Vom Steinkreuz
zu Frickenfelden

Die Geschichte von Schuld und Sühne

Setzung von Bürgen und Geiseln

Diese vier Bürgen mussten, falls sie vom Burggrafen gemahnt (aufgefordert) wurden, sich als Geiseln in einer seiner Burgen einstellen. Von dort wurden sie dann in ein Wirtshaus eingewiesen, das sie erst verlassen durften, bis die Besserung vollendet war. Noch dazu wurden Leute vereidigt, die im Falle der Rückkehr der beiden gebannten Missetäter und

(die davon Kenntnis erhielten) ohne Verziehen (ohne Verzögerung) und ohn jeden Betrug

Die beiden Totschläger hatten wohl ohne das Einverständnis des Burggrafen und der Stadt Dinkelsbühl keine Möglichkeit in ihre Heimat zurückzukehren, denn dort lauerten überall Spitzel, die verpflichtet waren, die Rückkehr der Verurteilten zu melden und an der Verfolgung teilzunehmen. Die Selbstverbannung aus der Stadt bewahrte die Täter und ihre Frauen vor Leibesstrafen, aber das Ausgestoßensein aus der Gemeinschaft der Verwandten und Freunde und das Einleben in eine neue, ferne und feindliche Welt war wohl auch im Mittelalter eine schwere Buße für eine Tat, die im Augenblick des "unbedachten Mutes" begangen wurde.

Anmerkungen: