Vom Steinkreuz
zu Frickenfelden

Die Geschichte von Schuld und Sühne

Was geschah um 1405 in Frickenfelden?

Darüber berichtet ein Sühnebrief vom 13. März 1405. Der beginnt mit den Worten:

Da ist also die Rede von zwei Dinkelsbühler Bürgern mit dem Namen Walther und Seitz, die Nunnenmacher. Der Name Nunnenmacher ist um 1405 wohl keine Berufsbezeichnung mehr, sondern schon ein fester Familienname und deutet auf einen Schweinekastrator (Schweinebeschneider) hin, denn das mittelhochdeutsche Wort nunne bezeichnet im übertragenen Sinne auch "verschnittenes weibliches Schwein". Die Nunnenmacher werden 1437 (4) und 1444 (5) urkundlich als Dinkelsbühler Bürger genannt. Walther und Seitz Nunnenmacher lagen 1405 im Gefängnis in Gunzenhausen. Warum:

Es steht nicht im Sühnevertrag, dass die beiden Dinkelsbühler Nunnenmacher einen Totschlag an Wernlin von Frickenfelden verübt haben, aber es ist anzunehmen, wofür als Strafe die Selbstverbannung aus der Stadt Dinkelsbühl spricht. Dieser Wernlin von Frickenfelden war Untertan des Burggrafen Friedrich von Nürnberg und wird auch als Zinser um 1400 im Gült- und Zinsbüchlein des Klosters Heidenheim und im Salbuch um 1400 genannt:

Um 1395 findet sich Wernlin als Lehensträger des Klosters Ellwangen:

Die Sippe Wernlins war noch 1483 in Frickenfelden ansässig. Peter Wernlein und seine Frau Kathrein schulden Hans Schreiner dem älteren als Vormund der Kinder des verstorbenen Hans Undermhauß (Gunzenhausen) 10 Gulden, die ihnen geliehen wurden. Sie wollen bezahlen bis nächsten Walburgitag (1.Mai) mit ½ Gulden Zins. Pfand:

Die Wernlein scheinen also in Frickenfelden schon immer eine vom Besitz her angesehene Familie gewesen zu sein. Haben sie die Schenkstatt schon um 1405 innegehabt, könnte sich der Totschlag im Wirtshaus zugetragen haben. Verwandte mit dem Namen Wernlein saßen auch um 1450 in Gunzenhausen (9).

Die Missetat, die die beiden Bürger der Stadt Dinkelsbühl an dem Untertanen des Burggrafen mit Namen Wernlin von Frickenfelden begangen hatten, erregte natürlich die Gemüter der Bewohner der Umgebung heftig. Wir wissen nicht, ob die beiden Totschläger Walther und Seitz Nunnenmacher die Flucht ergriffen und gefangen oder an Ort und Stelle überwältigt wurden. Jedenfalls landeten sie im Gefängnis der Stadt Gunzenhausen, die seit 1368 dem Burggrafen von Nürnberg gehörte. Die Angehörigen des Wernlin in Frickenfelden werden gedrängt haben, um Bestrafung der Missetäter und eine Entschädigung der Hinterbliebenen zu vollziehen. Die Verwandten der beiden Totschläger aus Dinkelsbühl bemühten sich wohl um möglichst schnelle Freilassung der Schuldigen aus dem Gefängnis. Die Sache wurde auch eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg und der Freien Reichsstadt Dinkelsbühl. Beide wollten wohl wegen eines Totschlags nicht in Feindschaft geraten. So wurde von beiden streitenden Parteien ein Sühnevertrag angestrebt.

so steht kurz in der Niederschrift. Das mittelhochdeutsche Tätigkeitswort tegedingen, tagedingen oder teidingen bedeutet "gerichtlich verhandeln, unterhandeln, eine Übereinkunft treffen". Es fand also ein Verhandlung vor einem Sühnegericht statt. Über die Zusammensetzung des Gerichts erfahren wir nichts, wohl aber über das Urteil:

Einen entscheidenden Einfluss bei diesen Sühneverhandlungen scheinen die Richter des Burggrafen ausgeübt zu haben. Wernlin, der Getötete, war Untertan des Burggrafen und dieser hatte als Vogt nicht nur zu richten, sondern ihn auch zu schützen. Darum richtete sich der Totschlag auch gegen die Autorität des Fürsten. Deshalb hatten die beiden Missetäter aus Dinkelsbühl auch einen Eid gegen den Burggrafen von Nürnberg abzulegen:

Anmerkungen: