Hohentrüdingen

Geschichte und Geschichten eines Dorfes

Das Gericht zu Hohentrüdingen

so heißt es in der Beschreibung des Oberamtes Hohentrüdingen von Jahre 1732.

In dem Ort bestand also schon im 16. und noch im 18. Jahrhundert ein Gericht mit 12 Personen. Wenn heute von einem Gericht die Rede ist, so denken wir unwillkürlich an ein Gerichtsgebäude, in dem studierte Juristen, Rechtsanwälte und Richter tätig sind. Ein derartiges Gerichtsgebäude hätte man in früheren Jahrhunderten in Hohentrüdingen vergeblich gesucht, man brauchte es nicht. Als Urteiler wirkten auch keine studierten Juristen, sondern biedere, ehrbare Leute aus dem Bauernstand, 6 aus Hohentrüdingen und 6 aus dem Amt.

Linde
Alte Dorflinde

Sie hatten auch nicht über Leben und Tod zu entscheiden, sondern vor allem über die Frevel, die in den Dorfgassen oder draußen in Feld und Wald sich abspielten. Einmal im Jahr hatten diese Gerichtsleute im sogenannten Ruggericht zu entscheiden und geringe Geldstrafen zu verhängen. Was ist nun ein Ruggericht? Das mittelhochdeutsche Tätigkeitswort ruogen oder rüegen bedeutet "melden, mitteilen, sagen, öffentlich bekannt machen", aber auch "anklagen, beschuldigen, tadeln, gerichtlich anzeigen". Die geringen Vergehen, die hier vor Gericht angeklagt und bestraft wurden, nannte man Frevel. Darunter fielen das Übermähen, Überackern, Überernten, Überzäunen, Übergraben und andere Frevel. Da hat z. B. einer vor der Zeit seine Zugochsen auf die Nachtweide getrieben oder sie im Winterfeld Schaden tun lassen oder sie in die jungen Schläge getrieben. Des Wildmeisters Tochter hat mit dem Messer in der Gersten gedistelt, des Bauern Magd in den verbotenen Löhern mit der Sichel gegrast. Eine hat mit dem Messer in der Saat Schartenstöcke (Straffa) ausgestochen. Wieder ein anderer hat vor der festgesetzten Zeit schon Eicheln geklaubt, ist über einen gefalchten Acker gefahren oder hat seine Schweinsmutter mit ihren Jungen in das Dinkelfeld laufen lassen.

Ein anderer hat in der Gemeindehecke die jungen Limpf (Triebe) abgebrochen, oder beim Grasen 6 Haferstöcke ausgerissen oder Arlesbeeren gepflückt, seine Gänse in der Gersten grasen lassen oder an der verbotenen Hecke Geißproß gebrochen. Eine Unmenge von geringen Freveln sammelte sich da im Laufe eines Jahres an, die vom Ruggericht verhandelt wurden. Bei der Gerichtsverhandlung war der Kastner aus Heidenheim als Vertreter der Dorf- und Gemeindeherrschaft zugegen. Das Ruggericht tagte auch dazumal nicht in einem Gebäude oder in einem Wirtshaus, sondern im Freien meinst unter der Dorflinde. Bei schlechtem Wetter mag man in einen Stadel ausgewichen sein. Um 1500 war es schon so, daß dieses Gericht oft in Westheim stattfand. Es steht nämlich im Salbuch 1535 folgende Bemerkung: