Heidenheim

Geschichten aus der Geschichte

Tore und Torwart

Darüber stehen im Salbuch des Klosters Heidenheim um 1400 folgende Bemerkungen:

Wer diese Nachrichten über Tore in Heidenheim liest, könnte zunächst zu der Meinung gelangen, Heidenheim oder zumindest der Klosterbereich, sei im Mittelalter mit einer Mauer umgeben gewesen, wie etwa viele kleine Städte in Franken und Schwaben. Das war aber nicht der Fall. Von einer Ummauerung des Ortes und des Klosters zum Zweck der Verteidigung ist in schriftlichen Quellen, auch nicht im archäologischen Befund etwas zu finden. Zwar war der Markt Heidenheim seiner Verfassung nach weitgehend an städtische Verhältnisse angenähert, aber es fehlte die Ummauerung.

Dass es nicht zu einer Stadtgründung mit Graben und schützenden Mauern kam, lag wohl daran, dass das Kloster mit seinen 46 freien Hofstätten schon früh gefreit war. Eine Stadtgründung hätte wohl vom Vogtherrn ausgehen und vom König genehmigt werden müssen. Doch dazu kam es nicht. Die weiträumige Anlage der Altsiedlung zu befestigen, hätte zudem einen erheblichen Aufwand an Baukosten und Arbeitsleistung erfordert und einen Eingriff in die Freiheit des Klosters bedeutet.

Etterzaun
Mit Pfählen verstärkter Etterzaun

Wenn um 1400 von Toren die Rede ist, so darf man hier nicht an ein Stadttor denken, das den Zugang zu einem ummauerten Raum ermöglicht, sondern mehr an eine Art Gartentor oder Hoftor, wie sie früher vor landwirtschaftlichen Anwesen vorhanden waren. Mit dem Begriff Tor wird hier in Heidenheim ein Eingang bezeichnet, der in einen Rechtsbereich hineinführt, in dem der Abt des Klosters die Hoheit ausübte. Dieser war sicherlich irgendwie markiert. Im Mittelalter waren die meisten Dörfer, um ihren eigenen Rechts- und Friedensbereich zu kennzeichnen, mit einer Hecke umgeben, die man Etter nannte. Die Grundbedeutung von Etter ist zweifellos "Grenzmittel, Grenzzeichen, Gehege". Im speziellen Sinne wird unter Etter ein geflochtener Zaun verstanden und zwar ein Geflecht lebendiger Hecken, das mit Pfählen oder Gerten verstärkt wird.

In Heidenheim ist wohl hier an den Siedelhof des Klosters zu denken, an den Raum also zwischen der heutigen Ringstraße und der Stelzengasse, der als Asyl- und Rechtsraum gekennzeichnet war. Ummauert scheint nur, mehr zur Abgrenzung als zur Verteidigung, der engste Bereich um die Kirche gewesen zu sein, wie es alte Leute noch in Erinnerung haben. Um 1527 führten 4 Tore in den umhegten Siedelhof herein. Unter diesen darf man sich wohl nur Schranken vorstellen, bestehend aus zwei waagrechten Stämmen, womöglich auch mit Ettergerten verflochten, die auf einfache Art verschlossen werden konnten. Für das Öffnen und Schließen der Tore sorgte ein Torwart. Über seine Entlohnung steht geschrieben:

Anmerkungen:

  1. Staatsarchiv Nürnberg, Rep. 122, Nr. 53 S. 58
  2. a.a.O., S. 58
  3. a.a.O., S. 84
  4. a.a.O., S. 84
  5. StA. Nürnberg, Rep. 165a, Nr. 707, S. 142