Vom Steinkreuz
zu Frickenfelden

Die Geschichte von Schuld und Sühne

Strafe für die Totschläger: Selbstverbannung aus der Stadt

Darüber steht im Sühnevertrag:

Die Missetäter Walther und Seitz, die wohl den Totschlag begangen haben, blieben nicht ungestraft. Der Sühnevertrag, abgeschlossen im Einvernehmen des Burggrafen von Nürnberg mit der Reichsstadt Dinkelsbühl, zwingt die beiden Totschläger, entweder auf ewig die Stadt zu verlassen oder weitere Lebens- und Leibesstrafen zu erdulden. Sie wählen die Selbstverbannung. Diese Rechtsinstitution wurde im Mittelalter häufig auf Totschläger angewendet. "Eine Person verpflichtet sich durch Eid wegen einer Missetat auf ewig oder auf bestimmte Zeit der Stadt fernzubleiben und bei vorzeitiger unerlaubter Rückkehr ohne weiteren Gerichtsspruch eine vereinbarte oder stillschweigend vorausgesetzte Strafe (Todesstrafe, meistens Gehenktwerden) oder Handverlust (Schwurhand) zu erdulden" (12).

Die Frauen der beiden Schuldigen hatten für ihre Männer mitzubüßen. Auch das ist im Sühnevertrag festgelegt worden:

Die genannten fünfzigtausend Meilen sind natürlich eine mitteralterliche Übertreibung. Man wollte damit eine abschreckende Wirkung auf unerlaubte Wiederkehr erzielen. Die beiden Missetäter sollten sich womöglichst weit von ihrer Heimat Dinkelsbühl entfernen, damit sie keine Beziehungen zu ihren Verwandten mehr unterhalten und keine Hilfe erwarten konnten. Den Frauen wurde eine zeitliche Rückkehr erlaubt, wenn sie nicht womöglich über Donau und Rhein einen neuen Aufenthalt gefunden oder im Elend umgekommen sind.

Anmerkungen: