Hohentrüdingen

Aus der Geschichte eines Dorfes

 

Hoher Dom in Eichstätt
Der Eichstätter Dom

Lehen der Eichstätter Kirche

König Heinrich III. (1039 - 1056) hatte durch die Forstschenkung von 1053 seine Macht nicht geschmälert. Er gab die Wälder im Oettinger Forst und auf dem westlichen Hahnenkamm ja nicht an einen weltlichen Adeligen, der dem König gegenüber als Konkurrent auftreten könnte, sondern an den Bischof von Eichstätt. Zu dieser Zeit waren die Bischöfe nicht nurr fromme Kirchenmänner, die in ihre zum Bistum gehörigen Dörfer kamen, um Kirchen zu weihen und kultische Handlungen zu vollziehen wie etwa heutzutage. Die Bischöfe bekleideten auch die würde eines weltlichen Fürsten, der mit einem ritterlichen Gefolge den König auf seinen Heerfahrten zu begleiten hatte. Ja, die Bischöfe hatten Teilhabe an der Führung und Gestaltung des Reiches. Sie erhoben zusammen mit den weltlichen Herren den Herrscher, erteilten ihm Ratschläge und stellten ihm auch eine Anzahl von berittenen Kriegern, wenn er seine Macht demonstrieren mußte.

Die Bischöfe waren die treuesten Stützen des Königs. Diese wiederum erhielten von ihm Land als Lehen, damit sie in der Lage waren, dem Herrscher Krieger zuzuführen. Wurde das Bistum wirtschaftlich durch Waldschenkungen gefördert, so kam diese Stärkung der bischöflichen Macht auch wieder dem Königtum zugute. Der Bischof von Eichstätt behielt nun die wenig berührten ehemals königlichen Wälder auf dem Hahnenkamm und im Oettinger Forst nicht für sich, sondern gab sie als Lehen an weltliche adelige Herren, an Vasallen, an Edelfreie und auch an Ritter aus, die die Waldreserven durch nachgeborene Söhne ihrer bäuerlichen Grundholden roden, auf dem gewonnenen Freiland Bauernhöfe anlegen und auf den Bergen Burgen erbauen ließen, auf denen die Herren und Ritter saßen, die dem Bischof zu dienen hatten, wenn er sie forderte.

Nach diesem Schema verfuhr auch der Bischof von Eichstätt. Er verlieh seine ihm vom König 1053 geschenkten Wälder in unserer Heimat in Teilen an die Grafen von Oettingen (Oettinger Forst), an die Edlen von Truhendingen, von Auhausen, von Spielberg. So zogen sich die Bischöfe von Eichstätt ein Gefolge von Edlen und Rittern heran, das ein bedeutendes Machtpotential für den Bischof darstellte, aber auch durch die Eigendynamik der Grafen von Oettingen Konflikte auslösen konnte. Dieser Vorgang der Lehensvergabe von Eichstätter Grund und Boden an die Grafen von Oettingen und an die Edlen von Truhendingen erscheint zwar schriftlich bezeugt erst im Eichstätter Lehenbuch um 1300, hat aber wohl schon in der zweiten Hälfte des 11. und spätestens zu Beginn des 12. Jahrhunderts stattgefunden, in einer Zeit also, in der noch keine Lehenbücher geführt wurden, in der allein der Lehenseid zur Treue gegenüber dem Herrn verpflichtete.

In dem Zeitraum von der Lehensvergabe um 1100 bis zur schriftlichen Fixierung im Eichstätter Lehenbuch vollzogen sich große Veränderungen auf dem westlichen Hahnenkamm, von den wir nichts hören, die wir aber aufgrund der Flurnamen erahnen können. Die neu entstandenen Adelsherrschaften während und nach dem sogenannten Investiturstreit verließen ihre angestammten Herrensitze inmitten ihrer Grundholden im Tal. Brachen mit ihrer bisherigen Umgebung ab und zogen auf die Höhe in unwirtliche Waldregionen und erbauten sich bewohnbare Höhenburgen. Wo keine geeigneten Höhen in der Landschaft vorhanden waren, errichtete man von Wasser und Weihern geschützte Niederungsburgen. Das alles hatte zur Folge, daß der Unterschied zwischen den unfrei geborenen bäuerlichen Menschen, die als Basisgesellschaft die Nahrungsmittel produzierten und dem herrschenden Adel auf den Höhenburgen noch verstärkt wurde.

Auch die Adelsgeschlechter im Hahnenkamm wagten dieses gewaltige Abenteuer des Burgenbaues, zogen auf die Höhen und begannen von ihrer Burg aus über ihre Leute in der Niederung zu herrschen. Als erste Adelsfamilie wagte wohl ein Zweig der freiadeligen Herren von Gnotzheim den Aufstieg auf den weithin beherrschenden Spielberg und errichtete dort seine Bewohnbare Höhenburg. Der vielumstrittene, schon vorhandene Flurname Spielberg sollte zur Benennung der neu entstandenen Edelfamilie dienen, ein Hinweis dafür, daß man die Bindung an die Vergangenheit in den alten Behausungen drunten im Tal vergessen wollte und einem Neubeginn hoffnungsvoll entgegensah.

Der staufische König Konrad III. (1138 - 1152) muß stillschweigend dieses Abenteuer der ehemaligen Gnotzheimer Edlen hingenommen haben, denn Dietbrecht (Tibertus) von Spielberg erscheint 1142 und 1146 in seinem Gefolge in Nürnberg. Dem Beispiel der Edelfreien von Spielberg folgten in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts die niederadeligen Herren von Ostheim, die schon lange im Dienste der Eichstätter Bischöfe am Fuße des Hahnenkamms standen. Sie erbauten sich nun auf Eichstätter Lehen und auf einer dem Dorf Ostheim benach-barten Erhebung eine Höhenburg und dokumentierten ihren Neubeginn dadurch, daß sie sich ebenfalls nach einem schon vorhandenen Flurnamen "von Rechenberg" benannten.

Bei den Edlen von Truhendingen begann der Höhenflug auf dem Hahnenkamm wohl erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Bischof Gebhard (1125 - 1149) brauchte den Edlen Adelbert von Truhendingen zur Durchführung der Reform des Eichstätter Urklosters Heidenheim gegen die Widerstände der Grafen von Oettingen und ihrer Verbündeten, der Grafen von Hirschberg. Bischof Konrad I. (1153 - 1171) gestattete dem Edlen Adelbert, der mit der Teilvogtei über die Güter des Klosters Heidenheim beauftragt war, auf eichstättischem Grund und Boden im Waldgebiet zwischen Westheim-Heidenheim und Hechlingen eine Adelsburg zu errichten, die zum Schutz des reformierten eichstättischen Klosters Heidenheim und als Gegenposition gegen die aggressive Territorialpolitik der Grafen von Oettingen eine neue Machtposition bedeutete. So wird verständlich, daß auf Eichstätter Grund und Boden unter Duldung der Bischöfe eine truhendingische Adelsburg entstand.

Der Status der Burg als Eichstätter Lehen wurde aber noch im 13. Jahrhundert von den Bischöfen beansprucht und fand im ältesten Lehenbuch eine schriftliche Fixierung: Item dominus Fridericus de Truhendingen tenet castrum Hohentruhendingen cum suis pertinentiis, d.h. Friedrich von Truhendingen besitzt zu Lehen die Burg (castrum) Hohentrüdingen mit ihrem Zubehör. Wie so viele andere sollte auch die Herrschaft Truhendingen auf Eichstätter Lehen, also auf kirchlichem Unterbau erstehen. Dafür konnte der Bischof Lehenspflicht von den Edlen von Truhendingen erwarten.