Die Edlen von Truhendingen

und das Kloster Heidenheim

 

Hohentrüdingen

Alte Ansichtskarte Hohentrüdingens

mit dem Bergfried der ehemaligen Burg

Die Truhendinger und die Heidenheimer Reform

Das bischöfliche Eigenkloster Heidenheim konnte sich auch nach seiner Reform den politischen Forderungen seines Herren nicht entziehen, denn seine Besitzungen waren in das territoriale Konzept der staufischen Königslandpolitik eingebunden. Die Reform erhielt ja ihren Anstoß nicht etwa von den Insassen des ehemaligen Stifts, den Kanonikern, sondern vom Eichstätter Bischof Gebhard II. (1125 - 1149), der als Reichsfürst dem deutschen König zu dienen hatte.

Die politische Herrschaft über das reformierte Kloster, die Vogtei, wurde den Edlen von Truhendingen als Lehen der Eichstätter Kirche zugesprochen. Wir werden nicht fehlgehen, wenn wir annehmen, dass dies auch im Sinn ihrer mächtigen Verwandten, der staufischen Könige, gelegen sein musste. Die Übertragung der Vogtei über das Reformkloster Heidenheim an die Truhendinger ist sicher als ein Stück staufischer Familienpolitik zu werten, wie sie auch an der Tauber und beim Kornburger Erbe praktiziert wurde. Sie handhabten die Kirchenvogtei als politisches Mittel zum Ausbau ihrer Hausmacht. Mit der Heidenheimer Vogtei in der Hand der Truhendinger wurde wieder eine Lücke in der staufischen Königslandkonzeption geschlossen und ein neuer Baustein zur truhendingischen Herrschaftsverdichtung beigetragen.

Es fällt auf, dass als Klostervogt von Heidenheim während der Zeit der Reform nur Adelbert von Truhendingen, nicht aber sein Bruder Friedrich handelt und in den Berichten erscheint. Dem Truhendinger Edelherren Adelbert wurde der in Nürnberg ausgewählte Abt Adelbert zu seinem Schutz übergeben (111), er führte ihn zusammen mit Bischof Burchard um 1150 in Heidenheim ein (112), er allein erhielt für seinen Einsatz in der Reform von Papst Eugen III. ein anerkennendes Schreiben (113). Als sein Untervogt war Conrad von Ostheim tätig, wahrscheinlich ein Vorgänger der Ritter von Rechenberg, die sich um diese Zeit scheinbar schon als Ministerialen den Edlen von Truhendingen unterstellt hatten (114). Von dem Bruder Adelberts, dem Truhendinger Friedrich, ist in der Angelegenheit der Reform überhaupt nicht die Rede. Dass er schon gestorben war, erscheint unwahrscheinlich, denn 1151 bezeugen beide Brüder wieder eine Urkunde des Würzburger Bischofs Gebhard und werden als Brüder des verstorbenen Bischofs Siegfried bezeichnet (115).

Man kann daher die Vermutung nicht ganz ausschließen, dass Friedrich von Truhendingen mit der Vogtei gar nicht beauftragt wurde, sondern nur sein Bruder Adelbert. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Friedrich in dem Streit um die Wiedererrichtung des Klosters Heidenheim eine seinem Bruder Adelbert entgegenstehende Position bezogen hatte und womöglich auf seiten der Kanoniker und ihrer Verwandten stand. Wir haben dafür keinen sicheren Anhaltspunkt, aber man darf dies vielleicht aus der Tatsache schließen, dass als die schlimmsten Verfolger des Klosters genannt werden:

Konrad von Oettingen, dessen Vetter (consobrinus) Friedrich und Verwandter (cognatus) Hermann die zuletzt alle im Kloster ihr Begräbnis wählten (116). Dieser consobrinus Friedrich des Konrad von Oettingen könnte Friedrich von Truhendingen gewesen sein, denn Truhendinger und Oettinger müssen um diese Zeit verwandt gewesen sein (117). Wir müssen allerdings bedenken, dass die Nachrichten über die Heidenheimer Reform nicht aus Urkunden stammen, sondern aus zeitgenössischen Berichten, die erst von dem bekannten Theologieprofessor und Dramatiker Jakob Gretser an der Universität Ingolstadt in dem Kommentar zu seiner Ausgabe der Willibaldvita des Bischofs Philipp im Jahr 1617 gedruckt wurden (118). Wir haben keinen Grund, sie anzuzweifeln. 1163 wird in einer Urkunde als Klostervogt nur Adelbert, nicht aber sein Bruder Friedrich genannt (119). Es scheint, dass beide verschiedene Stellungnahmen zur Heidenheimer Klosterreform bezogen.

Abkürzungen:

Anmerkungen