Kloster Auhausen

Geschichte eines Klosters an der Wörnitz

 

Bedrohung durch die Landesfürsten im 15. Jahrhundert

Von 1420 bis 1450 leitete Abt Wilhelm von See das Kloster Auhausen. Sein Vorgänger Abt Willing (1399 - 1420) hatte nicht gut gewirtschaftet. Das Kloster war wieder einmal in Schulden geraten. Der neue Abt Wilhelm mußte zwei Höfe zu Hainsfarth um 500 Gulden verkaufen. Daneben war er darauf bedacht, dem Kloster entfremdete Höfe zurückzugewinnen. Seit seiner Amtszeit lag Abt Wilhelm in ständiger Abwehr gegen die Bedrohung durch die Grafen von Oettingen. Diese versuchten fortwährend ihre Herrschaft zu verdichten. Im Gebiet der Grafschaft Oettingen lagen mehrere Höfe des Klosters. Die Oettinger versuchten nach und nach die Rechte dieser für sie fremdherrischen Höfe aufzubrechen und sie in ihre Gewalt zu bringen. Der Abt zog vor das kaiserliche Landgericht in Nürnberg und stellte seine Rechte und Freiheiten an den Höfen heraus. Es kam zu lange sich hinziehenden Klagen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Grafen wollten diese Höfe des Klosters in ihr Territorium einbeziehen und begründeten diese Vorhaben mit der Behauptung, das Kloster sei von ihren Ahnen begründet worden. Die Grafen suchten vor allem die Vogtei über diese Höfe und die damit verbundene Gerichtsbarkeit zu gewinnen, der dann die Steuer- und die Dienstbarkeit zwangsläufig gefolgt wäre. Das oettingische Ruggericht Ehingen im Ries sollte auch für Lehmingen und Lochenbach zuständig werden, wo doch dort das Kloster die niedere Gerichtsbarkeit innehatte. Auch in Sammenheim und Sausenhofen beanspruchten die Grafen die Gerichts- und Steuerbarkeit über Auhausische Höfe. Ähnliche Entfremdungen von Gütern des Klosters erfolgten in Birkenhausen, Merzingen, Niedererlbach und Schwörsheim. Das Kloster Auhausen konnte sich gegen diese Bedrängung nur wehren dadurch, daß es die Höfe verkaufte oder manche in Feldlehen umwandelte. Trotzdem gelang es den Grafen von Oettingen nicht alle Höfe des Klosters in ihrem Territorium einzuverleiben

Im Norden war die oettingische Umklammerung des Klosters Auhausen schon in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts aufgebrochen worden, denn die Grafen mußten ihren bedeutenden Stützpunkt Wassertrüdingen im Jahre 1366 an die Grafen von Hohenlohe verkaufen. 1349 schon gaben sie Gunzenhausen an Burkhard von Seckendorf auf. Doch überall, wo in dem Grenzbereich zwischen Franken und Schwaben die Oettinger das Feld räumten, rückten die Burggrafen von Nürnberg, die späteren Markgrafen von Brandenburg - Ansbach nach. Sie betrieben eine außerordentlich geschickte und energische Territorialpolitik und sollten schließlich im 16. Jahrhundert ihrem landsässig gewordenen Kloster Auhausen das Ende bereiten. Doch das war ein langer entwicklungsgeschichtlicher Vorgang, vollendet schließlich im 16. Jahrhundert durch die enormen Erschütterungen der Reformation und des Bauernkrieges.

Zwar hatte König Sigismund, der Sohn des bedeutenden Kaisers Karl IV. dem Kloster an der Wörnitz in Jahre 1434 einen zweiten umfangreichen Brief ausgestellt mit dem er dieses mit allen seinen Besitzungen in den Schutz des Königs und des Reiches nahm. Doch blieb dieser Schutz in jener Zeit nur dann einigermaßen gewährleistet, wenn der Kaiser damit einen Landesherrn beauftragte, der über die entsprechende Macht verfügte. Damit war freilich wieder eine Gefahr verbunden. Je länger nämlich der Territorialherr diesen Schutz über das Kloster ausübte, desto mehr konnte in ihm die Begierde wachgerufen werden, es völlig in sein Territorium einzugliedern. Abt Wilhelm von See konnte noch 1441 an die Reichsstadt Nördlingen schreiben, daß "sein Wille und Gunst allwegen zu dem Reich stehe, als wir (das Kloster) auch des Reiches sind", aber in Wirklichkeit bahnte sich schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts eine andere Entwicklung an.

Auhausen geriet allmählich in den Status eines landsässigen Klosters der Markgrafschaft Ansbach. Schon 1410 und 1428 hatte es den geldbedürftigen Markgrafen von Ansbach Steuern gezahlt. 1424 bezeichnete Abt Wilhelm in einem Schreiben an die Freie Reichsstadt Nördlingen den Markgrafen als "seinen gnädigen Herrn". In alten Registerbüchern der Markgrafschaft Ansbach erscheint neben anderen auch Auhausen als Kloster des Markgrafentums, ohne daß der Ansbacher Erbschutzbriefe in Händen hatte. Um einen solchen bemühte sich Markgraf Albrecht Achilles gleich bei seinem Regierungsantritt im Jahre 1441. Das Konzept wurde in der Kanzlei des Markgrafen ausgefertigt. In Auhausen widersetzte man sich diesem Vorgehen. Das Kloster wollte seine alten königlichen Freiheiten nicht plötzlich verlieren. Um 1449 geriet Abt Wilhelm mit dem Markgrafen in Konflikt, weil dieser das Kloster mit neuen Forderungen und Auflagen belästigte. Abt Wilhelm soll deswegen sogar vertrieben worden sein. Im Kloster selbst kam es zu Auseinandersetzungen. Abt Wilhelm wollte sein Kloster auf Anraten des Bischofs von Eichstätt reformieren, aber der Konvent war dagegen. Die Mönche hatten die Gunst des Markgrafen hinter sich. Nun verließ Abt Wilhelm endgültig das Kloster und zog nach Dinkelsbühl.

Abt Wilhelm vom See

Abt Wilhelm von See

Die Mönche wählten einen neuen Abt, einen Mönch aus dem Kloster Ellwangen namens Georg von Schechingen. Der Papst war gegen den Schechinger und brachte einen gewissen Lorenz Eckard aus dem strengen Schottenkloster in Wien als Abt von Auhausen in Vorschlag. Der Bischof von Eichstätt und der Propst wurden vom Papst beauftragt, diesen Mann in sein Amt einzuführen. Falls ihnen das nicht gelänge, sollten sie Bann und Interdikt verhängen. Aber Markgraf Albrecht hatte sich bereits für Georg von Schechingen entschieden. Damit war auch eine Reform des Klosters hinfällig. Da der Abt Georg von Schechingen vom Papst nicht anerkannt war, brauchte der Konvent von Auhausen um so notwendiger den mächtigen Markgrafen als Schutzherrn. Als Abt Georg und die Mönche in Nördlingen und Dinkelsbühl die umfangreichen Gegenstände, die Abt Wilhelm von See bei seiner Flucht aus dem Kloster mitgenommen hatte, nach seinem Tod wieder zurückforderten, wurden sie abgewiesen. Der Abt mußte wieder Güter verkaufen, um einigermaßen wirtschaften zu können.

1454 gelang es Abt und Konvent vom Bann loszukommen. Der Bischof von Eichstätt beabsichtigte, Auhausen als erstes Kloster seiner Diözese zu reformieren, doch die markgräflichen Schutzklöster konnten sich diesen Bestrebungen entziehen. Das Kloster gelangte nun unter Abt Georg von Schechingen immer mehr in die Abhängigkeit der weltlichen Gewalt. Aus dieser Situation herauszukommen, war nun unmöglich. Abt Georg von Schechingen hatte sich wie sein Vorgänger unter den Schutz des Markgrafen gestellt. Dieser konnte sich jetzt ohne Verbriefung Erbschutzherr nennen und Abt Georg wurde nun als "lieber Getreuer" tituliert. Die Bindung des Abtes an den Landesherren, den Markgrafen von Ansbach, wurde noch dadurch vertieft, daß der Abt nun Fürstlicher Kaplan und Rat sich nennen durfte. Georg von Schechingen hatte das Kloster willig vom reichsunmittelbaren zum landsässigen Kloster der Markgrafen herangeführt. Er starb am 9. August 1481. Die Mönche von Auhausen wählten daraufhin ihren Konventbruder Wilhelm Schechs aus der Familie der Schechsen von Pleinfeld (bei Weißenburg), der am 7. September von Bischof Wilhelm von Eichstätt bestätigt wurde. Eine Rangerhöhung für sich und für die ganze Abtei erreichte Abt Wilhelm der Schechs dadurch, daß ihm der Papst und seinem jeweiligen Nachfolger die Pontifikalien (Mitra, Stab und Ring) verlieh und daß er liturgische Bücher und Gegenstände weihen und Schüler Profeß ablegen und bis zu den niederen Weihen führen konnte. Trotz dieser Erhöhung seines Titels war dieser Abt nicht in der Lage, das reformbedürftige Kloster Auhausen zu erneuern. Abt Wilhelm Schechs von Pleinfeld war bestrebt, das von seinem Vorgänger durch den Verkauf von Weinbergen angelegte Geld wieder in Weinbergen anzulegen. Sein Reformeifer ging nicht sehr weit. Er besuchte nicht einmal die Provinzkapitel der Benediktiner, ein Treffen, das jedem reformfreudigen Abt eine Verpflichtung sein mußte. Als er krank wurde, wollte er das Kloster verlassen mitsamt seinem Vermögen, aber der Markgraf Georg erteilte ihm nur die Erlaubnis, in einer seiner markgräflichen Städte sich niederzulassen. Er müsse aber dem Fürsten Rechnung legen. Der Abt ist daraufhin im Kloster geblieben und dort am 16. September 1499 gestorben.

Abt Georg von Schechingen

Epitaph des Abtes Georg von Schechingen