1100 Jahre

Ursheim

und Appenberg

Soziale Gliederung im Dorf durch die Grundherrn

Unter den Bewohnern von Ursheim herrschten im Mittelalter wie in vielen Nachbarorten große soziale Unterschiede. Alle Leute, auch die Handwerker lebten größtenteils von der Landwirtschaft, aber die einen bewirtschafteten einen Vollbauernhof, die anderen einen Halbhof, wieder andere nur ein kleines Sächlein, Selde genannt, und manche besaßen nur ein Häuslein ohne eigenen Grund und Boden. Sie mussten als Taglöhner auf den größeren Höfen arbeiten. Die Ursachen für diese ungleichen sozialen Umstände lagen nicht etwa im größeren oder geringeren Fleiß oder in der geschickteren und weniger geschickteren Wirtschaftsweise der arbeitenden Menschen, sondern in der Macht der Grundherrn, die über den Grund und Boden verfügten und ihren Grundholden die Größe ihrer zu bewirtschaftenden Anwesen vorgaben, damit die Herrschenden eine gesicherte Basis für festgelegte Abgaben hatten.

Grundherr und Bauern

Denn im Mittelalter bestand ein zweigeteiltes Eigentum an Grund und Boden, das wir modernen Menschen nicht mehr recht nachempfinden können. Diese Zweiteilung des Eigentums wurde bewirkt durch die zahlenmäßig geringe Schicht der Obereigentümer, der adeligen Grundherrn, die das Land zur Bewirtschaftung ausgaben und dafür Abgaben in Naturalien und Geld forderten einerseits, und den die Nahrungsmittel produzierenden unfreien Bauern andererseits, die den Grundherrn diese Abgaben zu erwirtschaften hatten, so dass sie der Grundherr nicht einfach vom Hofe jagen konnte, wenn sie ihrer Abgabepflicht nachkamen. Ja die Bauern konnten ihren Hof sogar vererben oder verkaufen an andere Bauern, er blieb aber im Obereigentum des Grundherrn. Grundherr konnte ein weltlicher Adeliger, ein Ritter, ein Bischof, ein Kloster oder ein Kirchherr sein. In unseren alten -ingen und -heim Orten wurzelten im Laufe der Jahrhunderte mehrere Grundherrn ein, sie kamen und gingen, es herrschte eine lebhafte Güterbewegung.

Übertragen wir nun diese allgemeinen Erkenntnisse aus der Verfassungs- und Agrargeschichte auf unseren Heimatort Ursheim, so können wir feststellen, dass der älteste nachweisbare Grundherr der karolingische König war, der hier einen Grafen oder Adeligen als Vertreter hatte. Denn die Urkunde von 899 berichtet, dass Königsgut in Ursheim und Appenberg an den Bischof von Eichstätt gegeben wurde. Ob zu dieser frühen Zeit der König der einzige Grundherr in Ursheim war oder ob hier schon mehrere Fuß gefasst hatten, darüber schweigen die Quellen. Auch erfahren wir nicht, ob der gesamte Grund und Boden Königsgut war oder ob nur ein Teil davon an den Bischof von Eichstätt ging. Völliges Schweigen legt sich auch zu dieser Zeit über die Basisgesellschaft in Ursheim, über die unfreien Leute, die auf den königlichen, später bischöflichen Gütern die Nahrungsmittel produzierten. Sie gehörten zu den Höfen als Sache und gingen mit ihnen in die Hand des Bischofs von Eichstätt über.

In Appenberg erfahren wir notdürftig im Jahre 910 den Namen eines Grundherrn Reginger, der mit dem Bischof Erchanbald von Eichstätt Güter tauscht und dieser Tausch wird durch König Ludwig IV. (genannt "das Kind") bestätigt. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Nunmehr legt sich jahrhundertelanges urkundliches Schweigen über die Organisation des grundherrlichen Besitzes und die soziale Gliederung der Bevölkerung in Ursheim. Wenn auch die Urkunden schweigen, die Entwicklung und der Umbau der Grundherrschaften, das Kommen und Gehen von Grundherren durch Kauf, Tausch oder Erbe und Teilen von Höfen ging sicherlich weiter.