1100 Jahre

Ursheim

und Appenberg

Vom Bauding zu Appenberg

Wenn wir heute das Wort Bauding lesen oder hören, so richten sich unsere Gedanken unwillkürlich auf das moderne Haus- und Wohnungsbauwesen. Ein schönes Wohnhaus zu besitzen, ist der Wunsch vieler Familien; eine moderne Fabrik zu erstellen, das Ziel eines Unternehmers und ein repräsentatives Verwaltungsgebäude vorweisen zu können, der Stolz einer Gemeinde. Ein Großteil unseres Gestaltens und Schaffens ist heute auf das moderne Bauwesen gerichtet.

Die Menschen des Mittelalters hatten andere Sorgen. Auf komfortables Wohnen konnten sie wenig Mühe verwenden, vor allem nicht die bäuerlichen Unterschichten der Gesellschaft. Wenn bei ihnen vom Bauen die Rede war, so dachten sie in erster Linie an den Feldbau. Auf eine gut ausgestattete Wohnung konnten sie verzichten, nicht aber auf die Bestellung ihrer Felder, wollten sie im Winter nicht verhungern. Noch heute spricht der Bauer im Hahnenkamm, wenn er im Frühjahr und Herbst die Saat in den Boden bringt, nicht vom Säen, sondern vom Bauen. "Diese Woche beginnt das Bauen", so hörte man manchem noch vor fünfzig Jahren sagen und er meinte damit die arbeitsreiche Zeit der Frühjahrs- und Herbstbestellung der Äcker, die nicht an einem Tag erledigt werden konnte wie heutzutage, sondern sich oft über Wochen hinzog.

Das Bauding im Frühjahr drehte sich also um die Dinge des Feldbaues. Da auch in Ober- und Unterappenberg das Eigentum an Grund und Boden wie überall im Land einer Zweiteilung unterlag - Obereigentümer war um diese Zeit der Markgraf von Brandenburg-Ansbach in Gestalt des Oberamtes Hohentrüdingen, Untereigentümer die Bauern zu Oberappenberg -, so mussten beide bestrebt sein, dass die Höfe alle mit einer bäuerlichen Familie besetzt waren, die ordentlich wirtschaftete und die Nahrungsmittel für sich produzierte und die Abgaben für den Obereigentümer erbrachte.

Zu diesem Zweck fand alljährlich vor der Frühjahrsbestellung, in der Regel Mitte März, eine Pflichtversammlung der Bauern im Meierhof zu Oberappenberg statt, zu der auch der Oberamtmann von Hohentrüdingen erschien oder, wenn dieser verhindert war, als Stellvertreter der Kastner vom Kastenamt Hohentrüdingen mit Sitz in Heidenheim. Da das Bauding in der Regel im März stattfand, bürgerte sich dafür auch bisweilen die Bezeichnung "Märzengericht" ein. Gerichtet wurde hier nicht über Leben und Tod, auch nicht über die begangenen Feldfrevel, sondern über die Besetzung der Höfe und deren ordentliche Bewirtschaftung. Der Besuch des Baudings war jedoch Pflicht für jeden Bauern und Seldner, der zum Kastenamt Hohentrüdingen gehörte. Darüber steht geschrieben:

Was wurde nun im Bauding verhandelt?

Der zweite Punkt

der Baudingsordnung lautet:

Der dritte Punkt:
Vierter Punkt:

Vom Hubgericht

Darüber steht geschrieben:

So in Geilsheim auf dem Meierhof. In Oberappenberg blieb man bescheidener. Da musste auf einer Hube (Vollbauernhof) beim Abzug einer Bauernfamilie folgendes zum Neubeginn hinterlassen werden:

Eine Leite bedeutet hier "Wagenladung Stroh". 6 Heller waren als Weglöse beim Abzug eines Bauern an den Grundherrn zu entrichten. Von hinterlassenen Arbeitsgeräten und Haustieren ist bei den Appenberger Höfen infolge Besitzwechsels nicht die Rede. Der neu aufziehende Bauer hatte keinen leichten Anfang.

Besthaupt oder Todfallabgabe

Dazu berichtet die Baudingsordnung:

Diese Abgabe mutet uns heute merkwürdig an. Da stirbt auf einem Hof ein Bauer womöglich schon in jüngeren Jahren, was einen großen Verlust für den Hof bedeutet. Jetzt greift die Herrschaft als Obereigentümer zu und verlangt von den Erben oder von der Frau des Verstorbenen das beste Stück Vieh. Diese Todfallabgabe wurde Besthaupt oder Hauptrecht genannt. Doch das war nun einmal die Wirklichkeit des Mittelalters. Diese Abgabe stammt aus der Zeit der Leibeigenschaft. Der Hof hatte in erster Linie der Adelsherrschaft zu dienen, erst dann der unfreien Bauernfamilie. Nach der Agrarverfassung des frühen Mittelalters hatte der Herr Anspruch auf den gesamten Nachlass der unfreien Leute. Später wurde er dann gemildert und auf das beste Stück Vieh beschränkt, daher Besthaupt oder Sterbhaupt genannt.