Heidenheim

Stützpunkt der angelsächsischen Mission

Wirtschaftsgeschichte Kloster Heidenheim

(Gedruckt in der Zeitschrift Nordschwaben Heft 4 / 1988, S. 221-227)

Heidenheim
Heidenheim am Hahnenkamm

Die Gründungslandschaft

Die Klostergründung des angelsächsischen Mönches Wunibald erfolgte in einer breiten Talmulde des Hahnenkamms in einem bereits bestehenden Ort mit dem Namen Heidenheim, genannt nach einem frühen Grundherrn Heido. Etwa 2 Kilometer von dem Kloster entfernt erhebt sich am nördlichen Steilabfall des Hahnenkamms zur Altmühlniederung hin die so genannte "Gelbe Bürg", eine vor- und frühgeschichtliche Wehranlage inmitten eines Kranzes von alten Ortsnamen auf -heim, die darauf schließen lassen, dass diese Burg auch noch im 8. Jahrhundert eine schützende Funktion auf die Umgebung auszuüben hatte, mag sie auch selbst nicht mehr besiedelt gewesen sein. Durch die Anlehnung seiner Klostergründung Heidenheim an eine fränkische Adelsburg folgte Wunibald dem Beispiel seines großen Meisters und Lehrers Bonifatius, der im hessischen und thüringischen Missionsfeld seine angelsächsischen Stützpunkte in die Nähe befestigter Adelshöfe oder alter Gauburgen verlegte, im Einvernehmen mit dem fränkischen Adel. Germanenmission durch die angelsächsischen Mönche erfolgte von oben herab wie einst in ihrem Mutterland auf der fernen Insel. Erst trat die Oberschicht zum Christentum über, die Masse der Unfreien folgte zwangsläufig nach.

Nach dem Bericht der Nonne Hugeburg wäre die Gegend um Heidenheim zur Zeit der Klostergründung um 752 noch lauter Wildnis und Wald gewesen. Hier folgte die Schreiberin einem Einsamkeitstopos, der sich mit den Ergebnissen der Siedlungsforschung nicht in Einklang bringen lässt, da Hahnenkammvorland, Rohrachtal und Albhochfläche bei Ankunft der Angelsachsen längst besiedelt waren, wovon viele vor- und frühgeschichtliche Gräberfelder, römische Landhäuser und Römerstraßen, sowie die alten Ortsnamen auf -ingen und -heim ein klares Zeugnis geben. Der Hahnenkamm als südwestlicher Eckpfeiler der fränkischen Alb muss wie seine Nachbarn, das Ries, das Hesselbergland und die Altmühlniederung den altbesiedelten Landschaften zugeordnet werden, in denen schon seit der Jungsteinzeit die gestaltende Kraft der Menschen durch Ackerbau und Weidewirtschaft auf die Urlandschaft einwirkte und wo zur Zeit der Ankunft Wunibalds eine vom fränkischen Adel überherrschte alemannische Bevölkerung sesshaft war, die sich nach dem Zeugnis der Nonne Hugeburg zu einem frühen, nach dem Maßstab der Angelsachsen aber verwilderten Christentum bekannte, mit dessen Priestern sich der strenge, romverbundene Wunibald auseinanderzusetzen hatte.

Starke Bewaldung der Heidenheimer Gegend

Wenn man auch den Angaben der Nonne, die Gegend um Heidenheim sei bei der Ankunft Wunibalds eine totale Waldwildnis gewesen, die er erst roden musste, wenig beipflichten kann, so muss man ihr doch zugestehen, dass sich hier neben viel Freiland noch mehr siedlungsgünstige, zusammenhängende Laubwälder erstreckten als etwa im Ries oder auf dem Albvorland zur Wörnitz- und Altmühlniederung hin. So dehnte sich nach dem Zeugnis der Flurnamen bis in das 12. Jahrhundert über die Höhen des Hahnenkamms westlich der Rohrach dichte Laubwälder von Spielberg über den Rechenberg bei Ostheim und über die Hohentrüdinger Höhe bis Hechlingen hin, die dem Königtum als Jagdgebiet und Rodungsreserve noch bis in das 11. Jahrhundert vorbehalten waren und im 8. Jahrhundert bei Ankunft Wunibalds zur karolingischen Königsmark Ostheim - Westheim gehörten.

1053 wurden diese noch vorhandenen Waldungen diesseits und jenseits der Wörnitz zu einem großen Forstbezirk zusammengefasst und von dem salischen Kaiser Heinrich III. an den Eichstätter Bischof Gebhard I., dem späteren Papst Viktor II. (1055-1057) geschenkt. Bei der Reform des Klosters Heidenheim im 12. Jahrhundert war Eichstätt gezwungen, die Wälder westlich von Heidenheim auf dem Weg über die Vogtei an die Edlen von Truhendingen zu verlehnen, die in Hohentrüdingen eine große Vogteiburg errichteten und sie zum Mittelpunkt eines erhofften Territoriums ausbauten, das dann unvollendet nach mehrmaligem Wechsel an das Haus Brandenburg-Ansbach gelangte. Die Burg Hohentrüdingen wurde nach 1400 zum Sitz eines markgräflichen Oberamtes. Wunibald hatte sein Kloster Heidenheim schon im 8. Jahrhundert in unmittelbarer Nähe des späteren Forstbezirks gegründet und sicherlich in den damals noch königlichen Wäldern Holznutzungs- und Weiderechte erworben, die für die spätere Wirtschaft seiner Gründung von Bedeutung werden sollten. Auf dem nahen Kohlberg (heute Kohlhof) brannten die Klosterschmiede ihre Holzkohlen. In die nahen Laubwälder trieben die Hirten im Herbst die Schweine zur Mast und für den Winter lieferten die Wälder das nötige Brennholz. Von besonderer Bedeutung blieb auch für das Kloster die Waldweide zur Unterhaltung der Vieh- und Schafherden. So bildeten die Wälder auf dem westlichen Hahnenkamm bei Heidenheim eine Lebensgrundlage für das Kloster.

Kohlhof
Der Kohlhof bei Heidenheim
Wunibald
Der Heilige Wunibald

Die Herkunft des Grundbesitzes

Wunibald und Willibald aus dem einst so fernen Lande der Angelsachsen waren Fremde im Hahnenkamm und als solche ohne großes Vermögen. Bei der Beschaffung von Grund und Boden für ihre Klostergründung musste ihnen die Gunst der einheimischen Bevölkerung zu Hilfe kommen. Die Nonne Hugeburg, die Verfasserin der Vita Wynnebaldi, berichtet darüber nur sehr allgemein.

Wer waren diese Leute, die aus Angst um ihr Seelenheil Wunibalds Kloster mit Grund und Boden ausstatteten? Die alleinige Verfügungsgewalt über Grund und Boden lag in der Zeit der Klostergründung im 8. Jahrhundert bei der Oberschicht der Gesellschaft, beim Adel. Nicht der Bauer, der Felder und Wiesen mit seiner Hände Arbeit bewirtschaftete, war oberster Herr auf der Scholle, sondern der Grundherr, in dessen Adern adeliges Blut floss. Wer als Freier geboren wurde, den stellte das Schicksal damals auf die Sonnenseite des Lebens, denn nur er allein konnte ein Eigentumsrecht an Grund und Boden beanspruchen, verschenken oder verkaufen.

Wunibalds Klostergründung wurde also wirtschaftlich vom Adel getragen; er verfügte über das Land, aber auch über die Arbeitskräfte, die zum Bau der Kirche und der Klostergebäude vonnöten waren. Die adeligen Schenker der Grundausstattung des Klosters Heidenheim werden in keiner Quelle genannt. Es lässt sich lediglich vermuten, dass sie in jenen Kreisen zu suchen sind, die der fränkischen oder zumindest fränkisch orientierten Adelsschicht angehörten, die im Auftrag des Königs in dem Altsiedelland südlich des rätischen Limes, im Hesselbergland, um den Hahnenkamm, im Ries, in der Donauniederung um Dillingen und auf der schwäbischen Ostalb die politische Überherrschung des Landes durch die fränkische Königsmacht durchzusetzen hatten.

Wunibald als Blutsverwandter und Gefolgsmann des heiligen Bonifatius konnte im Raum um Heidenheim in erster Linie von jener fränkisch orientierten Adelsschicht materielle Unterstützung erwarten, die auch zu jener Zeit begann, im Ries und seinem Umland das Kloster Fulda zu beschenken, wo das Märtyrergrab des heiligen Bonifatius sich befand. Mit Sicherheit lässt sich das freilich nicht sagen. Dass Heido, der namengebende Grundherr von Heidenheim, der Schenker gewesen sei, wird kaum zutreffen, er lebte wohl schon im 7. Jahrhundert. Für das Gründungsgut Heidenheim, das ja unmittelbar an die alte Gauburg "Gelbe Bürg" und an den 1053 gebildeten und an Eichstätt übergebenen königlichen Forstbezirk angrenzte, ist Herkunft aus der Hand des Königs nicht auszuschließen.

Auf königliche Schenkung ist wohl auch der an Heidenheim angrenzende Ort Kurzenaltheim (früher nur Altheim, später Oberaltheim) zurückzuführen, der an das Kloster Fulda kam, das ihn später seiner Propstei Solnhofen unterstellte. In der historischen Literatur wurde er oft mit Hohen- und Niederaltheim verwechselt. Als Schenker an Wunibalds Kloster im Gründungsort Heidenheim könnte auch ein gewisser Rathpraht oder seine Vorfahren in Frage kommen, denn dieser übergab in einem Ort Heidenheim Güter an das Kloster Fulda. Es herrscht keine einheitliche Meinung darüber, ob es sich um Heidenheim an der Brenz oder um Heidenheim im Hahnenkamm handelt. Wohl ein Verwandter von Ratpraht, ein gewisser Ratolf, ein auch in der altbesiedelten Windsheimer Bucht begüterter Adeliger, schenkte zusammen mit seiner Frau Dietlind an das Kloster Fulda Liegenschaften in Geilsheim, Westheim, Hüssingen und Hainsfarth. In diesen Orten war auch St. Wunibalds Gründung mit Grundbesitz eingewurzelt, so dass man auch an eine Schenkung der beiden an Heidenheim denken darf, zumal auch im nahen Ostheim ein Dietmund, wohl ein Verwandter der Dietlind, Güter an Fulda übertrug. Trotz vieler Hinweise auf mögliche Schenker an das Kloster Heidenheim lassen sich präzise Aussagen darüber nicht gewinnen, wer Wunibalds Klostergründung in Heidenheim mit Grund und Boden ausgestattet hat. Man kann nur vermuten, dass die Stifter dem fränkisch orientierten, königsnahen Adel angehörten, die auch Fulda, die Gründung des heiligen Bonifatius, mit Wohltaten bedachten.

Lage und Struktur des Klosterbesitzes

Über die Lage und Struktur der ältesten Ausstattungsgüter des Klosters Heidenheim liegen keine Nachrichten vor. Es fehlen auch Hinweise darüber, wie der Grund und Boden zur Bewirtschaftung organisiert war. Erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts, etwa 200 Jahre nach der Wiedereinführung der Benediktinerregel, lässt sich nach dem Salbuch von 1400 ein genaues Bild über die Verbreitung und die Organisation des Klosterbesitzes gewinnen. Demnach verfügte das Kloster im Markt Heidenheim selbst über einen Großhof von etwa 500 Joch Ackerland und etwa 150 Tagwerk Wiesen, dem so genannten Siedel- oder Bauhof, der im Eigenbau durch ständige Arbeitskräfte und "Saisonarbeiter" zur Erntezeit bewirtschaftet wurde.

Der auswärtige Besitz des Klosters konzentrierte sich auf den südlichen Hahnenkamm und auf das fruchtbare Albvorland zur Wörnitz- und Altmühlniederung hin. So verfügte das Kloster in Hüssingen, Hechlingen und Geilsheim über drei große Meierhöfe, denen mehrere Huben, Selden und Hofstätten angeschlossen waren, die zwar um 1400 selbständig wirtschafteten, über die der Meier aber noch im Auftrag des Abtes ein gewisses Aufsichtsrecht führte. In Ostheim, Obermögersheim, Dittenheim, Meinheim, Kattenhochstatt (bei Weißenburg) und Otting (bei Wemding), besaß das Kloster kleinere Meierhöfe, denen zum Teil ebenfalls selbständig wirtschaftende Huben und Hofstätten unterstanden. Können wir über die Art und Bewirtschaftung der Ausstattungsgüter des Klosters in frühester Zeit keine Aussagen gewinnen, weil die Quellen fehlen, so lässt sich doch eines mit ziemlicher Sicherheit feststellen:

Diese neun Meierhöfe, vor allem aber die drei großen zu Hüssingen, Hechlingen und Geilsheim, müssen in sehr frühe Zeiten zurückreichen und können nicht etwa erst bei der Reform des Klosters um 1150 entstanden sein, weil sie noch die Spuren der Villikationsverfassung erkennen lassen, die schon in der Karolingerzeit wirksam war. Abt Ulrich spricht im Jahre 1413 sogar von diesen neun Meierhöfen als dem Ausstattungs- oder Widemgut des Klosters, wenn er behauptet: "er hett neun Meierhöff, damit das Closter von alther gewidembt wär". Für das hohe Alter dieses Besitzes spricht auch seine Geschlossenheit. Um einen führenden Meierhof sind mehrere kleinere Höfe, so genannte Huben oder Hufen, Selden (Kleingüter) und Hofstätten (ohne Land) gruppiert, die an die Villikationsverfassung der Karolingerzeit erinnern und ursprünglich einmal eine Einheit gebildet haben müssen. Die älteren Abteien, zu denen auch Heidenheim gehörte, wurden im Allgemeinen mit größeren und zusammenhängenden Gütern beschenkt. Während die hoch- und spätmittelalterlichen Klostergründungen sich oft mit weit zerstreutem Splitterbesitz abfinden mussten, konnte sich Heidenheim eines ziemlich geschlossenen Nahbesitzes in größeren Komplexen erfreuen. Diese Fronhofsverbände sind sicherlich nicht erst mit der Wiedereinführung der Benediktinerregel im 12. Jahrhundert etwa durch kluge Erwerbs- und Tauschpolitik wie bei den Zisterziensern vom Kloster Heidenheim geschaffen worden, sondern sie stellen noch alte Schenkungszentren aus der Frühzeit des Klosters dar.

Siedelhof
Der Siedelhof des Klosters

Der Siedelhof in Heidenheim

Im Gründungsort Heidenheim gehörte dem Kloster ein Großhof, der Bau- oder Siedelhof. Sein Umfang lässt sich noch heute an Hand der Straßenzüge und der Flurbezeichnungen "im Kloster, Klostergärten" im Ortsplan von Heidenheim deutlich erkennen. In diesem Hof lagen die Klosterkirche, die Mönchswohnungen mit dem Kreuzgang und die dazugehörigen Wirtschaftsgebäude. In den Quellen erscheint er bald unter der Bezeichnung Bauhof, weil er für den Feldbau und damit für die Sicherung der Ernährung zuständig war, bald als Siedelhof, weil auf ihm das Kloster angesiedelt wurde. Er bildete einen eigenen Rechtsbezirk innerhalb des Marktes Heidenheim. Kein weltlicher Richter durfte darin Gericht abhalten, Abgaben erheben oder Dienste fordern. Auch die Laien, die innerhalb des Siedelhofes wohnten, unterstanden nur dem Gericht des Abtes und waren von Wachdiensten und Steuern befreit. Auf dem Hof ruhte ein Asylrecht. Darüber berichtet das Salbuch vom Jahre 1400:

Dieses Asylrecht bedeutete dazumal vor allem einen Schutz vor der Blutrache bei Totschlag, weil der Täter innerhalb des Siedelhofes solange sicher war, bis ein Sühnevertrag zustande kam.

Die Bewirtschaftung des Bau- oder Siedelhofes erfolgte in Heidenheim um 1400 nicht etwa durch Laienbrüder (Konversen), sondern durch besoldete, ständige, jährlich gedingte Arbeitskräfte und Tagwerker. Die Oberaufsicht über die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Hofes führte ein Baumeister, der sich nicht etwa, wie der Name vermuten ließe, um die Erhaltung und Instandsetzung der Gebäude, sondern vorrangig um den Feldbau zu kümmern hatte, denn die Sorge um das tägliche Brot, der Mönche wie der Laien, war dem mittelalterlichen Menschen angesichts der ständigen Bedrohung der Ernte wichtiger als der Erhalt und Neubau von Wohnungen. Der Baumeister galt als Berater und Vertrauensmann des Abtes in Bezug auf die Bewirtschaftung des Siedelhofes. Dem Baumeister unterstanden acht Bau- und Menknechte (von menen = fuhrwerken), die alljährlich gedingt wurden. Ihnen oblagen vor allem die Pflug- und Fuhrarbeiten. Über ihre Entlohnung berichtet das Rechnungsbuch des Abtes Wilhelm von Vestenberg:

Neben der Verpflegung erhielten die Bau- und Menknechte noch weitere Entlohnung:

Über die Ordnung im Klosterstadel wachte ein Stadelmeister, im Kuhhof walteten die Milchfrauen, ein Halmhacker zerkleinerte das Futterstroh, ein Gärtner betreute den Klostergarten, ein eigener Klosterhirte weidete das Vieh, ein Fulknabe die jungen Pferde (Fohlen) und ein Säubube die jungen Schweine. In Zeiten erhöhten Arbeitsanfalles wurden Taglöhner aus dem Markt gedingt. Zur Heuernte um Johanni verpflichtete der Abt die Mahder, die das Gras zu mähen hatten, in der Getreideernte benötigte man zusätzlich Schnitter, Sammler, Binder, Bandmacher und Wasserträger, im Herbst die Frauen zum Laubrechen in den Gärten und zum Bereiten des Flachses.

Neben den Leuten, die in der Landwirtschaft tätig waren, verpflichtete der Abt noch zahlreiche Handwerker, die für das Wohl des Klosters im Bauhof tätig waren. Eine Klostermühle, auf der ein Mehlwunder geschah, erwähnt schon die Nonne Hugeburg im 8. Jahrhundert. Diese Mühle stand wohl in unmittelbarer Nähe der Klosterkirche, wo noch heute der Hofname Klostermühle auf einem Anwesen ruht. Mit der Mühle war die Pfister, die Bäckerei eng verbunden. Schmiede und Wagner, Büttner und Hafner, Rechen -und Pflugmacher arbeiteten im Bauhof oder sie lieferten ihre Erzeugnisse hinein. Ein Bader betreute die klostereigene Badstube. Hausknechte und Gastknechte, Metzger und Torwarte standen zu Diensten. Eine Menge von armen Leuten suchte im Dienste des Klosters ihr Stücklein tägliches Brot zu verdienen. Noch 1663, als das Kloster längst verschwunden und die Liegenschaften des Bauhofes aufgeteilt waren, berichtet der Klosterverwalter zu Heidenheim: "In Summa die Bürger ratione inhabender Klostergüter und anderer Nutzbarkeiten haben ihre meiste Nahrung vom Kloster".

Ging Klosterbesitz in Heidenheim an Eichstätt?

Neben dem äbtischen Bau- und Siedelhof, der im Eigenbau bewirtschaftet wurde und von keinem weltlichen Herrn bevogtet werden durfte, existierte im Mittelalter in Heidenheim noch ein zweiter Großhof, der Meierhof, unmittelbar an den klösterlichen Grund und Boden angrenzend. Er unterschied sich von dem Siedelhof des Klosters insofern, als ihm einstmals mehrere große, so genannte Hufen oder Huben, angegliedert waren, auf denen selbständig wirtschaftende Bauern saßen. Eine große Zahl von Hofstätten, auf denen die Tagwerker hausten, die nur über sehr wenig oder gar kein Land verfügten, aber in den Meierhof oder in die Hufen gehörten, versorgten den Meierhof und seine Hufen mit der nötigen Zahl von Arbeitskräften.

Eichstätt

Die Willibaldsburg über Eichstätt

Matthäus Merian: Topographia Franconiae. 1648

Es steht fest: Meierhof, Hufen und Hofstätten bildeten einmal eine Einheit, einen Wirtschaftsverband, eine curia villicalis in der Fachsprache genannt. Als solche erscheint dieser Meierhof auch im ältesten Salbuch des Hochstifts Eichstätt und in den Lehenbüchern um 1300. Dieser Fronhofsverband gehörte also im 12. Jahrhundert nicht zum Kloster Heidenheim, sondern zur Bischofskirche in Eichstätt. Die Grundholden dieses Hofverbandes waren noch bis zur Reformation in einer eigenen Pfarrei zusammengeschlossen mit der St. Walburgiskirche am jetzigen alten Friedhof, die 1551 mit mehreren Häusern zusammen abbrannte und nicht wieder aufgebaut wurde, weil nach der Auflösung des Klosters um 1537 die leer stehende Klosterkirche zur Verfügung stand. Dieser eichstättische Hofverband in Heidenheim zwischen der jetzigen Krankenhausstraße (früher "am Krechelberg" genannt), und der heutigen Hechlingerstraße (einstmals Ledergasse) gelangte auf dem Weg über die Vogtei im 12. Jahrhundert an die Edlen von Truhendingen (Hohentrüdingen) und schließlich mit dem Kloster an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach.

Dieses Nebeneinander von äbtischen Bau- oder Siedelhof und bischöflich-eichstättischem Meierhof in Heidenheim führte Heidingsfelder, den Bearbeiter der Eichstätter Regesten, zu der Ansicht, dass das Kloster in seiner Gründerzeit in Heidenheim noch reicher ausgestattet war. Der Bischof Gerhoh (787?-806) als Eigenherr, hätte bei der Säkularisierung des Klosters um 790 den Kanonikern nur noch einen Teil des Besitzes des angelsächsischen Klosters überlassen (den späteren Siedelhof) und den Rest zur Stärkung seiner Bischofskirche in Eichstätt verwendet. Auch das spätere nachweisbare eichstättische Eigentum der Eichstätter Kirche in der Umgebung von Heidenheim in Döckingen, Meinheim, Dittenheim, Obermögersheim stamme aus dem einstigen angelsächsischen Kloster Wunibalds. Folgt man dieser Theorie Heidingsfelders von einer ursprünglich noch reicheren Ausstattung von Wunibalds Gründung, so kann man Theodor Schieffers These verstehen, Heidenheim sei ein "Gegenstück zu Fulda" gewesen.

Der auswärtige Besitz des Klosters

Während der Bauhof in Heidenheim im Eigenbau betrieben wurde und alle erwirtschaftenden Erzeugnisse unmittelbar in das Kloster flossen, war der auswärtige Besitz an selbständig wirtschaftende Bauern ausgegeben. Vor allem die drei großen Meierhöfe zu Hüssingen, Hechlingen und Geilsheim lassen um 1400 noch deutlich die Spuren der frühmittelalterlichen Fronhofsverfassung erkennen. Einem führenden Meierhof von mehr als 100 Joch Ackerland mit Wiesen und Wald, die von der Familie des Meiers mit unbehausten Knechten und Mägden und behausten Taglöhnern bearbeitet wurden, waren kleinere Höfe, so genannte Hufen, zugeordnet. Sowohl in die Meierhöfe als auch in die Hufen gehörten Hofstätten, auf denen die armen Leute des Dorfes, die Taglöhner, ihr Leben fristeten. Diese hatten kein Zugvieh und keinen Wagen und waren daher nicht spannfähig. Ihr kleines Stückchen Feld wurde vom Meierhof oder von der Hufe mitbewirtschaftet. Mit ihrer Hände Arbeit standen die Taglöhner aber den großen Höfen zur Verfügung.

Das Kloster als Grundherr forderte für den zur Bewirtschaftung ausgegebenen Grund und Boden von den Meiern und Hübnern alljährlich eine festgelegte Menge von Abgaben in Naturalien und Geld. So hatte zum Beispiel der große Meierhof zu Geilsheim alljährlich zu liefern: 12 Kastenmalter rauhes Korn (Getreidekörner durchmischt, wie sie aus der Garbe kamen), 24 Kastenmalter Hafer, 2 Kastenmalter Kern (enthülster Dinkel), 3 Kastenmalter Erbsen, 1 Schwein, 2 Stadelfrischlinge (Jungschweine), 1 Salzscheibe, 48 Käse, 120 Eier und 10 Hennen. Die kleinen Meierhöfe zu Obermögersheim, Ostheim, Dittenheim, Meinheim. Kattenhochstatt und Otting waren entsprechend weniger belastet. Die großen Meierhöfe hatten den Stier für die Kühe, den Schweinebären und den Widder (Schafbock) zu halten. Das Kloster musste sorgsam bedacht sein, dass vor allem die führenden großen Meierhöfe vorbildlich bewirtschaftet wurden. Da an Stalldünger zu jener Zeit wegen des langen Weideganges und des geringen Viehbestandes ein Mangel bestand, wurde den großen Meierhöfen auf ihren zugehörigen Hofstätten ein Mistrecht eingeräumt.

Wollte ein Meier oder ein Hübner von seinem Hofe ziehen, erfolgte also ein Besitzwechsel, so achtete das Kloster darauf, dass der Meierhof oder die Hube möglichst bald wieder wirtschafts- und damit abgabefähig wurden. Zu diesem Zweck hatte der abziehende Meier oder Hübner genau festgelegte Mengen von Saatgetreide, Vieh und Arbeitsgeräten zu hinterlassen, damit der aufziehende Bauer eine gute Startmöglichkeit erhielt, seine Abgaben herauswirtschaften zu können. So berichtete das Salbuch von 1400, was der Meier zu Geilsheim in Falle seines Abzuges vom Hofe zurückzulassen hatte:

Von besonderer Bedeutung für das Kloster musste die Gewissheit sein, dass jedes seiner auswärtigen Güter auch von einer bäuerlichen Familie besetzt war, damit der Abt sichere Einkünfte erhoffen konnte. Deswegen fand jedes Frühjahr auf den Meierhöfen das Bauding statt, eine grundherrliche Gerichtsversammlung, zu der jeder Grundholde vor seinem Herrn, dem Abt des Klosters, zu erscheinen hatte. Bei dieser Zusammenkunft wurden die klostereigenen Güter jedes Jahr an die Hintersassen verliehen und diese zur Leistung der auf ihrem Hofe ruhenden Abgaben verpflichtet. Ein gemeinsames Baudingsmahl beschloss die Versammlung. Um die Herrschaft des Klosters über seine auswärtigen Grundholden immer wieder zu bestätigen, mussten die neun Meier, später auch Hübner und Müller, an bestimmten Zins- und Gülttagen im Kloster erscheinen und festgesetzte Abgaben mitbringen. Einer der wirtschaftlich bedeutendsten dieser Gülttage war der Aftermontag nach dem Oberstentag (6. Januar). An diesem hatten im Kloster die neun Meier und dazu wohl 30 Höfer, Hübner und Müller zu erscheinen und insgesamt 43 Schweine abzuliefern, die zuvor in den Wäldern gemästet worden waren. Bald darauf, an dem Sonntag vierzehn Tage vor Fastnacht erschienen die neun Meier wieder vor dem Abt. Von den drei großen zu Hüssingen, Hechlingen und Geilsheim brachte ein jeder 12 Käse und 500 Eier, die kleinen zu Obermögersheim, Dittenheim, Ostheim, Meinheim Kattenhochstatt und Otting nur halb so viel. An diesem Sonntag gab jeder seinen Hof auf, musste dessen Rechte und Gült verbürgen und öffentlich sagen, welche Rechte und Gewohnheiten auf seinem Hofe stehen. Hatte jeder seine Gült bezahlt und den Hof redlich gebaut, zu Dorf und zu Feld, so wurde ihm dieser vom Abt wieder verliehen. Mit einem gemeinsamen Festmahl an des Abtes Tische fand die Wiederverlehnung der Meierhöfe ihren feierlichen Abschluss. Solch eine Tischgemeinschaft zwischen dem Abt und den Meiern, zwischen dem geistlichen Grundherrn und seinen obersten Grundholden, den Meiern, stärkte das Vertrauen. Diese wieder trugen innerhalb der Basisgesellschaft, der Masse der Unfreien, ein Element der Herrschaft in sich, das wieder einen Ordnungsfaktor für die in ihren Rechten und in ihrer sozialen Stellung stark differenzierten Unfreien bedeutete. So war die Grundherrschaft des Klosters Heidenheim eine gar vielgestaltige Welt, in der jedem sein bisschen soziale Sicherheit garantiert war vom unbehausten Knecht bis zum adeligen Abt.

Quellen: