Actum Hohentrüdingen, Freitag den 14. Mai Anno 1790
Ist der Gemeind zu Hohentrüdingen auf gehorsames Bitten und
Ansuchen der dasigen beiden Gerichten von Sr. des Herrn Rat- und
Amtskastners Luzens Hochwohlgeborn, als von unserer vorgesetzten
Hochfürstlich, wohllöblichen Dorfsherrschaft gütigst
erlaubt worden, um die Grenz zu gehen.
Dabei wir zugleich eine kleine, jedoch aber accurate Beschreibung
von unserem Grenzgang verfertiget und nach unseren alten Dokumenten
auf das Gehorsamste aufgesetzt, damit keiner angrenzenden Gemeinde
dadurch nichts genommen und auch mit unserem Wissen von unseren
alten Rechten nichts gelassen und vergeben worden ist.
Wir gingen demnach mit der Gemeinde und der dasigen Jugend aus unter
dem Geleite Gottes morgens um 7 Uhr und gingen vom Dorf aus den
Sandweg hinab durch die Herrschaftliche Waldung, das Eichich
genannt, über den Lettenbuck und besuchten nach verflossener
Zeit in 20 Minuten vom Dorf unser gleich unten an vorberegten
(vorbesagten?) Lettenbuck liegendes Gemeindhölzlein, welches
auf der linken Seiten vom Dorf aus an die Herrschaftliche Waldung
und auf der rechten Seiten an Georg Michael Statzens zu Westheim
Holz stößt, und geht auf die Hecken bei Johann Georg
Huters zu Hohentrüdingen Acker hinaus.
Ungefähr 20 oder 25 Schritt hinum ist unser
erster Hut- und Grenzstein zwischen der
Hohentrüdinger, Roßmeiersdorfer und Westheimer Gemeinde
in diesem Feldlein, das Hemetfeldlein genannt, die Hut und Weidung
ihres Viehes miteinander haben.
Aber über den Weg darf Roßmeiersdorf und Westheim nicht
herüber. Vierhundert und sechzig Schritt hinunter zu dem
Arlaßgraben ist der
zweite Hut- und Grenzstein, allwo die
Hüssinger Grenz ohne weitere Bedeutung auch
herabstößt. Bei diesem Stein hat die
Roßmeiersdorfer- und Westheimer Grenz und Hutung
Neunhundert dreißig Schritt von obigem Stein hinunter an den
Arlaßgraben, bei dem alten Weiher hinum, welcher nicht mit
eingegangen wird, weil er Gartenrecht haben solle, befindet sich
wieder der dritte Hut- und Grenzstein, allwo
Hohentrüdingen, Roßmeiersdorf und Westheim in dem
Mittelfeldlein zur rechten Hand die Hut und Weide miteinander
genießen.
Dreihundert und siebensechzig Schritt hinauf über das Feld oben
am Weg ist der vierte Hut- und Grenzstein und hat
gleich fünfundsechzig Schritt über den Weg hinüber
den fünften Hut- und Grenzstein seinen
Kameraden, über welche Steine wir weiters gegen den Weiher
keine Markung noch Hut mehr zu suchen haben, aber von da aus einen
Trieb mit unserer Herde ohne Weidung zu dem Weilemer Weiher wir
berechtigt sein, allda unser Vieh zu tränken und 2 Stund zu
stellen das Recht haben, aber nach verflossener Zeit wir mit unseren
Herden wieder ohne Weidung in unsere Grenz zurückfahren
müssen und allda sich nach obigen Steinen die
Hohentrüdinger und Roßmeiersdorfer Gemeinden voneinander
scheiden.
Zweihundert und neunzig Schritt, am Eck des Feldes bei der
Bühlheck oder Gassen ist der
sechste Hut- und Grenzstein, in welcher Gassen die
beiden Gemeinden Hohentrüdingen und Westheim nicht nur allen
den Obstgenuß, sondern auch das Holz und Weide miteinander
haben.
Dreihundert fünf und zwanzig Schritt herauf auf den
Bühlbuck ist der
siebende Hut- und Grenzstein, allda hat Westheim
ohngefähr 2 Tagwerk groß die Beihut auf unsern Bühl,
das Bühlfeldlein aber so oben darauf herstößt, haben
beide Gemeinden miteinander zu genießen.
Pro Nota! Nur etliche Schritt herunter, links über den Fahrweg
darüben am Westheimer Feld stehet ein Stein, welchen die
Westheimer Steiner vor (für) einen Grenzstein sprechen wollen,
welches aber auf eine Erhebung ankommen sollte.
Dreihundert neun und fünfzig Schritt von obigen ist der
achte Hut- und Grenzstein, am Hohentrüdinger
Heiligen- oder Weiberacker zu finden, welcher Hohentrüdingen
und Westheim mit Hut und Grenz völlig voneinander teilet.
Hundertsechs und siebenzig Schritt hinüber auf dem Bühl
ist der neunte Hut- und Grenzstein von gleicher
Bedeutung zu finden.
Zweihundert neunzig Schritt hinüber am Weg, wo man von
Hohentrüdingen nach Westheim gehet, ist der
zehnte Hut- und Grenzstein.
Hundert fünf und achtzig Schritt, noch besser hinüber
über die Langen Wiesen, ohnweit des Gäßleins, ist
der elfte Hut- und Grenzstein, hernach gehet es die
vorderen Greuter hinum zu des Philipp Lägeleins 3 Beet-Acker,
über welchen wir den Trieb mit unseren Herden haben.
Achthundert und achtzig Schritt von vorigem ist der
zwölfte Hut- und Grenzstein, unten am Eck auf
des Wolfs Scheins zu Westheim Geruht, allwo die Hohentrüdinger,
Westheimer und Ostheimer Gemeinden zusammengrenzen, allda aber die
Westheimer Gemeinde von der Hohentrüdinger abgehet und dagegen
die Ostheimer Gemeinde eintritt.
Von da an gehen wir des Scheins und Statzens Geruht herauf bis zu
dem ersten Herrschaftlichen Markstein des Hags, allwo wir den Trieb
mit unseren Herden in die Greuter haben. Von hieran gehet unser Gang
und Trieb an denen Herrschaftlichen Steinen um das Hag herum bis zur
Ecken der Sebaldin-Wiesen, allwo unser Trieb hereingehet. Allda
haben wir bei des Kirchenbauern zu Ostheim Holz den 14. Mai Anno
1790 bei unserem Grenzbesuch einen Anstand gehabt mit denen
Ostheimer Steinern und Meier, welche uns gerne auf eine ganz subtile
Art mit unserem Trieb in die Herrschaftliche Waldung so halb und
halb haben verweisen wollen. Weil aber unser 119jähriger Lucken-,
Trieb- und Hutbrief klar und deutlich unsern Trieb um das Hag
zeiget, so sind wir auch nicht davon abgegangen, sondern unsern
Trieb an denen Herrschaftlichen Markstein in des Kirchenbauern Holz
fortgeschritten bis zur Ecken der Sebaldin, welche mehr ersagte
Sebaldinwiese wir, wegen unserer darauf habenden Beihut ohne
Protestation der Ostheimer mit eingegangen. Der Trieb aber gehet auf
dieser Wiesen von der Ecken schrägs hinauf auf des Schmiedmeister
Auringers zu Hohentrüdingen Hagwieslein zu und hindurch, allwo sich
ganz in der Hecken unser bei dem Hechstock (Heckstock?) stehende
dreizehnte Hut- und Grenzstein befindet.
Von da bis Sine Titulo Herrn Wildmeisters Werner Hagwiesen
zweiundneunzig Schritt herüber zu unsern
vierzehnten Hut- und Grenzstein, bei der ehehin
gestandenen großen Grenzzeichen, welche die Hohentrüdinger und
Ostheimer Gemeinde gemeinschaftlich abgeholzt, wo allda unser Trieb
aus- uns eingehet.
Vierzig Schritt von vorigem Stein haben wir den
fünfzehnten Hut- und Grenzstein zwischen
Hohentrüdingen und Ostheim gegen den Graben hinum.
Sechzig Schritt von vorigem Stein haben wir den
sechzehnten Hut- und Grenzstein , welche uns beide
Gemeinden wieder mit Hut und Grenz scheidet.
Sieben und vierzig Schritt weiter haben wir den
siebzehnten Hut- und Grenzstein von gleicher
Bedeutung.
Vierzig Schritt gegen den Graben ist wieder ein
Hut- und Grenzstein.
Hundert acht und zwanzig Schritt ist der
neunzehnte Hut- und Grenzstein, ein großer
weißer Stein am Graben.
Von da an gehen wir vierhundert und zweiundsiebzig Schritte an dem
Graben hinauf, welcher unsere Grenz bis zu dem
zwanzigsten Hut- und Grenzstein scheidet und oben
im Graben liegt. Von dem Stein gehen die Ostheimer die Deicht
hinauf, ohne einen Grund zu haben.
Dreihundert siebenundfünfzig Schritt von diesem hohen
Trieb-Stein hinum durch die Rauhgassen ist ein Stein, welcher aber
nur den Markt Heidenheimer und Ostheimer Trieb bedeuten muß,
dadie Markt Heidenheimer, wenn sie mit ihrer Herde von ihrem
Gemeindholz bei des Abel Künleins zu Hohentrüdinger Holz,
jetzo das Bauernholz genannt, herausfahren auf den Bürkachespan
Umschlag uns Stelle ohne Weidung vom Graben an bis an die
Straße, die von der Rauhwiesen herfür gehet, haben sodann
von dar an einen Trieb in der Rauhgassen neben dem Buchersbühl
hinum und über den Graben, der von dem Rechenberger Feld, nur
ein oder zwei Schritt unter unserem an der Neuwies (Rauhwies?)
stehenden Hut- und Grenzstein, heraus uns herüber gehet, haben
sie den Trieb ohne Weidung, neben dem Rechenberger Feld hinauf bis
auf ihre Hut. Welche nach unserem alten Rezessbrief so 1688 durch
Sine Titulo Herrn Caspar Ezel, Hochfürstlicher Ansbachischer
Rat in Beisein des Ober- und all anderer Hochfürstlicher
Beamten zu Heidenheim gemachte Vergleich, es besser beweiset, dass
der Markt zu Heidenheim weder an der Weide noch Holz unter unserem
Hut- und Grenzstein nicht das mindeste zu suchen haben. Auch haben
sie nur den Trieb von ihrem Gemeindholz herunter, keineswegs aber
sonsten woher. Nach diesem ist von dem Markt Heidenheim, wie auch
von der Gemeinde zu Hohentrüdingen, der Ostheimer Gemeinde von
der Steinglatzen herunter und die Raugassen rechts hinum auf ihren
Gemeindwasen, der Breschlingberg genannt, ein Trieb ohne Weide nur
aus gutem Willen nachbarlich und nichts aus Recht vergönnt und
zugelassen, daher die dortige Simmerei (Siebnerei) nach der
Heidenheimer und Hohentrüdinger Grenzbeschreibung und alten
Dokumenten keinen Grund zu behaupten und aufbringen zu können,
das Recht zu haben mit den erstbenannten beiden Gemeinden
Hohentrüdingen und Heidenheim zu dem an der Neuwies stehenden
einundzwanzigsten Hut- und Grenzstein zu treten.
Von diesem einundzwanzigsten Hut- und Grenzstein schreiten wir
weiter fort und hart an der Herrschaftlichen Waldung, der
Buchersbühl ganannt, hinum, ohne einen Grenzstein zu haben, bis
an den Weg, so von Hohentrüdingen nach Heidenheim gehet. Die
Herren Heidenheimer hingegen gehen vom vorberegten Hut- und
Grenzstein grad hinüber an die Rauhwiesenheck, allwo sich ihr
Triebstein befindet. Von da an gehen sie grad herunter an der
Rauhwiesenheck und Zäune bis zu dem Stein, so unten bei dem Weg
von Hohentrüdingen nach Heidenheim steht, wodurch sie weiter
kein Recht als ihren Trieb, Stelle und Umschlag bei diesem Gang
behaupten können. Von da an gehen sie grad herauf zu uns und
gehen bei dem Hohentrüdinger Bauernholz den Heidenheimer Weg
mit uns hinauf bis Ende des vorberegten Bauernholzes, dann gehen wir
beide Parteien rechts zwischen diesem Bauernholz und der Meier von
Heidenheim ihrem Holz hindurch bis zum Ende oft ersagten
Hohentrüdinger Bauernholzes. Hernach gehen wir
Hohentrüdinger grad fort und gehen das zum Hohentrüdinger
Kastenamt gehörige Herrschaftliche Zeckenholz mit ein, so dass
wir auf dem linken Eck des Burglöhleins hinauskommen. Die
Heidenheimer aber Gehen bei dem schon öfters beregten
Bauernholz rechts hinein und hinunter und kommen auf das rechte Eck
des Burglöhleins hinaus, welches Burglöhlein die Herrn
Heidenheimer als Beihut mit eingehen.
Pro Nota! Dass wir das zum Kastenamt gehörige Herrschaftliche
Zeckenholz mit eingehen, darwider protestieren die Herren Steiner
von Heidenheim. Lassen es daher auf einen amtlichen Ausspruch
ankommen.
Von obiger Stelle gehen wir fort und kommen unten am Eck des
Burglöhleins am Graben wieder zusammen und gehen an dem Graben,
welcher unsere Grenz scheidet, unseren Faulen Wasen hinab bis zu dem
gescheibelten Espan oder sogenannten Freiwasen, allwo wir zwischen
unserem
zweiundzwanzigsten Hut- und Grenzstein gelangen.
Allda teilt sich die Gemeinde Hohentrüdingen und geht ein Teil
den Freiwasen als unsere Beihut und die Kreutgassen, weil wir den
Trieb hinauf haben, mit ein, der andere Teil aber gehet mit denen
Herrn Heidenheimern den Graben zwischen dem Faulen Wasen und
Freiwasen grad hinauf und in die Schafwiesen hinein und an dem
Graben hinauf, allwo wir neunhundert Schritt von vorigem den
dreiundzwanzigsten Hut- und Grenzstein bei dem
Lindlein am Steinischen Weiher haben.
Von da an ist wieder ein Teil von der Hohentrüdinger Gemeinde
zweihundert und fünfzig Schritt eben über das Feld hinauf
zu unsern in der Kreutgaßen stehenden
vierundzwanzigsten Hut- und Grenzstein, um unsere
Beihut einzugehen.
Dreihundert und achtzig Schritt von da hinauf zu des
Dürrwangers Acker bei dem Brünnlein und Speckweiher ist
der fünfundzwanzigste Hut- und Grenzstein,
allda sich die Markung links auf die Kreutgassen hinausziehet.
Achtzig Schritt über das Feld hinüber ist der
sechsundzwanzigste Hut- und Grenzstein.
Dreihundertdreiundvierzig Schritte hinüber in die Kreutgassen
allda ist der
siebenundzwanzigste Hut- und Grenzstein, dabei sich
die Hohentrüdinger Gemeinde wieder geteilet und ist ein Teil
bei dem Saffersbrunnen hinein, unsere Beihut einzugehen, der andere
Teil aber ist wieder mit den Herrn Heidenheimer auf der Grenze
fortgeschritten.
Dreihundert und achtzehn Schritt ist der
achtundzwanzigste Hut- und Grenzstein auf dem
Kaltenloch bei Albrecht Hubers Acker.
Vierhundert und sechzig Schritt hinauf am Eck bei des Wirt
Siebentritts zu Hohentrüdingen Steinfeldlein ist der
neunundzwanzigste Hut- und Grenzstein.
Hundertfünfzig Schritt hinum am Weg bei des Kreutbauern und des
Beckmeisters Stöpplers Acker ist der
dreißigste Hut- und Grenzstein.
Achtzig Schritt über diese Gewand hinunter zu dem Holz ist der
einunddreißigste Hut- und Grenzstein.
Sechzig Schritt neben dem Holz rechts hinum bei Leonhard
Länglers Acker ist der
zweiunddreißigste Hut- und Grenzstein.
Dreihundertfünfzig Schritte an dem Holz hinunter ist der
dreiunddreißigste Hut- und Grenzstein.
Achtundvierzig Schritte noch weiter hinunter am Holz ist der
vierunddreißigste Hut- und Grenzstein.
Und endlich dreiundsechzig Schritt ganz im Tal ist der
fünfunddreißigste und letzte Hut- und
Grenzstein
zwischen Hohentrüdingen und Heidenheim zu finden bei der
großen Eichen, worinnen ein Kreuz gehauen sein soll, allda
sich die Herrn Heidenheimer von der Hohentrüdinger Gemeinde
scheiden. Was übrigens unser Kleinhausen anbetrifft, haben wir
nicht nötig zu umgehen, dieweil es sich um und um mit der
Herrschaftlichen Waldung geschlossen ist.