Heidenheim

Stützpunkt der angelsächsischen Mission

Zins und Gülttage im Kloster Heidenheim

Die Klöster des Mittelalters dürfen nicht nur als Heilsinstitutionen zur Rettung ewiger Seligkeit angesehen werden, sie waren auch bedeutende Wirtschaftsmächte. Der einzelne Mönch sollte zwar die Gelübde der Armut ablegen und ohne privates Eigentum leben, aber das Kloster als Ganzes konnte große Reichtümer anhäufen. Das Gotteshaus zu Heidenheim, wie das Kloster oft in den alten Schriften genannt wird, zählte nicht zu den reichen, doch verfügte es um 1400 über drei große Meierhöfe in Hüssingen, Hechlingen und Geilsheim und über sechs kleinere in Ostheim, Obermögersheim, Dittenheim, Meinheim, Kattenhochstatt und Otting im Altlandkreis Donauwörth. Den Meierhöfen gehörten wieder mehrere Vollbauernhöfe (Hufen), Lehen und Selden oder Hofstätten an, so dass das Kloster zu einem ansehnlichen Grundherrn im Hahnenkamm angewachsen war. Das bedeutete: das Obereigentum über all diese großen und kleinen Höfe, über Grund und Boden also, ruhte in der Herrschaft des Klosters. Da dieses nicht in der Lage war, von Heidenheim aus alle ihm unterstehenden Anwesen selbst zu bebauen, wurden die Höfe, Hufen, Lehen und Selden an selbständig wirtschaftende Leute ausgegeben, die dafür Zins und Gült dem Abt des Klosters zu entrichten hatten. Die Grundherrschaft des Klosters Heidenheim bestand also, wie das überall im Abendland der Fall war, aus einer Grund und Boden beherrschenden Oberschicht (dem Abt und seinen Mönchen) und einer das Land gegen Zins und Gült bebauenden Unterschicht, den bäuerlichen Grundholden. Diese hatten also neben ihrem Eigenbedarf auch noch die festgesetzten Abgaben an den Grundherrn, an das Kloster, zu erwirtschaften.

Kleiner Bauernhof (Selde)
Kleiner Bauernhof (Selde)

Nun konnte zu jener Zeit nicht jeder Hof bei seiner Wirtschaftsführung von einer zentralen Verwaltungsstelle in Heidenheim überwacht werden. Das Kloster hatte sich daher in den Orten, in denen es über mehrere Höfe verfügte, ein Aufsichtsorgan in Gestalt eines Meierhofes errichtet. Die Meier hatten über die ordnungsgemäße Wirtschaftsführung der klösterlichen Höfe und für die regelmäßige Ablieferung der festgesetzten jährlichen Gefälle an das Kloster zu sorgen. Damit so ein bäuerlicher Wirtschaftsverband des Klosters in einem entfernten Dorf gut funktionierte, waren zu jener Zeit vor allem gute persönliche Beziehungen zwischen dem Abt und seinen neun Meiern erforderlich.

Diese wurden dadurch aufrechterhalten, dass der Abt seine neun Meier an bestimmten Tagen ins Kloster nach Heidenheim kommen ließ, sich mit ihnen aussprach und Weisungen erteilte. Dabei durften die Meier an ihres Abtes Tische sitzen. Das gemeinsame Mahl mit den Meiern stärkte das Vertrauen zum Abt und das Gemeinschaftsgefühl der Meier untereinander. Man lernte sich dabei nicht nur gegenseitig kennen, man gewann auch Einblick in die ganze Familie des Klosters, nahm Anteil an dem Schicksal der anderen, wenn etwa ein Hagelschlag in der Nachbargemeinde die Ernte vernichtete oder ein Feuer das Haus eines klösterlichen Hintersassen zerstörte. Dieses gemeinsame Mahl mit dem Grundherrn war eine Urform menschlicher Gemeinschaftsbildung. Die Zusammenkünfte der Meier beim Abt in Heidenheim wurden alljährlich an bestimmten Tagen festgelegt, so dass sich jeder unaufgefordert daran halten konnte. Das Salbuch um 1400 schreibt darüber vor:

Das mag ein ganz schöner Auflauf im Kloster an dem Ostermontag gewesen sein, zumal an diesem Tag auch noch der Ostermarkt stattfand. Es kamen an diesem Tag also nicht nur die neun Meier des Klosters, sondern auch noch 16 Hübner (Vollbauern, Hufenbesitzer), Höfer und sogar Seldner und dazu 7 Müller. Sie erschienen nicht mit leeren Händen, sie brachten Eier und Weisatkäse mit. Das mag in allerältester Zeit eine freiwillige Besuchsgabe gewesen sein, wurde aber im Laufe der Jahre zu einer ernsthaften Verbindlichkeit. Der Begriff Weisat hängt mit dem lateinischen Wort visitare zusammen, das "besuchen" bedeutet. Der Weisatkäs war also eine Käsegabe, die anlässlich eines Besuches des Grundholden beim Grundherrn zu reichen war (2).

Teilnahme war Pflicht für die Meier

Jeder Meier hatte also an diesen Zins- und Gülttagen persönlich im Kloster zu erscheinen und sich nicht durch irgendjemand vertreten lassen. Nur drei Gründe konnten vorgebracht werden, wenn einer wegbleiben wollte. Das Salbuch schreibt:

Er musste also die letzte Ölung durch den Geistlichen erhalten haben. Der zweite Grund, die vorgeschriebenen Zins- und Gülttage nicht besuchen zu müssen, lag am Unwetter:

Hier ist an Überschwemmungen gedacht, die den Meier hinderten, über den Fluss zu reiten. Doch das sollte einer drei Stund lang versuchen und das Wasser müsste ihm bis zum Sattel reichen. Dieses Hindernis hätte der Meier bei seiner Entschuldigung auf seinen Eid zu nehmen. Der dritte Grund wäre schließlich, dass der Meier im Gefängnis läge. Etwas anderes sollte nicht als Ausrede anerkannt werden. Ob das alles so streng auch gehandhabt wurde, wie es das Salbuch vorschrieb, bleibt fraglich. Die Formulierung im Salbuch, die ja immer wieder vorgelesen wurde, sollte eben eine abschreckende Wirkung erzielen.

Gemeinsames Gastmahl

Wenn die Hintersassen des Klosters an den Zins- und Gülttagen ihre festgesetzten Geld- und Naturalabgaben brachten, so konnte der Abt nicht umhin, Ihnen seine Güte und Milde zu erweisen und diese Leute an seinen Tisch zu bitten Für diese einfachen Menschen "vom Lande" galt es als besondere Ehre, einmal mit ihrem Herrn, dem Abt, gemeinsam speisen zu dürfen. So ein Gastmahl im Kloster verfehlte seine verbindende Wirkung nicht. Man sah den hohen Herrn persönlich; es ging ein geheimnisvoller Zauber von ihm aus. Jeder fühlte sich von ihm angezogen und wenn es gar zu einem Gespräch mit ihm kam, dann bedeutete dies ein besonderes Erlebnis. Allerdings an seinem Tisch sitzen zu dürfen, diese Würde stand nur den neun Meiern zu. Darüber steht im Salbuch geschrieben:

Die neun Meier genossen also ein Vorrecht und das besondere Vertrauen des Abtes. Sie gehörten zur Oberschicht der bäuerlichen Bevölkerung und wachten eifersüchtig darüber, dass diese Würde der Nähe zum Abt nur ihnen gebührte. Die Tischordnung hat sich in etwas verminderter Art auf dem Lande noch bis in das 20. Jahrhundert herübergerettet. Knechte und Mägde sollten nicht an des "Herrn" Tisch sitzen, auch nicht im Wirtshaus, die Standesunterschiede sollten gewahrt bleiben. Über die Qualität des gemeinsamen Mahles mit dem Abt und seinen neun Meiern verlautet im Salbuch nur, dass man an diesem Tag, da auch viele Hübner, Höfer und Müller erschienen "muß haben und zuschlagen bei 15 oder 16 Schüsseln Speis und Fleisch". Das Essen an einem Zins- und Gülttag ging wohl zu Lasten des Klosters. Dagegen hatte jeder Hintersasse für den Wein selbst aufzukommen. Jeder war verpflichtet, eine halbe Maß Wein mitzubringen oder Geld dafür. Nach dem Mittagsmahl befahl der Abt einem, von dem er glaubte, dass dieser "das allerbest wisse und reden könnt" und fragte ihn auf seinen Eid, "wie der Tag heut mit seinen Ehaften und Rechten stünd". Dieser Mann sollte dann öffentlich reden und auslegen und die Rechte des Klosters sagen, wie sie niedergeschrieben sind. Solche Zins- und Gülttage waren also zugleich Lehr- und Lerntage für die Grundholden. Sie mussten immer wieder, da sie meist nicht lesen und schreiben konnten, mündlich aufsagen können, was sie an Abgaben und Pflichten dem Kloster schulden. Von Generation zu Generation wurde das den Leuten eingeschärft, damit die Tradition gewahrt blieb. Nicht immer verliefen diese Zusammenkünfte mit dem Abt in friedlichen Bahnen. Gar mancher brachte womöglich seine Abgaben nicht auf, weil die Witterung nicht entsprechend war oder Nachlässigkeit den einen und anderen Schwierigkeiten bereitete. Oft fühlten sich manche auch in ihrer Ehre verletzt. So beschwerten sich eines Tages die Müller und

Daraufhin beschlossen die neun Meier, dass es

Gar mancher Hintersasse mag zu solchen Zins- und Gülttagen in eine "Weinfeuchting" geraten sein, denn auch die Menschen des Mittelalters wussten trotz ihrer materiellen Armut, die wenigen Freuden ihres Daseins zu genießen.

Sonntag nach Mariae Himmelfahrt

An diesem Zins- und Gülttag an Maria Himmelfahrt, Mitte August, bewegte die Menschen der damaligen Zeit vor allem die eine Frage: Wie ist die Getreideernte ausgefallen? Welcher Körnerertrag ist zu erwarten? Müssen wir einen Hungerwinter überstehen oder können wir beruhigt der kalten Jahreszeit entgegenblicken? Solche bangen Fragen brauchen sich heute die Menschen in Europa nicht mehr stellen. Maschinen aller Art, besonders Mähdrescher, haben den Bauern des 20. Jahrhunderts diese Sorgen genommen. Viele Leute unserer Tage können wohl kaum noch nachempfinden, welches Bangen, welche Ängste um eine gute Ernte die Menschen des Mittelalters alljährlich auszustehen hatten. Sie waren schutzlos den Unbilden der Natur ausgeliefert. Darum stellte auch der Abt des Klosters Heidenheim an diesem Zins- und Gülttag an die Meier die Frage, wie sie "gekornt" haben, das heißt: wie ist die Ernte ausgefallen? Auch der Abt musste für die Zukunft kalkulieren. Ein voller Kasten, gefüllt mit Getreide, bedeutete für den Abt eine Wirtschaftskraft und einen Segen für die gesamte Heidenheimer Bevölkerung.

Der Schweinehirte
Der Schweinehirte

Die Schweinegült

Im klösterlichen Wirtschaftsbetrieb, wie überall im Land, war das Schwein der Hauptlieferant für das Fleisch. Die Schweine wuchsen schnell heran, vermehrten sich reichlich, wurden früh schlachtreif und stellten als Allesfresser keine hohen Futteransprüche. Im Bauhof, dem landwirtschaftlichen Anwesen des Klosters in Heidenheim, wurden selbst Schweine gehalten und standen unter der Aufsicht des Saupropsts, wie der Mann einmal genannt wurde. Der Schweinehirt trieb sie auf die Weide und im Herbst in das Geecker, wie man die abgefallenen Früchte der Eichen und Rotbuchen nannte. Die Arbeit des Schweinehirten stand wohl in keinem hohen sozialen Ansehen. So wurde sie einem Knaben anvertraut, wobei im Mittelalter unter einem Knaben auch ein junger Mann verstanden werden konnte. Davon berichtet ein Eintrag in das Rechnungsbuch des Abtes um1430:

Über die Zahl der im Kloster gehaltenen Schweine findet sich folgende Notiz:

Schweineabgaben der Höfe Abgabe der Jungschweine (Stadelfrischlnge)

Neben diesen, im Kloster gezüchteten und vom Säububen betreuten eigenen, bezog das Gottshaus auch alljährlich noch Schweine von seinen auswärtigen Höfen. Hierzu wurden wieder die großen Meierhöfe und Hufen und die Müller herangezogen. Ein Seldner oder ein landloser Hofstättenbewohner war nicht in der Lage, ein Schwein dem Kloster abzugeben, oft nicht einmal imstande, eines für sich zu füttern. Bezüglich der Beschaffenheit der Schweine sind große Unterschiede verzeichnet. Am Martinsabend (10. November) forderte das Kloster von etlichen Meierhöfen ein Jungschwein, Stadelfrischling genannt. Das Salbuch schreibt darüber:

Was gefordert wurde, darüber wird nichts berichtet. Sollte der Stadelfrischling die Stelle der Martinsgans vertreten? Es fällt auf, dass Gänse als grundherrliche Abgabe an das Kloster selten genannt werden.

Abgabe der Vollschweine

Neben dem am Martinsabend (10. November) von den Meierhöfen abzuliefernden Stadelfrischlingen forderte das Kloster von seinen großen Höfen und Hufen als Grundherr auch noch eine Abgabe von gemästeten Vollschweinen. Doch waren auch diese in ihrem Wert nicht gleich. An vorderster Stelle standen auch hier wieder die Bauern von Hüssingen, wo das Kloster einen landwirtschaftlichen Schwerpunkt hatte. Der Meier in dem Ort lieferte z. B. alljährlich ein Schwein im Wert von 32 Schilling Haller. Sein Sohn dagegen 3 Schweine im Wert von insgesamt 2 liber Haller und 24 Denar. Von des Freien Hufe beanspruchte das Kloster alljährlich 3 Schweine, davon sollte das eine 32 Schilling Haller gelten, das andere nur 16 Schilling Haller und das dritte 10 Schilling Haller. Insgesamt erhielt das Kloster alljährlich aus Hüssingen vom Meierhof und den Hufen 13 Schweine. In Hechlingen dagegen hatte der Meierhof nur einen Stadelfrischling zu erbringen, von der Lieferung eines Vollschweines war er befreit. Die zwei Hufen in Hechlingen lieferten je 1 Schwein im Wert von 32 Schillingen Haller. Ostheim, dessen Höfe von den Herren von Rechenberg bevogtet wurden, hatten 5 Schweine unterschiedlichen Wertes zu erbringen, Obermögersheim 2, Geilsheim 4, Windsfeld 3, Dittenheim 3, Meinheim 5, Kattenhochstatt 1, Degersheim 1, die Knollenmühle (Scheckenmühle) 1 und die Rohrmühl (Balsenmühle) 1. Von Kirschenloh kamen 2 Schweine. Insgesamt erhielt das Kloster alljährlich von seinen Höfen als grundherrliche Schweinegült im Jahre 1390: 43 Schweine unterschiedlichen Wertes (9).

Ablieferung der Schweine im Kloster

Die Ablieferung der 43 Schweine im Kloster erfolgte an einem genau festgelegten Tag im Januar. Darüber berichtet das Salbuch:

Während die Getreidegült nach Beendigung des Dreschens jeder einzelne Grundholde an den ihm beliebigen Tag im Getreidekasten abliefern konnte, musste die Schweinegült gemeinsam an dem Dienstag nach dem Gunzenhäuser Markt nach dem Obersttag (6. Januar) ins Kloster gebracht werden. Das Salbuch hat dafür die Bezeichnung: "Die Schwein zu Obersten". Der 6. Januar war bis in die jüngste Zeit noch als Obersttag bekannt. Zu dieser Zeit herrschte in der Regel eine kalte Witterung, so dass keine Gefahr bestand, das Fleisch könnte verderben. Zudem hatten die Schweine um Weihnachten ihre volle Mast erreicht. An diesem Tag der Schweinegült muss im Kloster ein belebter, arbeitsreicher Tag gewesen sein, denn neben den neun Meiern erschienen auch noch an die dreißig Höfer und Hübner mit ihren Schweinen. Es stand nicht im Belieben eines Grundholden, irgendein Schwein abzuliefern. Die Tiere mussten nach ihrem Wert einer Kontrolle unterzogen werden.

Bewertung der Vollschweine

Schweine
Schweine

Eine Viehwaage, mit der man genau das Gewicht des Schweins ermitteln konnte, scheint es in der Zeit um 1390 in Heidenheim noch nicht gegeben zu haben oder man bediente sich ihrer nicht. Man war bei der Beurteilung über den Gesundheitszustand und den Wert eines Schweins auf kundige Beobachter und Schätzer angewiesen. Diese mussten sowohl die Interessen des Abtes als auch die der Grundholden des Klosters vertreten. Als Schätzer und Begutachter waren wieder die neun Meier tätig. Sie hatten die nötige Erfahrung und genossen das Vertrauen des Abtes. Zunächst einmal wurde das Schwein als Ganzes begutachtet. Man muss Verständnis dafür haben, dass jeder Bauer nicht gerade sein bestes Stück Schwein zur Begutachtung durch die Meier vorführen wollte. Das Salbuch hielt die Richtlinien fest:

Einen wesentlichen Eindruck vom Gesundheitszustand des Schweins glaubten die neun Meier als Schätzer vom Zustand der Zunge gewinnen zu können. Schwieriger ist es zu deuten, was die Meier mit dem Begriff "soll sein rein pärgen" anzufangen wussten. Das mittelhochdeutsche "bergin" bedeutet "von einem Schwein herrührend". Es fragt sich aber, ob pärgen nicht etwas mit dem Schweinebären zu tun hat und ob das unverschnittene weibliche Schwein in einem Zustand sein muss, dass es zum Bären (Bätz) geführt werden konnte. Jedenfalls durften nur gesunde Schweine an das Kloster gegeben werden. Den neun Meiern als Schätzern kam es vor allem drauf an, wie viel Fleisch und Fett das zur Abgabe bestimmte Tier hinter den Ohren hatte:

Was mit den Innereien geschah, wird nicht berichtet. Wenn das Schätzen eines Schweins an der Reihe war, das einem Meier selbst gehörte und der selbst als Schätzer tätig war, der sollte in diesem Fall nicht dabei sein: "Und wenn man der neun Meier einem das sein schätzt, der soll nit dabei sein". Wie es mit der Über- und Unterbewertung eines Schweins gehalten werden sollte, darüber gibt das Salbuch Aufschluss:

Hatte ein Bauer also ein Schwein unter dem Wert, wie er im Salbuch vorgeschrieben war, angeliefert und die Meier kamen dahinter, so musste der Betreffende so viel Fleisch hinzukaufen, wie die Schätzer bestimmten. Wurde aber ein Schwein abgeliefert, das über dem im Salbuch vermerkten Geldwert lag, konnten die neun Meier veranlassen, dass der Abt diesem Bauern das Mehrgewicht des Schweins in Geld erstatten musste. Nachdem diese wohl langwierige Arbeit des Schätzens und Schlachtens der Schweine vollendet war- jeder bekam ja den Rücken seines Schweins zurück- musste natürlich wieder ein gemeinsames Mahl angeschlossen werden. Den notwendigen Wein dazu spendete aber nicht etwa der Abt, der die Schweinebacken zum Räuchern empfangen hatte, sondern die neun Meier. Es sollte ein "ungefährlicher Wein sein, nit bei dem besten noch ärgsten". Ein großer Meier musste sich mit zwei kleinen zusammentun und die Kosten für den "ungefährlichen Wein" aufbringen. Gar mancher Bauer mag bei dunkler kalter Nacht nach Hause gekommen sein. Womöglich ist er, tief in den Schaffellmantel eingehüllt, auf seinem Wagen eingeschlafen, weil er zuviel von dem "Ungefährlichen" genossen hatte, doch die Pferde fanden schon allein den Weg in den Bauernhof, auch bei stockdunkler Nacht.

Anmerkungen:

  1. St.A. Nürnberg Rep.122, Nr. 532.
  2. Joseph Hopfenzitz ,Die Weisatgabe, ein grundherrliches Reichnis, in Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 1977, Band 40, Heft 1, S. 23-33
  3. Wie Anmerkung 1
  4. Wie Anmerkung 1
  5. a.a.O.
  6. St.A. Nürnberg Rep. 165a, Nr. 707, S. 171
  7. a.O. Rep.213, Nr.460, S 1
  8. St,A. Nürnberg Rep.122, Nr. 53
  9. St.A. Nürnberg Rep. 165a, Nr. .697 (Nota die Schwein zu Obersten)
    9a St.A. Nürnberg Rep. 122, Nr. 53, S. 66
  10. a.a.O., S. 67
  11. a.a.O., S. 67