Heidenheim

Geschichten aus der Geschichte

Aus der Geschichte der Heidenheimer Wälder

Wer die alten Besitzverzeichnisse aus dem 15. und 16. Jahrhundert durchgeht und nach den Waldbesitzern in der Mark Heidenheim Ausschau hält, der erfährt, dass das Kloster, die Gemeinde und der eichstättische Meierhof über Wald verfügen. Weder die größeren Höfe, die Hufen und die Lehen, noch die Mühlen im Markt sind mit Wald ausgestattet. Eine Ausnahme machen die Einzelhöfe in Kirschenloh und Eggenthal. Den Seldnern und den kleinen Leuten im Markt fehlt ebenso jeglicher Wald zur privaten Nutzung. Sie brauchten deswegen im Winter nicht zu frieren, sie wurden mit Brennholz aus dem Gemeindewald versorgt. In Heidenheim wurde das Gemeindeholz gemeinsam genutzt. Der Gemeindewald verteilte sich in Einzelstücken über die gesamte Gemarkung. Sie sind erstmals 1535 genannt.

Laubwald
Laubwald
  1. Ein Holz Wilbertshausen (Flurname Wilbertshausen) genannt, stößt an der Fürsten Holz, das Burglehen (Burglöhlein) und an das Meierholz zu Heidenheim, unten des Klosters Holz berührend die drei Ort.
  2. Item mehr ein Holz, die, Burgegerten, stößt an des Martin Brunners Holz zu Hohentrüdingen, und an des Meiers zu Heidenheim, markshalben zum dritten Ort an den Buchersbühl des Klosters zu Heidenheim.
  3. Item das Holz, der Kohlberg, stößt auf des Klosters Buchersbühl, zum andern Ort gegen Rechenberg auf das untermarkt am Schönbühl. Ist geraint (mit Grenzrainen oder Grenzsteinen versehen); zum dritten an Kohlhof stoßend.
  4. Item das Holz, Käsrinne genannt, stößt an des Klosters Käsrinne, zu der andern Seiten auf den öden Hof (heute Obelshof), der um 1535 öd lag.
  5. Item mehr ein Gemeindholz, Rueregert (heute Uregert), stößt an Spielberger Mark.
  6. Item mehr ein Holz, der lang Loh, stößt an der von Kurzenaltheim Markung, ist geraint und gesteint, dann bis an die Erdbrust. Ist auch der von Heidenheim, von dannen an die Winterleiten. Ist auch der von Heidenheim, stoßen an der von Kurzenaltheim (Holz). Ist geraint und gesteint bis an des Klosters Dürrenberg und an des Meiers von Heidenheim Meierfeld.
  7. Item ein Gemeidholz, der Eschenberg, stößt auf des Meiers von Heidenheim Meierfeld.
  8. Item mehr ein Gemeinholz, auf der Soln genannt, stößt auf Georg Fuchsen und Reinhart Kratzmeiers Lehenholz im Meierfeld; zum andern auf des Klosters Steinbühl und auf der von Degersheim Grenz Schweinbühl.
  9. Item mehr ein klein Hölzlein, Heiligenhölzlein genannt, stößt auf des Meiers von Heidenheim Acker, umkreist mit der von Heidenheim Äcker und Markung.
  10. Item mehr ein Gemeindholz, Schildsberg, stoßen auf des Klosters Acker, zum andern auf Georgen Eberhards Acker, zum dritten auf den Hof gen Eggenthal bis gen Mariabrunn.

    Item diese oben angezeigten benannten Gemeinhölzer liegen gerings um den Markt Heidenheim und liegen etwo viel Flecken dazwischen, darauf kein Holz steht, sondern allein man die Trieb (Viehtrieb) darauf sucht.

Bewirtschaftung des Gemeindewaldes

Der Gemeindewald in Heidenheim wurde in früheren Jahrhunderten in der Regel in der Form des Niederwaldes bewirtschaftet. Diese Waldnutzung beruhte auf der Fähigkeit der Laubbäume, sich aus dem Wurzelstock zu erneuern. Das bedeutete, dass man Brennholz und Zäunholz aus den Stockausschlägen gewinnen konnte, die man 10 - 15 Jahre oder noch länger stehen ließ, um sie dann eines Tages zur Abholzung freizugeben. Dabei war es streng verboten, ein Stammreis abzuhauen, aus den sich Samenbäume entwickeln sollten. Diese wurden wenn sie Bucheckern und Eicheln tragen konnten, dann Schmerbäume genannt, weil von den abfallenden Früchten im Herbst die Schweine gemästet wurden, so dass sie vor dem Schlachten Schmer, das heißt Fett ansetzen konnten. Natürlich hat man da nicht in jedem Stück Gemeindewald jedes Jahr sämtliche Stockausschläge abgeholzt, sondern die Holzwarte haben immer bestimmte Hölzer je nach Alter zur Abholzung vorgeschlagen, die dann von den zwei "Besorgern über die Hölzer" freigegeben wurden. Die abzuholzenden Schläge teilten die Holzwarte dann in Abteilungen ein, die man in Heidenheim Huft (Mehrzahl Hüfte) nannte. Sie konnten nicht genau mit der Rute oder Meßlatten abgemessen werden, denn in dem einen Huft stand besseres Holz, in dem andern weniger gutes. Die Hüfte mussten also von den Holzwarten einigermaßen nach dem Wert geschätzt und dann gekennzeichnet werden. Diese Arbeit erforderte für die beiden Holzwarte viel Zeit, sollte aber doch verhältnismäßig schnell geschehen. Darum hatten sie das Recht, sechs erfahrene Männer zu sich zu nehmen, die "sollen helfen Holz anschlagen und ausgeben". Das bedeutet nicht etwa, dass sie selbst die Hüfte abholzten, das musste jeder, dem ein Huft oder Loh zugeteilt wurde (meist durch Los), selber besorgen.

Das Gemeindeholz in Heidenheim war also über die gesamte Gemarkung an mehreren Stellen verstreut, vorwiegend in den entfernten Außenbezirken. Nun konnte freilich nicht jeder Bürger sich zu jederzeit aus dem Gemeindewald nach Belieben Holz hauen wie etwa der Besitzer eines Privatwaldes. Die Nutzung des Gemeindewaldes musste sich in geordneten Bahnen vollziehen, damit dieser nicht geplündert wurde. Die Oberaufsicht über den zur Gemeinde gehörigen Wald führten "zwei Besorger über die Hölzer", die aus der Reihe der 12 geschworenen Bürger damit beauftragt wurden. Sie selbst kamen wohl nicht täglich in den Wald, um nach dem Rechten zu sehen. Ihnen unterstanden zwei Holzwarte, einer aus dem Bediensteten des Klosters, einer aus dem Markt. Sie wurden bisweilen auch Flurheie genannt. So steht im Salbuch um 1400: "Item die zween (zwei) Besorger über die Hölzer sullen den Flurheien zusprechen und sie ernstlich mahnen und anliegen, daß sie der Hölzer trewlich (treu) und fleißig warten und daß sie die Löhe oder Hüfte gleich und ungefährlich (ohne Falschheit) ausgeben, jeglichem nach seiner Anzahl. Auch so sullen die zween (Besorger) selber auch darzulegen. Und fänden sie iht (etwa, irgendwo) neue Hau in den Hölzern, darum sollen sie die Flurheien zuredsetzen (aufmerksam machen) und die fürbringen". Die zwei Holzwarte unterstanden also den zwei geschworenen Bürgern, die die Aufsicht über den Gemeindewald führten. Es konnte nicht jedermann in den Gemeindewald gehen und Holz nach Belieben holen. Er musste sich der Waldordnung fügen und warten, bis das Brenn- und Zäunholz gemeinsam ausgegeben wurde.

Niederwald aus Buchen
Niederwald aus Buchen

Vorrecht des Klosters im Gemeindewald

Bei der Ausgabe der abzuholzenden Löhe oder Hüfte des Gemeindeholzes herrschte nun keineswegs Gleichberechtigung. Das Kloster hatte von Alters her einen Vorzug. Das Salbuch schreibt darüber:

Das Kloster hatte also ein Vorrecht bei der Auswahl der abzuholzenden Hüfte. Diese mußten für das Kloster so groß sein, daß 52 Fuhren Holz von den Stockausschlägen gebildet werden konnten. Nun muß man allerdings bedenken, daß der Brenn- und Zäunholzbedarf des Klosters höher war als der der anderen Anwesen im Markt. Bäckerei und Klosterbadstube, die Wärmestube für die Mönche, Küche im Bauhof und Küche für die Mönche, das Gästehaus, die Mühle und all diese gesonderten Räume bedurften einer Menge von Brennholz, das dazumal in 52 Fuhren aus dem Gemeindewald bezogen wurde. Aus diesen 52 Fuhren musste auch das Holz für die Umzäunung des Siedelhofes genommen werden, damit das darin weidende Vieh nicht ausbrechen konnte und der Friedensbereich des Hofes gesichert war.

Ausgabe der Löhe an die Bürger

Das Salbuch um 1535 schreibt darüber:

Mittelalterliches Haus
Mittelalterliches Haus

Bauholz

Wenn heutzutage jemand ein Haus oder einen Stadel bauen will, muss er das Bauholz käuflich erwerben. Im Mittelalter kam ihm die Gemeinde zu Hilfe. Da der einzelne Bürger in Heidenheim über keinen eigenen Wald verfügte, erhielt er, wenn ein Neubau notwendig wurde, sein Bauholz aus dem Gemeindewald. Darüber berichtet das Salbuch 1535:

Holz war im Mittelalter das wichtigste Baumaterial sowohl auf dem Lande als auch in der Stadt. Die Häuser wurden in früheren Jahrhunderten fast alle in Holz-Lehmbauweise erstellt. Das wichtigste Bauelement war ein Balkengerüst, das meist die Zimmerleute mit dem Beil aus Stämmen hacken mussten. Nun kam es oft vor, dass im Gemeindewald keine geeigneten Bäume vorhanden waren, da ja dieser der Brennholznutzung wegen, als Niederwald bewirtschaftet wurde. Die Stockausschläge eigneten sich kaum für das Geschwelb. So nannte man die Grundbalken. Die alten Schmerbäume (Samenbäume) waren zu stark und sollten wegen der Eichelmast im Gemeindewald stehen bleiben. In diesem Fall war der Bauherr auf die Gnade der Fürsten angewiesen, in deren Wäldern Hochstämme als Bauholz gezüchtet wurden. Dazu steht geschrieben:

Ohne Bezahlung ging das wohl nicht ab. Anders stand das mit den Latten, die das Strohdach zu tragen hatten. Die waren wohl nicht so kantig geschnitten wie heutzutage. In Hechlingen wurden sie Deckbänder genannt und die konnte man aus den Stockausschlägen im Gemeindewald von den Holzwarten erhalten. Ebenso das Zeinholz, nicht zu verwechseln mit Zäunholz. Das Zäunholz diente zum Verzäunen der Saatfelder gegen die Weidetiere, das Zeinholz dagegen zum Zeinen beim Hausbau. Das mittelhochdeutsche Wort zein bedeutet "Reis, Rute". Die Zeiner waren die Korbflechter.

Weidenrutengefach
Ein sog. Gefach aus Balken, Astruten un Lehm

Was haben nun die Ruten mit dem Hausbau zu tun? Die Wände wurden dazumal bei den gewöhnlichen Hausbauten nicht in Stein gemauert wie heutzutage, sondern mit Ruten gewunden, daher das Wort Wand. Von Stützbalken zu Stützbalken erstellte man ein Rutengeflecht, das dann mit Lehm aus der gemeindeeigenen Lehmgrube und mit Häcksel verschmiert wurde. Diese Tätigkeit nannte man kleiben, das "streichen, schmieren, erstreichen" bedeutet. In den Städten wurden diese Arbeiten, wenn nicht vom Bauherrn selbst, von den Kleibern ausgeführt. Durch die in den Städten aufkommende Sandsteinbauweise und Verwendung von gebrannten Steinen verloren die Kleiber an Bedeutung. Auf dem Lande führten die Leute diese Art der Bauweise noch im 18. und 19. Jahrhundert selber durch. Das Rutengeflecht erstellten die Zeiner oder die Bauherrn selber. Das Zeinholz lieferte der Gemeindewald.

Die Hölzer des Klosters in der Gemarkung Heidenheim

Neben den Nutzungsrechten in den Gemeindehölzern in der Markung Heidenheim besaß das Kloster eigene Wälder und noch solche, an denen es zusammen mit dem Markt Anteil hatte. Darüber meldet das Salbuch um 1400:

  1. Zu dem ersten das Holz, genannt das ober groß Slät, gelegen hinwärts gegen Eggenthal und stößt oben an das Holz, genannt der Schiltzberg und unten an das klein Slättlein, die beide des Gottshaus und des Marktes gemein (gemeinsam) sein und sein oben und unten verzeichnet (gekennzeichnet) und untergraben (mit einem Grenzgraben versehen).

    Dieses Holz erhielt seinen Namen von den vielen Slaten, das heißt von dem Schilfrohr, das auf seinem Grunde zusammen mit Bäumen und Büschen wuchs, die stauende Bodennässe vertragen konnten wie Erlen, Espen, Maßholder (Feldahorn), Eschen, Linden und Eichen. Das mittelhochdeutsche Wort slate bedeutet "Schilfrohr". Dieses Holz scheint um 1500 gerodet worden zu sein. 1535 heißt es nämlich: "Gall Osterried, Veit Sauler und Hans Maurer besitzen ein Lehen. Darunter 2 Morgen und ein Vertel aufm Schlettlein, ist etwo (früher) ein Holz gewest". In den späteren Waldverzeichnissen des Klosters wird das Schlät nicht mehr genannt. Wohl aber verkündet der Flurname Schlöttlein noch von dem einstigen Wald.

  2. Das Holz genannt Hiltmarshausen und stößt an das Holz, genannt das Hochgewend und ist auch des Gottshaus (Kloster) und des Marktes gemein und ist unterzeichnet und untergraben (mit Grenzzeichen und Grenzgräben versehen).

    Der Name Hiltmarshausen, später zu Wildbretshausen verändert, könnte an eine frühmittelalterliche Siedlung eines Hiltmar erinnern. Der Ort ist wohl schon früh abgegangen und wieder verwaldet. Wasser war in der Nähe, das heute "sieben Quellen" genannt wird.

  3. Item das Holz, genannt Schornloh und stößt an des Geyselzheimers Holz und Eck.

    Das mittelhochdeutsche Wort schorre bedeutet "schroffer Fels, Felszacke". Das Grundwort -loh weist auf Weidewald hin. Das Holz Schornloh lag im Kreuthofbereich. Es grenzte an des Geiselsheimers Holz. Mit Geiselsheimer ist jener Gunzenhäuser Bürger Ulrich Geiselsheimer (Geilsheim) gemeint, der um 1437 den Kreuthof dem Hans Otlein aus Heidenheim verlehnte und ihn 1469 an den Gunzenhäuser Bürger Wilhelm Leinleuterer verkauft hat. In späteren Quellen findet sich das Holz nicht mehr. Es wurde wohl durch Rodung in Wiesenland verwandelt.

  4. Item das Holz Buchersbühl und liegt zwischen der Birkegerten, die des Gottshaus und des Marktes gemein (gemeinsam) ist. Und der Buchersbühl stößt oben an der von Rechenberg Rauhwies-Äcker und ist gezeichnet und grübt (mit einem Graben versehen) zwischen der Birkegert und gesteint (mit Grenzsteinen versehen) zwischen denen von Rechenberg.

    1559 steht geschrieben: Item ein Holz, der Bucherbühl genannt, ungefährlich bei 86 Morgen. Sind Anstößer (Angrenzer) ein Gemeind von Hohentrüdingen, Asinus Leinlein daselbst, Erkinger von Rechenberg und sein Bruder.

    1682 lesen wir: Buchersbühl hält 54 ½ Morgen Laubholz mit Eichen vermengt, sein Anstößer ein Gemwind zu Heidenheim mit 30 Morgen gegen Hohentrüdingen zu, eine Gemeind mit ihren Gemeinwasen, gegen Rechenberg die Rauhäcker und Hülzenberg. Gegen den Kohlhof zu stößt der Kohlberg (daran). In diesen Hölzern hat das Amt Hohentrüdingen Jagens Gerechtigkeit (Recht zu jagen).

  5. Item das Holz, genannt Heslinloh und liegt oben an dem Buchersbühl und stößt neben an derer von Rechenberg Heslinacker und stößt oben an das Holz, an dem Kohlberg gelegen, das auch des Gottshaus und des Marktes gemein ist und ist auch alles unterzeichnet und untergrübt (mit Gruben versehen).

    Der Heslinloh wird in späteren Verzeichnissen nicht mehr genannt. Er ist womöglich im Buchersbühl oder im Kohlholz aufgegangen. Der Name Heslinloh bedeutet wohl "lichter Weidewald aus Haselsträuchern". Oder "lichter Wald, in dem sich Hasen aufhalten". 1350 gibt der Ritter Ulrich von Rechenberg tauschweise 2 Malter Roggen aus dem eichstättischen Meierhof zu Heidenheim gegen den Haselacker vor dem Heslinloh.

  6. Item das Holz, genannt ""an der Röt" und liegt in Ostheimer Nutzung, auch genannt die Röt, und ist unterzeichnet und untergrübt.

  7. Item das Holz, genannt die, Steinglatzen, stößt an des Gottshaus Holz, genannt die Röt, an einem ohne, sonst überall an des Kohlhofs Äcker stoßend.

    In dem Namen Steinglatze liegt wohl ein Vergleich mit einem kahlen Kopf vor. Der Wald steht auf steinigem Untergrund und braucht in seinem Wachstum längere Zeit.

    1559: Item ein Holz, die Steinglatzen genannt, 40 Morgen. Anstößer der Kohlbauer, der Müller zu Kirschenloh und unten herab gegen Ostheim ein Gemeind doselbsten. Solches Holz ist uf den 30. Mai in Gegenwart aller der obbemelden Anstößer und den hiezu von beiden Teilen verordnete Untergänger (Steiner, Siebner) besichtiget und verraint und versteint gefunden worden, außer eines Steins, so oben bei der hohen Buchen gesetzt worden.

  8. Item das Holz, genannt die Käsleit oberhalben Kirschenloh gelegen, in der Käsrinnen, beidenhalben, und stößt oben an Spielberger Holz und ist auch unterzeichnet und untergrubt.

    1559: Item ein Holz, die Käsrinnen genannt, ungefähr 24 Morgen.

    1682: Käsrinnen in Hohentrüdinger Wildfuhr hält vermög 1550 ster Ausmessung 10 Morgen, welches mit Grund und Boden dem Kloster zugehörig, Anstößer oben an der rechten Hand gegen Spielberg eine Gemeind daselbst mit 100 Morgen, der Krämersbauer, ins Kloster gehörig, mit 13 Morgen. Uf der einen Seiten eine Gemeind zu Heidenheim mit 150 Morgen.

    An das Heidenheimer Gemeindeholz stößt das Sammenheimer Gemeindeholz mit 200 Morgen, ober diesem Holz die Gemeind zu Altheim (Kurzenaltheim) mit 100 Morgen.

    In diesen Hölzern bis an den Sammenheimer Steig hat vor 65 Jahren der Obrist Fuchs wegen des Hauses Rechenberg die Jagens-Gerechtsame allein haben wollen, dessen Befugnis aber im Kloster nicht zu finden. Anjezo hat das Hochfürstliche Brandenburgische Haus Ansbach solche Jagdgerechtigkeit in ruhiger Posession.

  9. Dürrer Berg: 1559: Item ein Holz, der Dürrberg genannt, ungefähr bei 50 Morgen, sein Anstößer der Meier zu Heidenheim, ein Gemeind zu Kurzenaltheim, Lienhard Schmid zu Meinheim, Lienhard Volkert, Müller zu Wolfsbrunn, ein Gemeind zu Wolfsbrunn, Balthasar Greulich, Michel Beck, beide zu Meinheim und abermals ein Gemeind zu Wolfsbrunn.

    1591: Kaufbrief über 11 ½ Morgen Holz weniger fünfzehn Ruten am Dürrnberg bei Kurzenaltheim neben des Klosters Heidenheim Hölzer gelegen, so Georg Schmid zu Weimersheim und sein Eheweib Anastasia an Ihro Hochfürstliche Durchlaucht Herrn Markgrafen Friedrich zu Brandenburg-Onolzbach (Ansbach) verkauft.

    Anno 1591: Elfhalben Morgen Holz weniger fünfzehn Ruten am Dürrnberg bei Kurzenaltheim neben des Klosters Heidenheim Hölzer gelegen, daran stoßen unten auf Heidenheim zu Hans Ruep von Meinheim, kapitelischer Untertan zu Eichstätt. Auf der andern Seiten unten auf Kurzenaltheim zu Hans Maurer, zu gedachtem Meinheim, klosterischer Untertan. Welches Holz frei lauter Eigen gegen niemand verherrt (keinem anderen Herrn angehörig) oder verpfändt und kommt solcher Kauf um einhundertfünf und achtzig Gulden, die Ihro Fürstliche Durchlaucht uns also bar durch Georgen Bauern, Verwalter des Klosters Heidenheim, bezahlen lassen und zu des Klosters Holz geschlagen worden. So haben wir obangezogene beide Eheleute mit sonderem Fleiß erbeten und gebeten, den Edlen und Festen Hansen von Buchholz zu Helfenberg, Fürstlich Brandenburgischer Durchlaucht, Rat und Amtmann zu Hohentrüdingen, unseren günstigen Junkherrn, dass er sein adelig Secret an diesen Brief gehangen. Doch ihme, seinen Erben und Secret in ihnen allweg ohn Schaden. Und ich Hans von Buchholz bekenne, daß solches aus Bitt wegen geschehen. Geben und verfertigt den einundzwanzigsten Monatstag Januarii nach der Geburt und Menschwerdung Christi eintausend fünfhundert und neunzig Jahren (Staatsarchiv Nürnberg, Rep.113, Nr. 46).

    1682: Dürrnberg, soll nach Inhalt der den 17.ten Februar 1616 gefertigten Spezifikation (Einzelbeschreibung) Morgen haben, meistens gewachsenes Laubholz mit Eichen vermengt, worunter bei 4 Morgen 10 jähriger Schlag. Anstößer ein Gemeind zu Kurzenaltheim 100 Morgen oben auf der Höhe gegen Woflsbrunn, einer Gemeind daselbsten mit 70 Morgen, unten ein bischöflicher Untertan zu Meinheim mit 10 Morgen, oben gegen Heidenheim zu der Meier daselbst mit ungefähr 50 Morgen. In welchen Hölzern allen das Amt Hohentrüdingen Jagens Gerechtsame hat.

  10. Item das Holz, genannt Buch, und liegt zu Buch und stößt an der von Rechenberg Holz, genannt das Röt, und ist unterzeichnet und mit einem Graben und Gruben und gat also gar umhin und an den Adelberg und ist auch unterzeichnet mit Graben und Gruben.

    1559: Item ein Holz, die Buch genannt, so ungefähr 140 Morgen, Anstößer die von Rechenberg, ein Gemeind zu Ostheim, Michel Meier doselben, Lienhard Rebele und Hans Jakob, beide Bauern zu Kirschenloh.

    1682: Buch, hält 76 Morgen Laubholz mit Eichen, Ahorn, Eschen und Aspen vermengt. Anstößer das Amt Rechenberg mit dem Holz Röt gegen Rechenberg zu, so ungefähr 50 Morgen, oben gegen den Kohlhof ein Holz, die Steinglatzen bei 14 ½ Morgen, dem Kloster gehörig. Dann ein Holz, der Kohlberg genannt, daran 25 Morgen dem Bauern aufm Kohlhof, dann 25 Morgen eine Gemeind zu Heidenheim. Hat oben gegen den Obels- und Gärtnershof herein, sein besagter Höfner mit ungefähr 59 Morgen anstößig.

  11. Groß- und klein Erloh: 1559 Item ein Holz, der klein Erlloh genannt, 3 Morgen, Anstößer Lienhard Meier zu Meinheim, Lienhard Schorrlinger zu Gundelsheim, ein Gemeind zu Wolfsbrunn. Item ein Holz, der groß Erlloh genannt, 7 Morgen. Anstößer: Heinrich Beyer zu Wolfsbrunn, alt und jung Hans Schneider doselbsten und oben und neben herab ein Gemeind dies Orts. In diesen zweien Erllohen hat das Kloster den halben Teil und dergestalt, wenn diese Löhe werden abgehauen, so soll das Kloster mit den andern Anstößern, die auch Teil haben, losen und jeder Teil den halben Teil solches abgehauenen Holzes nehmen, denn Grund und Boden nicht voneinander geteilt wurde.

    1682: Groß- und Klein Erlloh sollen vermög voriger Beschreibung 20 Morgen halten, liegen am Dürrnberg und grenzen an vorige Anstößer an diesen beiden Hölzern, hat das Kloster den halben Teil und den andern halben Teil, wenn es abgehaut wird, haben 4 klösterliche Untertanen zu Wolfsbrunn zu teilen. Mehr ½ Morgen in diesem Holz des Dürrnbergs liegend, ist vermög Hochfürstlichen Befehls den 12. Juni 1652 von Georg Obermeiern, Bürgern zu Heidenheim, pro 24 Klafter Holz erkauft worden. In diesen Hölzern hat das Amt Hohentrüdingen auch die Jagdbarkeit.

Die Hölzer der Propstei Mariabrunn

  1. 1559: Item ein Holz, der groß Gern bei dem Kreuthof gelegen am Hüssinger Weg, ungefähr bei vierzig Morgen oben gegen Hohentrüdingen auf den Erasmusen Peter Sperleins ans Forstholz (stoßend), so meinem gnädigen Fürsten und Herrn ins Amt Hohentrüdingen gehört. Und Sixten Ungleichen von Hechlingen an der ersten Seiten gegen Hechlingen stoßend an Valentin Kratzmeier, Emmeram Sauern und auf das Gemein-Espan zu Hechling. An der unteren Seiten gegen der Scheckenmühl uf den Kreutbauern und an der anderen Seiten auf und auf, den Kreutbauer berührend.

  2. 1682: Gern, seind 17 ½ Morgen Laubholz mit Eichen vermengt, Anstoßer oben daran ein Holz, der Rote Berg genannt, ins Amt Hohentrüdingen gehörig, hält 96 Morgen gegen Hechlingen zu dem Meier zu Enhofen (Ortsteil von Hechlingen) mit 10 ½ Morgen, gegen der Scheckenmühl, den Kreutbauern mit 10 Morgen, mehr er Bauer mit 2 Morgen, der Seiffenbrunnen (Safferbrunnen) genannt. In diesem Holz hat das Amt Hohentrüdingen Jagens Gerechtigkeit.

  3. Schildsberg 1559: Item ein Holz, der Schildsberg genannt, ungefährlich bei 18 Morgen, an dreien Orten die Gemeindehölzer Heidenheim berührend. An der andern Seiten stoßend auf Bernhard Steeleins Hölzer, in den Hof gehörig. Diese obberührte drei Hölzer sind im Beisein obberührder Anstößer und denen hiezu verordneten Untergängern (Steinern) gleich andern des Klosters Heidenheimer Hölzern den fünften und sechsten Juni vermarkt und versteint worden 1682: Sein 5 ¾ Morgen Laubholz mit Eichen vermengt, sind Anstößer eine Gemeind zu Heidenheim mit 181 Morgen, der Bauer zu Mariabrunn mit 30, der Bauer zu Engeltal Eggenthal mit 50 Morgen.

Die Bauernhölzer zu Kirschenloh, Kohlhof, Eggenthal und Kreuthof

Die großen Einzelhöfe zu Kirschenloh gehörten bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht zur Gemeinde Heidenheim. Der Obereigentümer dieser Höfe war zwar das Kloster (ab 1537 Klosterverwalteramt) Heidenheim, auch die seelsorgerliche Betreuung erfolgte von der Pfarrei Heidenheim aus. Jedoch in Gemeindeangelegenheiten waren sie selbständig. Noch heute heißen diese Leute im Volksmund "die Höfer". Sie hatten kein Bürgerrecht in der Marktgemeinde Heidenheim. Da sie nicht zur Marktgemeinde Heidenheim zählten, konnten sie auch keine Nutzungsrechte am Gemeindewald beanspruchen. Dafür waren sie von ihrem Grundherrn, dem Kloster, mit Privatwald ausgestattet, was den Vollbauern im Markt abging. Das Salbuch berichtet darüber:

Die Hölzer und Holzmark gehörend in die Höf zu Kirschenloh und den Kohlhof.

  1. 1400: Item das Holz, genannt die Eben (oder Oben), gehört in den großen Hof zu Kirschenloh und stößt oben an Spielberger Gemeind und sunst allenthalben an des Gottshaus Holz. (Es muss sich um den heutigen Obelshof handeln).

  2. Item und das Holz, genannt der Hofloh, und liegt oben in des Hofes Gütern und hat niemand daran anstoßen und ist unterzeichnet und untergraben.

  3. Item das Holz, genannt der Brand, gehört in den kleinen Hof zu Kirschenloh und stößt an des Gottshaus (Kloster) Hölzer.

  4. Item das Holz, genannt Hennenreut und sein beiden (gehört den beiden Höfen miteinander).

  5. Item das Holz, genannt Medern, gelegen an dem Kohlberg, gehört in den Kohlhof und stößt an des Gottshaus und des Marktes Gmein und ist unterzeichnet und untergraben.

Eggenthal
Eggenthal bei Heidenheim

Die Bauernhölzer zu Eggenthal

Wie die Höfe zu Kirschenloh gehörten auch Eggenthal und der Kreuthof ursprünglich nicht zur Gemeinde Heidenheim, sie hatten daher auch keinen Anteil an der Nutzung des Gemeindewaldes. Sie waren aber mit eigenen Hölzern ausgestattet:

Die Hölzer und Holzmark gehörend in die Gut zu Egenthal:

  1. Item die Holzmark in des Schedels Gut.

  2. Item des Zollners Loh, gelegen bei dem Schlät gehört halben in dessen Gut und halben in des Kadelfritzen Lehen und ist ungeteilt und hauen das miteinander und liegt zwischen dem Fronmad und Sankt Walburgen Holz und ist an einer Seiten untergrubt und an der anderen ein Kreuz gehauen.

  3. Item das klein Löhlein, genannt das klein Huftach, gehört allein in des Schedels Gut und stößt an der Rohrmühl (Balsenmühle) Huftach und ist unterkreuzt.

  4. Das Holz in des Zirndorfers Gut: Item das Fronmahd gelegen an des Zollners Loh und ist an einer Seiten unterkreuzt.

  5. Gemein (miteinander) in die obengenannten zwei Gut: Item die Leite an dem Schildsberg und hebt sich an und geht um und ab hin untz (bis) an das Gesteig gen Degersheim und um ist zwischen dem Schildsberg untergrubt und unterkreuzt

  6. Das Holz in Meinheimers Gut: Item das Holz, genannt Mertzenher am Steig und stößt an der von Hechlingen Nutzung.

  7. Gemeinnutzung in alle Gut: Item das Holz genannt der Enhofer Berg (heute Effraberg) und hebt sich an am Mertzenher und geht um und um hin untz (bis) an der von Degersheim Gesteig und stößt oben auf dem Berg an Hechlinger Nutzung.

Holz zur Rohrmühle (Balsenmühle):

Zur Rohrmühle gehörten im Jahre 1535:

Holz zur Hermühl (Scheckenmühle) um 1535:

Das Meierholz zu Heidenheim.

Eine besondere Gruppe unter den Heidenheimer Wäldern bildete das Meierholz. Es wurde so genannt, weil es zum eichstättischen Meierhof gehörte. Während die Hufen, Lehen und Hofstätten, die auch dem Bischof von Eichstätt als Grundherrn unterstanden, mit keinem eigenen Wald ausgestattet waren, sondern aus dem Gemeindewald ihren Bedarf an Zäun- und Brennholz decken mussten, überrascht es sehr, dass der eichstättische Meierhof über 70 Morgen eigenen Wald verfügen konnte. Schon aus dieser Tatsache geht seine führende Stellung im eichstättischen Fronhofsverband hervor. 50 Morgen lagen um 1535 in der Hard gegen Hohentrüdingen zu. Der Waldname Hard haftet noch heute an diesem Holz. Er bezeichnet oft bewaldete Bergrücken und bedeutet eigentlich "Weidewald", ein Hinweis dafür, wie verbreitet schon in ältester Zeit die Waldweide war. Womöglich war die Hard zur Zeit der Gründung des eichstättischen Meierhofes nach 800 noch Teilbereich des 1053 an den Bischof von Eichstätt geschenkten Königsforstes und wurde zur Ausstattung des Meierhofverbandes verwendet. Aus dem Meierholz wurde im 16. Jahrhundert das Holz zur Aufrichtung des Galgens auf dem Galgenberg an der Straße nach Degersheim entnommen.

Neben diesen 50 Morgen in der Hard gehörten zum Meierhof um 1535 noch 20 Morgen "im Meierfeld" auf dem Berg. Man fragt sich natürlich: Warum wurde der eichstättische Meierhof zu Heidenheim so reich mit Holz ausgestattet, während seine ihm unterstellten Hufen, Lehen und Hofstätten überhaupt keinen privaten Wald ihr Eigentum nennen konnten? Die Ursache ist zunächst einmal darin zu suchen, dass der Meierhof die Gallenmmühle und die Hochrädleinsmühle, die seit alter Zeit zum eichstättischen Meierhof gehörten, mit Holz versorgen musste, wie im Salbuch 1535 bei beiden Mühlen geschrieben steht:

Die beiden Müller verfügten wohl über keine Gespanne und blieben deshalb, was die Holzversorgung anbelangt, beim Meierhof. Diese Holzversorgung aus dem Meierholz, das in ältester Zeit noch größer gewesen sein dürfte, erfolgte wohl bei der Gründung des eichstättischen Fronhofsverbandes für alle angeschlossenen Höfe. Dieser ist wohl schon im 9. Jahrhundert entstanden, nach dem Bischof Gerhoh (787? - 806?) das angelsächsische Doppelkloster in ein Stift von Weltgeistlichen verwandelt hatte. Der grundherrliche eichstättische Meierhofverband ist älter als die Gemeinde Heidenheim. Die Gemeindebildung aus Kloster und Meierhofverband erfolgte sicherlich ein paar Jahrhunderte später. Zeitlich lässt sich dieser Vorgang in Heidenheim nicht festlegen. Es könnte sein, dass bei der Auflösung der Villikationsverfassung (Auflösung des eichstättischen Meierhofsverbandes) und der beginnenden Gemeidebildung in Heidenheim aus Kloster und Meierhofverband der ursprünglich noch umfangreichere Waldbezirk des Meierhofes beschnitten und in das Gemeindeholz einbezogen wurde, aus dem nun die Hufen und Lehen, weil sie über Gespanne verfügten, sich aus dem Gemeindeholz selbst mit Brenn- und Zäunholz versorgen konnten. Doch über diese Vorgänge der Auflösung der Fronhofsverfassung, der Gemeindebildung und Einführung der Dreifelderwirtschaft schweigen die Quellen, so dass wir über Spekulationen nicht hinauskommen.

Die Waldweide

Begrenzung der Zahl der Rinder

Die vielen kleinen Leute im Markt Heidenheim waren nicht in der Lage, mehr als eine oder zwei Kühe in die Herde einzuschlagen, weil sie auf Grund ihres kleinen Anwesens nicht mehr über den Winter ernähren konnten. Die großen Höfe zu Eggenthal und Kirschenloh dagegen konnten die Zahl ihrer Rinder beliebig vermehren. Das hätte zur Folge gehabt, dass die Höfer mit ihren vielen Kühen die Gemeindeweide des Marktes zu stark geschmälert hätten. Deshalb kam es zu einem Vergleich, der die Höfer zwang, ihren Viehbestand in Schranken zu halten. Das Salbuch 1535 schreibt darüber:

Man muss also doch die Höfe zu Eggenthal und die zu Kirschenloh beim Weidebetrieb auf ihre nähere Umgebung festlegen, damit sie nicht die Weidegefilde der Kloster- und Marktherde überhüteten und ihnen vorschreiben , wie viele Rinder sie halten durften.

Rinder in der Waldweide
Rinder in der Waldweide
Schweine im Wald
Schweine im Geeckerich

Das Geecker

Eine bedeutende Nebennutzung des Waldes im Mittelalter war das Geecker oder Geeckerich. Man verstand darunter die Früchte der Eichen und Rotbuchen und das Weiden der Schweine in den Wäldern. Heute denkt kein Mensch mehr daran, die Schweine zur Mast in Laubwälder zu treiben, denn Futtermittel stehen in reichlichem Maße zur Verfügung. In früheren Jahrhunderten fehlten sie. Getreide wurde in geringen Mengen erzeugt, die Kartoffel trat erst im 19. Jahrhundert segensreich in Erscheinung. Um die volle Mast der Schweine zu erreichen, mussten sie im Herbst in den Laubwald getrieben werden, wo sie sich von den abgefallenen Früchten der Eichen und Rotbuchen selbst ernähren konnten. In manchen Gemeinden war es auch üblich, in den Wald "ins Eichelklauben" zu gehen und die Schweine mit den gesammelten Früchten im Stall zu füttern. Die Tiere sollten möglichst fett werden, denn Schmer und Schmalz waren begehrt. Doch konnte nicht jeder eine beliebige Anzahl von Schweinen in die Gemeindewälder treiben. Je nach Jahr und Ertrag der Eichel- und Buchenfrucht wurde die Anzahl der Eichelschweine bestimmt. In Heidenheim sind derartige Regelungen nicht bekannt. 1682 heißt es unter dem Punkt: "Aichelrecht":

Für die Einzelhöfe zu Kirschenloh wurde folgende Regelung getroffen:

Es ist eine reiche Geschichte, die uns erzählt, wie die Heidenheimer Hölzer in vergangenen Zeiten genutzt wurden. Der Spaziergänger, der heute durch die Heidenheimer Wälder geht, wird sich darüber keine Gedanken mehr machen. Er freut sich über ihren Holzwert und genießt ihre schöne Waldeinsamkeit.