzt war, konnte ein Sühnevertrag geschlossen werden. Darin wurde unter anderem vereinbart, dass der Totschläger eine Seelenmesse oder einen Bußtag für den Verstorbenen stifte, wobei er die Verwandten und Freunde, die nicht an der Tat beteiligt waren, zur Mitbuße auffordern sollte. Das Kernstück der Bußbedingungen bildete in den meisten Fällen die Messstiftung. Weiter konnten eine Brotstiftung für die Armen, Kerzenstiftungen und eine Prozession am Jahrtag zum Grab des Erschlagenen folgen.

Der Hauptschuldige musste anschließend zwei oder mehrere Wallfahrten tun, nach Rom oder wo die römische Gnade zu finden ist, nach Aachen, Maria Einsiedeln und Ötting. Die Büßer sollten besiegelte Briefe von den Gnadenorten mitbringen. Oft kehrte der Schuldige gar nicht mehr zurück. Das Bußgeld an die Hinterbliebenen durfte in Sühneverträgen nicht fehlen. Der Tod kam für den Erschlagenen oder Erstochenen überraschend. Dieser hatte keine Gelegenheit mehr, auf den Tod sich angemessen vorzubereiten. Ohne Beichte, ohne letzte Ölung und fürbittende Gebete beim letzten Atemzug musste der Getötete vor den göttlichen Richter treten. Deshalb wurde der Schuldige oder dessen Sippe in den meisten Fällen dazu verurteilt, am Tatort ein Sühnekreuz zu errichten. Dieses lud alle Vorübergehenden dazu ein, Gott um Gnade für die Seele des Verstorbenen zu bitten. Solche Sühnekreuze erinnern noch heute an eine Bluttat, die vor Jahrhunderten geschah und gesühnt wurde. Sühnekreuze sind Rechtsdenkmale vergangener Zeiten.