Heidenheim

Stützpunkt der angelsächsischen Mission

Das Ende des Klosters

Nach Dr. K Schornbaum "Die Säkularisation des Klosters Heidenheim" (1906)

Im 12. Jahrhundert war das Kloster Heidenheim aus einem Stift von Weltgeistlichen wieder in ein Benediktinerkloster verwandelt worden. Mönche aus den Reformklöstern Kastl in der Oberpfalz, aus dem Kloster St. Michael in Bamberg und aus Banz in Oberfranken waren nach Heidenheim berufen worden, um dort wieder ein Leben der Weltentsagung, des gemeinschaftlichen Zusammenwohnens, der Verachtung von Eigenbesitz, der Keuschheit, der Beharrlichkeit im Gebet und des fortwährenden Lob Gottes zu führen. Endziel dieser asketischen Lebensweise war die Rückführung der Seele zu Gott. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war man wie in vielen anderen Benediktinerklöstern von diesen Idealen weit entfernt. Die mönchischen Vorstellungen der Ehelosigkeit, der Keuschheit und der persönlichen Besitzlosigkeit waren aufgegeben worden. So gelang es den Landesherren, den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, umso leichter, das Kloster mit seinem Landbesitz in der Zeit der Reformation in ihr Territorium einzuverleiben. Den schwierigen Vorgang der Säkularisation des Klosters Heidenheim hat der Kirchenhistoriker Karl Schornbaum schon im Jahre 1906 in einer Abhandlung ausführlich dargestellt. Er soll in Kurzfassung hier wiedergegeben werden.

1503-1528 leitete Christoph Mundtscheller (Mutschiedler, Modschiedler) als Abt das Klosters Heidenheim. Er war ein energischer, zielbewusster Mann. Seine sittliche Haltung jedoch erregte Anstoß. 1520 bezeichnete ihn der Heidenheimer Müller Wolf Fellenwald offen als den Vater eines von seiner Frau in die Ehe mitgebrachten Kindes. Der Abt habe ihr einen "Scheppler" (Schulterkleid der Ordensgeistlichen) um den Hals geworfen und sie genötigt, ihm zu Willen zu sein. Trotz seines Versprechens habe er es unterlassen, für das Kind zu sorgen. Fellenwalds Frau hätte sich darauf mit einem Koch verheiratet und ihn, ihren zweiten Mann erst nach 14 Jahren von der Sache in Kenntnis gesetzt.

1513 beklagte sich Reichard Schmid, Bürger zu Heidenheim, beim Markgrafen, dass ihm der Abt durch Aufhebung etlicher, ihm von dessen Vorgänger Peter Hagen (1482- 1503) verliehenen Rechte, das Bleiben im Markt unmöglich mache "su ist das die Ursach, darum, daß ich ihm nit verginnt (vergönnt) hab, meiner Tochter, die selbigen zu schwechen und von den Ehren zu bringen". Der Schmid bekannte eidlich: Der Prälat (Abt Mundtscheller) "mecht viel frommer Frauen von Ehren bringen und Junkfrauen schwehen, das wär seines Herzens Begier. Zu Zeiten der Äbte Peter Hagen (1482-1503) und Eberhard Mulfinger (1449-1482) sei es noch viel schlimmer zugegangen". Spätere Mitteilungen zeigen, dass die Anklagen Schmids begründet waren. Kein Wunder, wenn es dann auch im Konvent nicht besser aussah.

1525 April / Mai: Der erste Schlag gegen die Selbständigkeit des Klosters erfolgte im Bauernkrieg. Als sich die Bauern vom Ries her dem Altmühltale näherten, floh Abt Christoph mit seinem Konvent aus dem Kloster. Anfang Mai 1525 verfügte der Markgraf Kasimir die Besitznahme der Klöster Auhausen und Heidenheim seitens des Amtmanns Schenk von Schenkenstein. Nur Johann Mundscheller und Heinrich Roracher blieben mit Wolf Ruff im Kloster. Dieser wurde zum Verwalter bestimmt. Die Vorräte wanderten teils zum markgräflichen Heere (allein 100 Wagen Hafer), teils wurden sie an die Bürger des Markts ausgeteilt. Als der Abt wieder kam (1526?) hörte er, dass Hans Himmler, der Vogt von Wassertrüdingen, und Wolf Ruff mehr denn einmal beladene Wägen hatten fortschaffen lassen: 80 Ellen ganzes Tuch, 3 Hakenbüchsen, 5 Handbüchsen, sogar das Glöcklein auf dem Schlafhaus war fortgenommen. Der Konvent drohte sich aufzulösen. 4 junge Mönche wurden entlassen; jeder bekam 30 Gulden zur Erlernung eines Handwerks mit. Vorher räumten sie ihre Zellen aus, verkauften Betten, Kutten und Pelzwerk und wanderten nach Art der Landsknechte mit zerschnittenen Hosen umher.

1526: Nach dem Bauernkrieg suchte Markgraf Kasimir nach Wegen und Mitteln, wie er die Klöster gänzlich einziehen könne. Er befahl, die Mönche sollten ihre Kutten und Platten abtun und zu ihrer Sicherheit in die Residenzstadt Ansbach kommen, er würde für ihren Unterhalt sorgen. Gegen die Einziehung der Klöster durch Markgraf Kasimir regte sich Widerspruch beim Schwäbischen Bund und beim Kaiser. Daraufhin gestand Kasimir im Landtagsabschied vom 10. Oktober 1526 endlich die Wiedereinsetzung der Äbte in ihre ehemaligen Güter und Rechte. Allmählich gelang es Abt Christoph Mundtscheller, die Ordnung im Kloster einigermaßen wieder herzustellen. Im Konvent sammelten sich 6 ältere Mönche. Sorge bereiteten ihm die jungen, die wieder Aufnahme ins Kloster begehrten: Peter Eck, Jakob Türk und Simon Zimmermann. Abt Christoph wollte sie nicht mehr haben, denn sie hingen der neuen Lehre an. In Ansbach erschien die Nachricht, in "Heidenheim sei sonderlich bei den jungen ein unzüchtiges, unehrbares Wesen". Hofgerichtsschreiber Thomas Kleiber wurde zur Klärung des Zwistes zwischen Abt Christoph und den jungen Wilden nach Heidenheim entsandt. Die Ansbacher Statthalter mussten dem Abt mit Folgen drohen, wenn er weiterhin sich weigere, die jungen Mönche nicht mehr ins Kloster aufzunehmen.

Margraf Kasimir
Margraf Kasimir von Brandenburg-Ansbach

1527: Markgraf Kasimir starb am 21. September 1527 im Alter von 46 Jahren. Sein Bruder Markgraf Georg der Fromme trat die Herrschaft in Ansbach an. Sein Bekenntnis zur neuen Lehre bedeutete den Sieg der Reformation im Markgraftum.

1528: Abt Christoph Mundtscheller sah voraus, dass die Tage der Klöster gezählt seien. Die drei jungen Mönche Simon Zimmermann, Jakob Türk, und Peter Eck waren offene Anhänger der neuen Lehre. Im März fasste Abt Christoph den Entschluss, von der Verwaltung des Klosters zurückzutreten. Die Mönche bedangen sich die markgräfliche Zustimmung aus. Als Altersversorgung versprachen sie ihm: 150 Gulden in Gold, 1½ Fuder (Fuhren) Neckarwein, das Fischwasser von Berolzheim, die Zinsgülten der beiden Klosterbauern Meyer und Geiselbrecht zu Hohenstatt (Kattenhochstatt). Dazu wollten sie ihm Hausrat geben. Wohnung sollte er in einem Haus neben dem Klösterlein in Weißenburg nehmen. Der Abt blieb noch bis Himmelfahrt 1528 im Kloster und gab noch genaue Anweisungen über die Verwaltung vor seiner Abreise. Seinen Wohnsitz nahm der scheidende Abt nicht in Weißenburg, sondern in Wassertrüdingen. Dort verheiratete er sich noch mit seiner früheren Metze (Dirne) Walburga. Am 21. Oktober 1529 verzichtete er auf seine Abtei und übergab sie Wolf Ruff. September 1530 starb er.

1527: Markgraf Kasimir starb am 21. September 1527 im Alter von 46 Jahren. Sein Bruder Markgraf Georg der Fromme trat die Herrschaft in Ansbach an. Sein Bekenntnis zur neuen Lehre bedeutete den Sieg der Reformation im Markgraftum.

1529: Einige Zeit blieb das Schicksal des Klosters unentschieden. Markgraf Georg war sich offenbar nicht klar darüber, was er mit den Mönchen anfangen sollte. Diese baten am 7. November um die Erlaubnis, einen neuen Abt wählen zu dürfen. Sie wiesen darauf hin, dass ohne Abt dem Kloster Schaden erwachsen könne. Die Weinzehnten des Klosters zu Hohenacker und Grunbach in Württemberg würden eingezogen, viele Untertanen würden nicht mehr zum Bauding erscheinen. Viele Streitigkeiten des Klosters mit benachbarten Herrschaften könnten ohne Abt nicht entschieden werden. Der Markgraf ließ sich Rat durch Valentin Kiefer und Theodor Kleiber beim alten Abt in Wassertrüdingen einholen. Dieser riet dem Herren, einen markgräflichen Verwalter aufzustellen und ihm den Titel Abt zu geben. Dazu schlug er seinen Verwandten, den bisherigen Klosterverwalter Johann Mundtscheller oder Peter Hörnlein, den bisherigen Probst von Mariabronn, vor.

Wahl eines neuen Abtes

1529: Der Markgraf gestattete nunmehr dem Konvent, einen neuen Abt zu wählen. Die Mönche konnten sich aber trotz der geringen Anzahl nicht einigen. Johann Mundtscheller, der nun über ein Jahr Verwalter gewesen war, glaubte das meiste Anrecht zu haben. Stark bemühte sich aber auch der bis jetzt wenig hervorgetretene Balthasar Rößner. Die jungen Mönche scheinen für den Kellner Heinrich Roracher gewesen zu sein. Balthasar Rößner suchte nun den beim Markgrafen einflussreichen Kanzler Vogler für sich zu gewinnen. Die Wahl fiel zwiespältig aus.

15. Dezember 1529: Markgraf Georg ernannte Balthasar Rößner zum Abt. Gegen diese Maßnahme regte sich im Kloster heftiger Widerstand. Johann Mundtscheller verständigte wohl unverzüglich seinen Vetter, den alten Abt Christoph Mundtscheller. Dieser hatte bereits am 28. Dezember 1529 den Markgrafen dringend ersucht, diesen Schritt rückgängig zu machen. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen. Man warf sich gegenseitig die Sünden widernatürlicher Unzucht an Knaben vor. Dabei spielten bei den Verhören falsche Anschuldigungen und Beleidigungen eine große Rolle. Das ging soweit, dass von ausgeschlagenen Zähnen die Rede war. Selbst der alte Abt Christoph Mundtscheller entpuppte sich bei den Verhören als großer Sittenstrolch. Übles Gerede im Markt zeugte davon, dass die Untaten der Mönche im Kloster nicht verborgen blieben. Dem neuen Abt wollte ein ehemaliger Konventbruder sogar "ein Messer in den Leib stecken". Derart wirre Zustände herrschten zu dieser Zeit in vielen Klöstern.

1530: Am 28.Februar 1530 gelangten die Verhörprotokolle nach Ansbach. Dem Balthasar Rößner wurde trotz aller Anschuldigungen die Abtei übertragen. Allerdings war er in Wirklichkeit nur Verwalter des Klosters mit dem Titel Abt. Am 11. April 1530 musste er versprechen, bei der Verwaltung des Klosters sich vor allem nach dem Markgrafen zu richten, auch jeden Augenblick zur Abtretung der Abtei bereit zu sein. Bei seinem Tode sollten die Konventualen nicht das Recht haben, einen neuen Abt zu wählen. Man kann sagen, dass die Selbständigkeit des Klosters schon 1528 verloren gegangen war.

Das Kloster unter Abt Balthasar Rößner

Balthasar Rößner war keine ruhige Regierungszeit beschieden. Die Auseinandersetzungen und Untugenden der Vergangenheit warfen ihre Schatten auf das Zusammenleben im Kloster. Als Johann Mundtscheller durch die Ernennung Rößners seiner Verwaltung enthoben war, bat er, seine Propstei Mariabrunn wieder beziehen zu dürfen. Er erinnerte daran, wie er im Bauernkrieg dem Kanzler Vogler nebst dem Überreiter Pflicht getan hatte und zur Einziehung der Weinzehnten nach Württemberg gereist war. Als er dort mit Arrest belegt wurde, habe ihm Markgraf Kasimir die genannte Propstei zur Entschädigung versprochen. Bei der Übernahme der Verwaltung des Klosters habe er sich diese ausdrücklich vorbehalten. Der neue Abt Balthasar Rößner bestritt diese Behauptungen energisch; ein solches Versprechen sei nie gegeben worden. Im Bauernaufruhr habe sich Johann Mundtscheller ungebührlich gehalten. Der Abt Christoph Mundtscheller habe ihn zum Keller gemacht, um seinen unordentlichen Haushalt weiter fortsetzen zu können. Sodann habe Abt Christoph Mundtscheller den Konvent dazu gebracht, dass er zum Propst von Mariabrunn gewählt wurde. Vor dem Bauernaufstand habe Johann Mundscheller seine Vorräte in Mariabrunn verschwendet, Holz in Überfluss verkauft. Im Bauernaufruhr hätte er Salbücher, Bettgewandt und Leinwand gen Kemetten (Kemathen) geben statt ins Kloster. Bei der Einnahme dieses Dorfes durch die Bauern sei ihm alles geraubt worden. Er selbst habe in Wemding sein Leben in Sicherheit gebracht, statt mit den Konventualen sich nach Ansbach zu begeben. Soweit die gegenseitigen Anschuldigungen des Johann Mundtscheller und Abt Balthasar Rößner.

13. Februar 1530: Markgraf Georg entschied, man solle dem Johann Mundtscheller die Propstei Mariabrunn wieder übergeben. Der Abt Balthasar Rößner und der bisherige Inhaber der Propstei, Peter Hörnlein, beruhigten sich nicht. Markgraf Georg kam auf dem Zuge zum Reichstag von Augsburg nach Heidenheim und machte den Vorschlag, die Propstei überhaupt nicht mehr zu besetzen, sondern die Güter in einen Halbbauernhof zu verwandeln. Das wirkte. Die beiden Mönche verglichen sich dahin, dass Peter Hörnlein die Propstei weiter behielt. Trotzdem der Markgraf dies nicht gerne sah, genehmigte er es doch am 13. Februar 1531.

Streit um die Propstei Mariabrunn und um die Pfarrei Degersheim

1534: Einer von den jüngeren Konventualen, Jakob Türk, war auf ein Jahr nach Ansbach gelassen worden, wo er fleißig studierte, auch im Predigen sich übte. Nach Ablauf seiner Studien bat er, ihm die Rückkehr ins Kloster zu erlassen. Nicht dazu fühle er sich berufen, Kutten anzuziehen und sich Platten scheren zu lassen, sondern zur Predigt des Wortes Gottes. Er bat um eine Pfarrei. Er schlug dem Markgrafen vor, in Degersheim, das er früher schon 3 Jahre vom Kloster aus versehen hatte, eine eigene Pfarrei zu errichten und ihm diese dann zu verleihen. Von dort wollte er dann auch Rohrach versehen. Peter Hörnlein, der jetzige Propst von Mariabrunn, widersetzte sich aller markgräflichern Verordnung. Auch der Abt Balthasar Rößner lehnte den Vorschlag des Jakob Türk ab, da man in Degersheim erst Pfarrhof und Pfarrgüter erwerben müsse. Dagegen war er bereit, auf die Anregung Jakob Türks einzugehen, die Orte Degersheim und Rohrach von Mariabrunn aus zu versehen.

25. August 1534: Der Markgraf verfügte, dass Peter Hörnlein ins Kloster zurückkehren und seine Propstei dem Jakob Türk übergeben solle, der von Mariabrunn aus den Ort Degersheim mit Predigt und Sakrament zu versehen hätte. Peter Hörnlein weigerte sich, die Propstei zu verlassen. Wenn er auch ein Papist wäre, könne man ihn doch nicht ersetzen. Predigen könne er nicht wegen seiner schlechten Augen. Zudem sei er ein alter Mann.

25. Februar 1535 entschieden die markgräflichen Räte, Peter Hörnlein könne auf der Propstei verbleiben, müsse sich aber nach der Brandenburgischen Kirchenordnung richten und alles unterlassen, was dieser widerspräche. Bis eine Klosterpfarrei frei werde, solle Jakob Türk vom Kloster unterhalten werden. Seinen Aufenthalt im Kloster dürfe er nicht nehmen, weil er verheiratet war. Außer Essen und Trinken wurden ihm 22 Gulden und 10 Klafter Brennholz vom Kloster und 8 Gulden von der Propstei Mariabrunn angewiesen. Dafür sollte er Degersheim und Rohrach christlich versehen. Das erregte die Missgunst der älteren Konventbrüder. Am 3. November 1535 wurde Jakob Türk aus dem Kloster entlassen und erhielt die dem Kloster unterstehende Pfarrei Ursheim.

1535: Schon 1533 bat der markgräfliche Kastner von Heidenheim Wolf Grävenstetter den markgräflichen Kanzler Vogler um einen evangelischen Prediger. Das Evangelium sei bei ihnen noch nicht lauter gepredigt worden. 1535 erhielt Magister Hans Bierbräu, ehemals Pfarrer in Ursheim, die Pfarrei Heidenheim. 1535 wurde im Kloster evangelischer Gottesdienst eingeführt.

11. August 1534: Abt Balthasar Rößner, der sich verheiratet hatte, wurde benachrichtigt, dass er seine Abtei niederzulegen habe.

1535 erhoben sich neue Vorwürfe gegen den Abt Balthasar Rößner. Beim Verhör durch die markgräflichen Beauftragten erklärte der Klostermüller und Pfister (Bäcker), der Abt habe sich an seines Weibs Schwester gehenkt und mit ihr 2 Kinder in der Unehe erzeugt. Seine Verwaltung des Klosters sei unvollkommen, nachdem er bis 1534 nie zur Rechnungsablage nach Ansbach gekommen sei. Die Vorwürfe kamen nicht von den Mönchen, denn nach den Aussagen des Klostermüllers hätte jeder im Konvent "seinen Anhang und seine Dirne". In Ansbach konnte man es nicht länger mit ansehen, dass keine Rechnung über die Verwaltung des Klosters vorgelegt wurde.

Am 21. August 1534 wurde auf Befehl des Markgrafen J. O. Etzel beauftragt, das Kloster zu inventarisieren. Der Abt leistete keinen Widerstand, er unterstützte sogar die Inventarisierung. Der Konvent zählte außer dem Abt noch folgende Personen: Prior Nikolaus Bart, Hans Mundtscheller, Heinrich Roracher (Keller), Niklas Schmid, Magister Hans Bierbräu (Pfarrer). Dazu wohnten noch im Kloster oder aßen daselbst: der Überreiter, Schulmeister, Kämmerer der Abtei, 2 Köche, 1 Holzhacker, 1 Messner, 1 Torwart und 4 andere Knechte. Im Bauhof (Ökonomiegebäude) hielten sich: 8 Knechte mit 4 Pferden, 1 Baumeister, 1 Förster, 1 Gärtner, 1 Stadelverwalter und 3 andere Knechte auf. Im Viehhof waren 1 Kuhhirte, 1 Pferdehirte und 3 Viehmägde. In der Pfister (Bäckerei): 1 Müller, der zugleich Bäcker war, mit einem Beckenknecht, 1 Saupropst und 1 Sauhirte. Dazu beherbergte man noch einen armen blinden Menschen. Dieses Inventarium wurde nun dem Konvent übergeben, um anzugeben, was sie dazu zu bemerken hätten. Die Kritik der Mönche richtete sich zunächst gegen die Bediensteten des Klosters, dann vor allem gegen die Frau des Abtes Balthasar Rößner. Sie verwende die Mägde des Klosters zur Pflege ihrer Kinder und lasse sich vieles von den Klostervorräten zu ihrem Haushalt geben. Sie habe alle Schlüssel zur Abtei. 2 Viehmägde brauche der Abt täglich, um seine Abtei zu richten. Vor allem zu klagen hatten die Mönche über den Klosterbäcker, den Schwager des Abtes. Besonders leicht aber hatten es die Mönche, über die Verwaltung des Klosters durch den Abt zu klagen.

1-5. April 1535: Der Abt wurde samt dem Prior Nikolaus Bart und dem Konvent nach Ansbach beschieden. Man hatte den Konventualen allgemeine Zusicherungen gegeben, dass sie auf den Gedanken kommen konnten, es würde wiederum die Wahl eines Abtes erlaubt werden, falls Rößner abgesetzt werden sollte. Besonderen Anstoß nahmen die Konventualen an der Verheiratung ihres Abtes. Sie meinten, viele Renten, Zinsen und Gülten würden dem Kloster verweigert. Vor allem aber könnten sie es nicht dulden, dass die Frau im Kloster herrschen solle wie einem Weibe in ihrem Hause gebühre. Der Abt aber hatte genug Freunde in Ansbach. Die Kammerräte verschoben auf seine Bitte die Verhandlung bis auf weiteres.

1535: Um Himmelfahrt erschien der Abt Balthasar erneut mit seinem Konvent in Ansbach. Er verteidigte sich dort vor den Räten gegen die Anklagen seines Konvents. Besonders erregt war er über die Anklagen gegen seine Frau. Diese hätte noch nichts aus dem Kloster geschafft wie andere, bei denen verdächtige Weibspersonen aus -und eingingen. Das finde man anstößig - so der Abt-, dass 2 Mägde ihm das Bett bereitet hätten, obwohl es recht schwer sei, aber vorher sei des Priors Tochter alle Tage im Kloster erschienen, um ihrem Vater dasselbe zu tun. Wohl habe er des Müllers Schwägerin geheiratet, er aber dürfe ihn in Ehren seinen Schwager heißen; es wäre ihnen wohl lieber, wenn, wie bei Abt Christoph , seinem Vorgänger, die Frau täglich ins Kloster kommen und mit ihm zechen würde. Schwerwiegend waren die Angriffe auf seine Rechnungsführung gewesen. Er gab an, die Zeiten seien teurer als früher. Auch habe er viel zum markgräflichen Hof, so z.B. beim Zug nach Augsburg abliefern müssen. Niemand sage etwas, dass der Prior 500 Gulden dem Kloster entwendet und 500 Gulden schuldig sei, dass er ein Schwein und Eier seiner "Zösin" nach Nördlingen geschickt habe. Der Klostermüller Kaspar Peuerlein häufte Beschuldigung auf Beschuldigung gegen den Konvent. In der Pfisterei (Bäckerei) werde nichts veruntreut, aber die Konventualen hätten ihn gezwungen, Brot und Kleie ihnen zu geben. Jeder habe seinen Anhang und seine Dirne. Es gehe ein Tor heraus vom Konventgarten in den Bauhof, dazu der Prior die Schlüssel habe. Wenn es reden könnte und sollte die Wahrheit sagen, so würde man hören, was für gute Dirnen nachts und tags aus- und eingingen und was man hinaustrage. Der Prior kaufe seiner Tochter Häuser, halte 2-3 Mägde allein vom Klostergut. Er habe die Mönche warten müssen, als sie mit den "Franzosen" beladen waren und weder Brüder noch Schwestern zu ihnen gehen wollten. Die Mönche werden wohl überrascht genug gewesen sein. Musste es ihnen nicht so vorkommen, als wenn er, der Abt, Recht behalten sollte. Die markgräfliche Regierung vertagte daraufhin die Verhandlung bis zum nächsten Tag, dem Mittwoch vor Himmelfahrt.

1535: Die markgräflichen Räte sahen ein, dass Friede in Heidenheim nur dann einkehren würde, wenn einer der streitenden Teile entfernt würde.

5. Mai 1535: Dem Abt solle ein Tag bestimmt werden, an dem er endlich einmal genaue Rechnung zu stellen hätte. Inzwischen sollte alles durch einen markgräflichen Beamten verwaltet werden. Der Abt müsse wegen seiner Verheiratung auf seine Stelle verzichten, aber auch Prior und Konventualen alle Schlüssel des Klosters ausliefern und in Ehrbarkeit leben. Doch gelang den Räten nicht, dies durchzusetzen.

1535: Der Abt sollte in Ansbach zur Rechnungsablage erscheinen. Sein Weib und seine Kinder sollten das Kloster nicht betreten.

16. Juni 1535: An diesem Tag erschienen nun Balthasar Rößner, Johann Mundtscheller und Heinrich Roracher wiederum in Ansbach. Eine Rechnungsablage wurde bald beanstandet. Deshalb wurde bestimmt, dass bei der Einnahme von Geld, Heinrich Roracher, bei der von Getreide, Johann Mundtscheller immer zugegen sein müssen. Der Überreiter und 2 Herren des Konvents sollten sofort nach der Heimkehr das vorhandene Getreide messen und den Boden absperren. Eine eiserne Truhe sollte sofort angeschafft werden. Aber auch diese Maßnahmen kamen nicht zur Durchführung. Im Kloster ging der Streit zwischen Abt und Konvent weiter. Die Verwaltung verluderte. Der Prior Roracher warf dem Abt vor, er komme nur einmal des Tages ins Kloster. Wie der Prior einmal einen Auszug aus der Klosterrechnung verlangt habe, hätte der Abt erklärt, dass er keine Zeit dazu habe. Dann habe er sich über das "tägliche Anlaufen" des Priors Roracher beschwert und ihm gedroht, "er werde ihm einmal ein Messer in den Bauch stoßen".

14. August 1536: Die wirren Zustände im Kloster konnten nur durch das Eingreifen der weltlichen Macht beseitigt werden. Am 14.August teilte man dem Abt mit, dass Hans Mundtscheller und der markgräfliche Beauftragte J. O. Etzel alles im Kloster inventarisieren würden. Ohne Mundtscheller und den Richter von Heidenheim dürfe er nichts mehr einnehmen und ausgeben.

16. März 1537: Der Abt Balthasar Rößner fühlte wohl, dass er nicht mehr lange im Kloster bleiben würde. Deshalb bat er den Markgrafen, ihn aus dem Kloster gegen ein Deputat zu entlassen oder ihm die Propstei Mariabrunn zu übertragen. Der Markgraf erfüllte ihm diese Bitte. Rößner wurde am 16.3.1537 Probst von Mariabrunn und hatte Degersheim mit zu versorgen. Man war in Ansbach froh, dass mit der Entlassung des Abtes Rößner das Haupthindernis aus dem Wege geräumt war.

16. Februar 1537: Leonhard Thanner, Schultheiß zu Wiesenbach, wurde am 16.2.1537 beauftragt, nach Heidenheim zu reiten und die Durchführung der markgräflichen Verwaltung zunächst anzubahnen. Gemeinsam mit Nikolaus Bart und Peter Hörnlein aus dem Konvent, dem Überreiter Hans Reimann, dem Kastner von Schwabach, Konrad Reisenleutner, und Hans Frauentraut begann er am 18.2.1537 das Kloster zu inventarisieren. Nachdem er ungefähr 8 Tage damit zugebracht hatte, nahm er alle Schlüssel zum Kasten und Keller wie zur Abtei zu sich. Den Mönchen gab er vorläufig ihre Unterhaltung, ebenso den Knechten. Der ganze Klosterhaushalt wurde wie vorher weitergeführt, nur jetzt im Namen des Markgrafen.

22. März 1537: Leonhard Thanner blieb noch längere Zeit im Kloster. Er musste alle Rechte des Klosters genau aufzeichnen. Schwierig waren die Verhandlungen mit den Konventualen. Der bisherige Abt Balthasar Rößner erhielt die Propstei Mariabrunn. Er versprach, Degersheim christlich zu versehen. Peter Hörnlein, der von der Propstei ins Kloster zurückgekehrt war, verlangte 200 Gulden, seine Kleider, Weißzeug, zinnernes Geschirr und Bücher. Leonhard Thanner schlug vor, ihn (Peter Hörnlein) und Johann Mundtscheller zu Verwaltern des Klosters zu ernennen. Letzterer sollte zugleich Kastenmeister und Gegenschreiber sein. Heinrich Roracher, verheiratete sich und trat aus dem Kloster aus. Zur Hochzeit schenkte ihm der Markgraf 10 Gulden. Später wurde er noch Vikar im St. Gumbertusstift zu Ansbach.

12. August 1537: Letzte Verordnungen, welche den letzten Rest der Selbständigkeit dem Kloster nahmen. Johann Mundtscheller und Peter Hörnlein wurden als Verwalter bestätigt. Amtmann und Kastner wurden angewiesen, ihnen zur Seite zu stehen. Zusammen mit den übrigen Konventualen, dem Pfarrer, Überreiter und Schreiber sollten sie an einem Tisch essen und zu jeder Mahlzeit eine Maß Wein oder ein Viertel Bier erhalten. Bezüglich der Personen im Viehhof und des Pfisters (Bäckers) und Torwarts ließ es der Markgraf bei den Anordnungen Thanners. Auch den Taglöhnern wurde ihr Wochenbrot gelassen.

1537: Damit war das Kloster vollkommen in die Gewalt des Markgrafen gekommen. Besitz und Rechte des ehemaligen Klosters wurden als markgräfliches Klosterverwalteramt Heidenheim weitergeführt. Die Konventualen starben rasch. Peter Hörnlein war bereits 1538 dem Tode nahe. Er starb 1540, so dass nur Johann Mundtscheller als einziger ehemaliger Konventual im Kloster blieb. Wolf Gravenstetter, der markgräfliche Kastner, wurde sein Gehilfe. Am 9. April 1551 starb auch er. Hans Reimann, der langjährige Überreiter des Klosters wurde nunmehr mit der Verwaltung betraut. Am 18.12.1550 war auch Balthasar Rößner gestorben. Seine Propstei samt der Pfarrei Degersheim bekam der einstige Konventual Peter Eck, bis dahin Pfarrer von Obermögersheim. Er, der letzte aller Mönche des Benediktinerklosters Heidenheim starb am 25.2.1570.