Ein klares Bild über die Zugehörigkeit und die Struktur der Höfe in Ursheim gewinnen wir erst im 14. Jahrhundert. Das nahe Kloster Heidenheim war nun in dem Ort größerer Grundherr geworden, aber wie es dazu kam und wann dies geschah, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Da um 1400 nicht mehr von bischöflich-eichstättischen Gütern in Ursheim die Rede ist, liegt es nahe anzunehmen, dass diese vom Kloster Heidenheim durch Tausch übernommen wurden.
Merkwürdig erscheint auch, dass in Ursheim um 1400 nichts von einem Meierhof und nichts von dienenden Hufen zu vernehmen ist. Während das Kloster des heiligen Wunibald seinen ihm so nahe gelegenen Besitz im Hahnenkamm und seinem Vorland in sogenannten Fronhofsverbänden, in der Fachsprache Villikationen genannt, organisiert hatte, ist davon in Ursheim nichts zu hören. So besaß das Kloster in Hüssingen, Hechlingen und Geilsheim drei große, in Obermögersheim, Ostheim, Dittenheim, Meinheim, Kattenhochstatt und Otting (bei Weilheim) 6 kleinere Meierhöfe. Den Meierhöfen waren wieder in jedem Ort eine Anzahl dienender Vollbauernhöfe untergeordnet, sogenannte Hufen oder Huben. Bisweilen ist auch von halben Hufen und Lehen die Rede. Alle diese großen und kleinen Höfe bildeten im jeweiligen Ort einen grundherrlichen Verband, eine Villikation. Unter einer Villikation versteht man in der Fachsprache einen wirtschaftlichen Organismus, der sich aus einem Herrenhof (Meierhof) und einer Anzahl von grundherrlich abhängigen Bauernhöfen (Hufen, Halbhufen und Lehen) zusammensetzte. Sie alle hatten sich an der Produktion von Nahrungsmitteln zu beteiligen, um die eigene Ernährung zu sichern, vor allem aber auch um die Abgaben für den Obereigentümer, das Kloster Heidenheim, herauszuwirtschaften.
Der Meier als größter Hofbesitzer, als so eine Art Oberbauer, hatte alle zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass die Abgaben an das Kloster regelmäßig abgeführt wurden. Die Meierbauern galten also als die vornehmste Gesellschaftsschicht im Dorfe, dann folgen die Hübner (Hufenbesitzer, Vollbauern) und die Lehner. Sie alle waren spannfähig, verfügten über Wagen, Ochsen und sogar Pferde. Damit aber von allen Höfen auch in Notzeiten, in denen der Bauer erkrankt oder gestorben war, die notwendigen Abgaben für die Herrschaft erwirtschaftet werden konnten, wurden von der Grundherrschaft (dem Kloster) den Vollbauernhöfen noch unbehauste Knechte und Mägde und vor allem dienende Hofstätten zugeordnet, die kein Land selbst bebauten oder Kleingütler, Seldner genannt, die als Taglöhner an den größeren Höfen zur Verfügung stehen mussten.
Auf alten Grabsteinen war noch oft vor 50 Jahren neben dem Vor- und Zunamen des Verstorbenen die Berufsbezeichnung Söldner zu lesen. Manche Betrachter der Grabstätte konnten auf den Gedanken kommen, der hier Begrabene sei ein Soldat gewesen, der um Sold diente. Das Wort Söldner müsste hier mit e (Seldner) geschrieben werden, denn es bezeichnet einen Kleinbauern, der oft nicht einmal einen eigenen Wagen besaß, der zwar ein Äckerlein oder ein Wieslein sein eigen nennen konnte, der aber bei deren Bearbeitung auf die Gespanne des Vollbauern angewiesen war, dem er als Taglöhner dienen musste, oder er war gezwungen sein Feld mit der Hand umzugraben.
Der Unterschied zwischen arm und reich auf dem Dorfe geht in alte Zeiten zurück und das Schicksal eines Menschen wurde in vielen Fällen von der Organisation der Grundherrschaft bestimmt. Wer als nachgeborener Sohn eines Meierbauern geboren wurde, der suchte wieder standesgemäß auf einem Meierhof in einem benachbarten Ort unterzukommen. Eltern und Kuppler halfen ihm bei der Brautsuche. Der Bauernstolz musste gewahrt bleiben, auch wenn die Herzen manchmal nicht recht zusammenstimmen wollten. Wenn aber ein zweiter und dritter Meiersohn sich an ein schönes Mädchen eines armen Seldners band, dann drohte ihm der soziale Abstieg zum armen Mann. Umgekehrt konnte aber auch der Sohn eines armen Seldners Meierbauer oder sogar Ritter werden, wenn er tüchtig war und eine höherrangige Frau erwarb. Auch die Basisgesellschaft auf dem Dorfe war mobil und barg Herrschaftselemente in sich.
Das nahe Kloster Heidenheim als geistliche Grundherrschaft gelangte wohl über den Bischof von Eichstätt oder durch Kauf und Tausch oder Schenkung eines Adeligen, der um sein Seelenheil bangte, zu Grund und Boden in Ursheim. Das Kloster hat in dem Ort, soweit feststellbar, hier keinen Fronhofsverband ins Leben gerufen. Es ist im 14. und 15. Jahrhundert nicht von einem Meierhof mit dienenden Huben die Rede, sondern nur von Gütern, die mit der allgemeinen Bezeichnung "Hof" versehen wurden. Da aber die geistlichen Grundherrschaften ihren Besitz besser verwalteten als die weltlichen und ihn schriftlich niederlegten, sind wir über die Abgaben, die die Grundholden des Klosters in Ursheim zu erwirtschaften hatten, verhältnismäßig gut unterrichtet, was bei den anderen Grundherrschaften nicht feststellbar ist.