Heidenheim

Stützpunkt der angelsächsischen Mission

Der Überreiter des Klosters Heidenheim

Ueberreiter

Überreiter, so wurde im Kloster Heidenheim der weltliche Bedienstete genannt, der im Auftrag des Abtes sich um die auswärts gelegenen Besitzungen zu kümmern hatte. Das Amt des Überreiters begegnet uns seit etwa 1400 in den schriftlichen Quellen, geht aber wohl in frühere Jahrhunderte zurück. War hatte es mit dem Überreitet für eine Bewandtnis?

Das mittelhochdeutsche Verhältniswort über drückt eine Bewegung über eine Fläche oder über einen Zeitraum aus. Das Tätigkeitswort überreiten bedeutet also "worüber hinreiten, hinausreiten". Der Überreiter hatte im Auftrag des Abtes "über Land" zu reiten, überall dorthin, wo das Kloster Heidenheim begütert war. Dessen Besitz konzentrierte sich größtenteils auf einen engen Umkreis von 10 - 15 Kilometer Entfernung in Hechlingen, Hüssingen, Geilsheim, Ostheim, Obermögersheim, Meinheim, Dittenheim aber auch etwas weiter in Otting (Landkreis Donauwörth).

Der Überreiter musste daher beritten sein. Ohne Genehmigung des Abtes durfte er sich, wenn nötig, ein eigenes Pferd kaufen und wurde dazu vom Kloster mit Geld unterstützt. Seine Tätigkeit bestand vor allem darin, bei säumigen Grundholden die dem Kloster zustehenden Natural- und Geldgaben einzutreiben, den Zehnten oder sonstige Gefälle zu fordern und nachzusehen, ob die Höfe ordentlich bewirtschaftet wurden oder ob sie öde lagen und wieder "bezimmert" werden mussten.

Dabei hatte er auch oft als Bote des Abtes tätig zu sein. Bisweilen brachte ihn seine Tätigkeit in gefährliche Situationen, wenn es galt, bei lässigen Leuten zu pfänden, die sich widerspenstig erwiesen und ihre Gült nicht reichen wollten. Daher war der Überreiter fast wie ein Krieger dieser Zeit mit einer Brünne, mit einer Blechhaube, mit einer Armbrust und Winde und mit einem Köcher für die Pfeile ausgerüstet.

Auch bei jeder Hofübergabe musste er zugegen sein, denn er verfügte über die persönlichen Kenntnisse über die Lehen des Klosters, seine Äcker und Wiesen, die zur Bewirtschaftung an die Grundholden ausgegeben waren.

Er wusste genau, wer auf diesem und jenen Hof des Klosters saß und welcher Handlohn und Besthaupt zu geben schuldig war. Für seine Tätigkeit wurde er entlohnt und erhielt vom Kloster z.B. im Jahre 1427:

Der Überreiter konnte bei guter Führung lang im Kloster bleiben. Der Überreiter Reimann war sogar im 16. Jahrhundert Verwalter des Klosters.