Die Gelbe Bürg

in fränkischer Zeit

"Parafreda" in einer Heidenheimer Urkunde um 950

Otto der Große

Darstellung Ottos des Großen

Kaiserchronik für Kaiser Heinrich V. um 1112/14, Cambridge

Um das Jahr 950 erhält das Kloster Heidenheim von König Otto I. eine Schutzurkunde (1), in der dieses auch von der Pflicht entbunden wird, durchreisenden Königsboten Pferde zu stellen. Der verstorbene Tübinger Historiker Heinrich Dannenbauer hat in einer geistvollen Abhandlung (2) in mehreren Urkunden den paraveredus untersucht und festgestellt, daß es nicht nur "eine Schreiberlaune zu sein scheint, ob er eigens erwähnt wird oder nicht" (3). Er hat weiter festgestellt, daß die Pflicht, reisenden Königsboten und Gesandten Pferde = parafreda zu stellen, keine öffentliche rechtliche Verpflichtung war, sondern daß damit immer nur einzelne Güter belastet waren. Die Stellung von Pferden (der Ausdruck dafür lautet gewöhnlich "paraveredos dare") war eine der Leistungen, die von den Siedlern auf Königsland gefordert waren. Darunter können nur die Königsfreien verstanden werden. Sie waren die Wehrbauern auf Staatsland, eine königliche Gefolgschaft zur Wahrung öffentlicher Aufgaben, sie waren die zum Kriegsdienst aufgebotenen Leute, die Wehrkraft des fränkischen Reiches. Die Nutznießung von Staatsland verpflichtete sie zur Dienstleistung. Sie mußten Wach- und Streifendienst versehen, Quartiere stellen, Brücken bauen, Straßen und Burgen instandhalten, sie waren auch zur Stellung von Pferden verpflichtet, wenn reisende Königsboten mit ihrem Gefolge durch die Gegend zogen. Erstaunt stellen wir dann allerdings die Frage: Wie kommt der König Otto I. dazu, Diese Verpflichtung, Pferde zu stellen, ausgerechnet den Leuten des Klosters Heidenheim zu erlassen? Was gehen dem König die Untertanen des Klosters Heidenheim an? War am Ende die Forderung von Pferden doch eine öffentlich - rechtliche Verpflichtung?

Eine Lösung dieser Frage ergibt sich, wenn wir an die Ausstattung dieses Klosters mit Grund und Boden denken. Die Nonne Hugeburg berichtet darüber, daß Wunibald den Platz Heidenheim Zum Eigenbesitz gekauft habe und daß andere Leute dieser Gegend nachher zur Erlösung ihrer Seele einen Teil gegeben hätten (4). Man hat schon oft die Frage gestellt: Von wem hat Wunibald den Grund und Boden für sein Kloster erhalten? Man wird nicht fehlgehen, wenn man als einen der Schenker den König selber tätig sein läßt. Wie Solnhofen könnte auch Heidenheim mit Königsgut dotiert worden sein. Die Annahme läßt sich zwar nicht urkundlich erhärten, aber die Tatsache, daß die Pflicht, Pferde zu stellen, um 900 den Leuten des Klosters Heidenheim erlassen wird, spricht doch dafür, daß das Kloster über ehemalige Königsfreie verfügte.

Wie aber kommen diese in den Untertanenverband des Klosters Heidenheim? Sie müssen entweder bei der Gründung oder wenige Zeit später vom König dem Kloster geschenkt worden sein oder sich freiwillig in den Schutz des Klosters gestellt haben, um sich der Wehrpflicht zu entziehen. Daß freie Leute auf Königsland an Kirchen verschenkt wurden, ist eine bekannte Erscheinung. Viele Königsfreie haben in fränkischer Zeit es auch vorgezogen, in den geistlichen Stand einzutreten, um sich dem Heeresdienst zu entziehen Dieses Abwandern der Königsfreien unter die Herrschaft einer Kirche oder eines Klosters muß in Massen erfolgt sein, gefördert durch den Wunsch, sich dem lästigen Kriegsdienst zu entziehen (5). Bei der Übergabe der freien Leute an das Kloster Heidenheim scheint der König sich weiterhin die Leistungen, die auf ihren Gütern ruhten, verpflichtet zu haben. Das Kloster wird ständig darnach gestrebt haben, durch die Immunität sich dieser Lasten zu entledigen. Erst um 950 erfolgte eine Befreiung dieser Güter von den Verpflichtungen gegenüber den König.

Halten wir einen Augenblick inne und fragen, was denn diese Heidenheimer Urkunde für die Gelbe Bürg zu bedeuten hat? Die Immunitätsurkunde mit ihrer ausdrücklichen Feststellung, daß das Kloster nunmehr von der Pflicht entbunden ist, Pferde zu stellen, läßt vermuten, daß zum Klosterbesitz Güter gehörten, auf denen einstige Königsfreie saßen. Wo aber lagen diese Güter? Wir haben sie dort zu suchen, wo das Kloster auch noch im Hohen und ausgehenden Mittelalter begütert war. Ein großer Teil der Klostergüter schart sich unmittelbar um die Gelbe Bürg. In Dittenheim verfügt das Kloster um 1150 über einen Herrenhof (6). Das Salbuch von 1400 (7) führt in Dittenheim einen Meierhof auf mit 5 Hofstätten und 2 Huben, die Schweine liefern, ferner 1 Hof, der freies Eigen ist. In Meinheim besitzt das Kloster 1 Meierhof, mehrere Huben und Hofstätten, in Windsfeld einen Meierhof mit mehreren Huben, in Sausenhofen Lehen und Hofstätten, in Sammenheim Höfe und Hofstätten, in Degersheim 1 Meierhof und Huben und schließlich in Heidenheim den großen Siedelhof, der noch um 1400 im Eigenbau bewirtschaftet wird.

Wenn sich auch infolge der Güterbewegung nicht mehr feststellen läßt, welche Güter aus dem Besitz alter Königsfreien stammen, so ist doch sicher, daß das Kloster von Anfang an im Raum der Gelben Bürg stark begütert war, dort auch Eigenkirchen besaß und daß unter den Hintersassen welche waren, die als Königsfreie einst dem Kloster übergeben und zu bäuerlichen Hörigen geworden sind. Im Umland der Gelben Bürg sind frühzeitlich geistliche Grundherrschaften und ehemaliges Königsland eingewurzelt. Altheim ist schon um 800 geschlossener Besitz von Fulda, in Dittenheim ist der Bischof von Regensburg und Bamberg zu Hause, in Sammenheim ebenfalls Bamberg, in Meinheim und Heidenheim der Bischof zu Eichstätt. Wir dürfen annehmen, daß mit diesen Schenkungen an die Kirche ein großer Teil von Siedlern, die um die Gelbe Bürg auf ehemaligem Königsland saßen, an die Kirche überging. Sie müssen aber in merowingischer und karolingischer Zeit in großer Zahl im Umland der Gelben Bürg und auf dem Hahnenkamm gesessen sein. Sie sind im Lauf der Jahre zu bäuerlichen Grundholden herabgesunken, so daß ihre Güter im ausgehenden Mittelalter nicht mehr ohne weiteres von den Höfen der Unfreien auseinanderzuhalten sind. Ihre hohe Zeit war die merowingische und karolingische Epoche, wo sie als Werkzeuge des fränkischen Staates in dem Bezirk um die Gelbe Bürg zur Erschließung dieser Gegend, zur militärischen Besetzung und Sicherung und zur Verwaltung des fränkisch überlagerten Landes im Dienste des Königs standen. Mit der fortschreitenden "Verfrankung" im 9. Jahrhundert war ihre große Zeit vorbei. Sie konnten an die einwurzelnden geistlichen Grundherrschaften verschenkt werden. Von ihrem Übergang an die Kirche berichtet die Heidenheimer Urkunde um 950 mit der ausdrücklichen Entbindung von der Pflicht, dem König Pferde zu stellen.

Anmerkungen

  1. Heidingsfelder Nr. 125
  2. Heinrich Dannenbauer, Paraveredus - Pferd, in Grdl. d. m. Welt, S. 257 - 270
  3. Ebenda S. 258
  4. F. X. Buchner, St. Wunibald, Kallmünz 1951, S. 9/10. Heidingsfelder Nr. 5
  5. H. Dannenbauer, Die Freien im karol. Heer in Grdl. d. m. Welt, S. 244
  6. Heidingsfelder Nr. 408
  7. St. A. Nbg., Rep. 122, Nr. 53