Hohentrüdingen

Geschichte und Geschichten eines Dorfes

Das Kastenamt Hohentrüdingen

Fränkischer Reichskreis

Fränkischer Reichskreis

um 1706 (Ausschnitt) von Frederik de Wit

Eines von mehreren Außenämtern des Oberamtes Hohentrüdingen war das Kastenamt Hohentrüdingen. Es erhielt seinen Namen vom Getreidekasten. Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Kasten ist Behälter. So nannten die alten Leute in Hohentrüdingen noch vor Jahren ihren Kleiderschrank oder Kleiderkasten. Schon sehr früh hat der Begriff Kasten auch die Bedeutung "Getreidespeicher" angenommen. Der Mann, der diesen für die Herrschaft lebenswichtigen "Vorratsbehälter" beaufsichtigte und die Getreideabgaben einzog, wurde Kastner genannt.

Das mit dem Kasten verbundene Amt erhielt die Bezeichnung Kastenamt. Noch heute lebt diese ehemalige Berufsbezeichnung in dem Familiennamen Kastner fort. Wenn wir heute von einem Amt sprechen, denken wir zuerst an ein modernes Amtsgebäude, etwa an das Landratsamt oder das Finanzamt, in dem mehrere Leute zum Wohle der Allgemeinheit beschäftigt und mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind.

Höchst einfach und schlicht und heute kaum mehr nachvollziehbar müssen wir uns die Anfänge des Kastenamtes Hohentrüdingen vorstellen. Wie kam es dazu? Die Edlen von Truhendingen hatten vor dem 12. Jahrhundert die weltliche Schutzherrschaft (die Vogtei) über Güter des Klosters Heidenheim und der Eichstätter Kirche im Hahnenkamm erworben. Sie benutzten diese Schutzherrschaft über Kirchengut dazu, eine eigene Machtposition in unserer noch waldreichen Gegend aufzubauen. Zu diesem Zweck errichteten sie auf dem Grund und Boden der Eichstätter Kirche, den sie als Lehen erhalten hatten, die Adelsburg Hohentrüdingen. Für diese Schutzherrschaft über heidenheimische und eichstättische Grundholden, waren die Herren von Truhendingen berechtigt, Abgaben in Naturalien und Geld einzuheben, die sogenannten Vogteiabgaben. Diese hat nicht etwa der Abt des Klosters Heidenheim oder der Bischof von Eichstätt an die Truhendinger Edelherren bezahlt, sondern damit wurden ihre einzelnen Höfe in dem umliegenden Orten belastet.

Diese gerieten damit unter die Schutzherrschaft der Edlen von Truhendingen. Nun lagen die Güter des Klosters Heidenheim und der Eichstätter Kirche zum Teil weit verstreut in den einzelnen Orten. Um die Vogteiabgaben einheben zu können, errichteten die Edlen von Truhendingen eine zentrale Hebestelle, den Kasten, wohl ein einfaches Fachwerkgebäude, und beauftragten damit einen geeigneten Diener, der gut schätzen und rechnen konnte, den Kastner. Das Kastenamt Hohentrüdingen war ins Leben gerufen worden. Nachrichten darüber gibt es nicht, aber die Entwicklung muß ähnlich wie bei der Entstehung anderer Adelsherrschaften so gelaufen sein.

Wo wurde das Kastenamt Hohentrüdingen errichtet?

Nun erhebt sich allerdings die Frage: Wurde das Kastenamt Hohentrüdingen zuerst in Hohentrüdingen bei der Burg errichtet und später in den Markt Heidenheim verlegt oder haben die Edlen von Truhendingen von Anfang an ihren Kasten in Heidenheim gebaut und den Sitz des Amtes sofort in dem Markt begründet? Johann Georg Vetter (1681-1771), der Schöpfer der ersten einheitlichen Ansbacher Oberamtsschreibung meint 1732 unter Hohentrüdingen: "Es haben auch überdies ehehin das Kastenamt und die Vogtei ihren Sitz dahier (in Hohentrüdingen) gehabt, welche aber dermalen beide nahe (nach) Heidenheim gezogen worden." Er mußte aber offen lassen, wann dies geschah. Dass der Kastner schon vor der Reformation seinen Sitz in Heidenheim hatte, geht aus alten Schriften hervor. Es wird schon im Urbar des Burggrafentums Nürnberg um 1430 unter Aufkirchen berichtet: "Item die Herrschaft oder ein jeglicher Kastner zu Heidenheim soll und muß Stock und das Gericht daselbst pawen (bauen) lassen". In der gleichen Quelle ist in Heidenheim von Jakob Puheler "dem alten castner" die Rede, der das Jungfrauenlehen besitzt. Das Kastenamt Hohentrüdingen muß also längst vor der Reformation in Heidenheim anwesend gewesen sein. Ja es wäre denkbar, dass dieses für die Truhendinger Herrschaft lebenswichtige Kastenamt schon von Anfang an im Markt Heidenheim geschaffen wurde. Dort bekamen die Edlen von Truhendingen im 12. Jahrhundert die Vogtei über den großen eichstättischen Meierhof mit der Walburgiskirche auf dem Krechelberg, dort bestand schon ein alter Markt, auf dem die Getreideabgaben aus der Vogtei auch abgesetzt werden konnten. In Hohentrüdingen finden sich keinerlei Hinweise auf den Sitz eines ehemaligen Kastenamtes. Selbst die Teilungsurkunde der Burg und ihres dazugehörigen Besitzes vom Jahre 1329 erwähnt nichts über einen Kasten oder ein Kastenamt in Hohentrüdingen. Auch im Flurnamengut des Ortes hat weder das Kasten- noch das Vogteiamt einen Niederschlag gefunden. Warum nennt es sich dann Kastenamt Hohentrüdingen und nicht Kastenamt Heidenheim? Der Grund dafür liegt wohl darin, dass es in Heidenheim auch noch einen älteren Klosterkasten gab, der die grundherrlichen Abgaben aus den klostereigenen Höfen vereinnahmte. 1513 erst ließ das Kloster einen neuen Kasten als Fachwerkbau von dem Zimmermann Jörg Copell aus Willburgstetten errichten. Ein eigenes Kloster-Kastenamt war aber damit nicht verbunden. Von einem eigenen Verwalter des Klosterkastens und einem damit verbundenen Amt ist in den Quellen nichts zu finden. Das spätere Klosterverwalteramt Heidenheim haben die Markgrafen erst nach der Reformation zur Verwaltung der ehemaligen Klostergüter geschaffen. Mit der Benennung Kastenamt Hohentrüdingen (Sitz in Heidenheim) wollte man dokumentieren, dass dieses die Verwaltung der ehemaligen Truhendinger Vogteigefälle verwaltet und mit den klösterlichen Einnahmen nichts zu schaffen hatte.

Welche Aufgaben hatte das Kastenamt Hohentrüdingen?

Die ursprünglichen Aufgaben eines Kastners bestanden in der Einhebung der truhendingischen Vogteigefälle und in der Verwaltung des Getreidekastens. Als die Burggrafen von Nürnberg, die späteren Markgrafen von Brandenburg-Ansbach endgültig um 1400 die ehemalige Herrschaft Truhendingen übernahmen, blieben die alten Strukturen erhalten. Dem Kastenamt Hohentrüdingen (Sitz in Heidenheim) wuchsen im Laufe der Jahrhunderte aber neue Aufgeben hinzu. Darüber sind wir erst genauer in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts durch die Vettersche Oberamtsbeschreibung vom Jahre 1732 unterrichtet. Zu dieser Zeit hatte das Kastenamt folgende Einrichtungen unter sich: Die Mitbesorgung aller Jurisdictional-Verrichtungen, die Wildmeister, die Zoller und Landführer, die Schultheißen, die Untertanen, die Zehnten, die Hölzer, die Weiher, den Kirchweihschutz, die Dorf- und Gemeindeherrschaften, die Heiligenrechnungen und Siebenereien. Über folgende Einnahmen hatte der Kastner Rechnung zu führen: Über beständige Herrengült, Lichtmeßsteuer und Aufwechsel, Nachsteuer, Weinfuhren, Anspann, Zoll- und Feuerschilling, Neu- , Um- und Kesselgelder, über Hauptzoll, Juden-Leibzoll und Zolldefekten, über Handwerks- und Häfengelder, von Spielleuten, von verliehenen Gärten, Wiesen und Feldern, von Weid- und Käsgeld, von verliehenen großen Neugereut-Zehnten, von Accis- oder Zweibatzen Steuern, von Todfall-, Kauf-, Tauschbeständigen und Bestehhandlohn, von Judenprofitsteuern, von Schutz und Schirm, von Verspruch und Mundleuten, von Judenschutzgeldern, von Malefizstrafen, von Fornications, Buß- und Frevel-, Wildbanns-, Holz- und Waldstrafen, Mühl-, Zoll- und Geleits, auch andere hohen und niederen, auch Federwildbret, aus verkauften Hirsch- und Wildhäuten, dann Hirschgeweihen-Erlöß und sonst von Enten-, Pfuhl- und Schnepfenlauf, von Vogelherd- und Lerchenfang, von verliehenen Eicheln oder Geäckerich, von verkauften Bau-, Werk- und Brennholz, von verliehenen Steinbrüchen, von Hundastzungsgeld, von Wallachen- und Nonnenschnitt, oder was sonst insgemein erhoben wird. Die Ausgaben, die vom Kastenamt Hohentrüdingen bestritten werden mußten, sind folgende: Besoldung und Additiones weltlicher Diener, auf Pfründe, auf Gebäu- und Flickwerk, auf Zehntverleihung, auf Unterhaltung der Getreidekästen, auf Malefiz- und Strafkosten, auf Kirchweihschutz, auf allerlei Amtszehrungen, Mühlen und Geäckerichbesichtigung, auf Weinfuhren, auf Amtsfron- und Lattenschneiderlohn, auf Holzfäll- und Hauerlohn, auf Postritt- und Botenlöhnen, auf Interesse von aufgenommen Kapitalien und was auf Schreibmaterialien aufgehet und sonst zur Hochfürstlichen Rentei gut getan und geliefert wird.

Was gehörte alles zum Kastenamt Hohentrüdingen?

Das Kastenamt Hohentrüdingen (Sitz in Heidenheim) hatte im engeren und weiterem Umkreis in vielen (nicht in allen) Orten auf einzelnen Höfen und wenigen ganzen Ortschaften Befugnisse und Einnahmen. Die Zuständigkeit dieses Amtes erstreckte sich nicht Flächenhaft auf den gesamten Heidenheim umgebenen Bereich mit festen Grenzen, so wie heute unser Landratsamt, sondern das weltliche Kastenamt war mit dem ehemaligen Klosterbesitz und den Gütern anderer Herrschaftsträger weitgehend vermengt und verzahnt, so daß die Herrschaft über einen Bauernhof oft nur eine Teilhabe war, je nachdem wie die Rechte der ehemaligen Edlen von Truhendingen gelagert waren. Wir könnten uns die Struktur des Kastenamtes Hohentrüdingen wie ein Nadelkissen vorstellen, auf dem viele Stecknadeln der verschiedensten Herrschaftsträger stecken, in buntem Durcheinander, ohne jegliche Grenzlinien. Das Kastenamt Hohentrüdingen war also kein geschlossener Herrschaftsbereich, sondern Sammelsurium von Besitz und Rechten, wie es aus dem Truhendinger Erbe angefallen ist und wie es durch die Jahrhunderte bis zur großen Verwaltungsreform zu Beginn des vorigen Jahrhunderts durchgeschleppt wurde.

An geistlichen Ämtern und Pfarreien unterstanden dem Kastenamt Hohentrüdingen; die Pfarrei Meinheim, die Pfarr- und Kaplanei Hechlingen, die Pfarrei Döckingen und die Pfarrei Ursheim. Die Pfarrer erhielten aber vom Kastenamt keine Besoldung, sie mußten sich von ihrem "Feldbau und Zehendgenuß" ernähren.

Ferner unterstanden dem Kastenamt Hohentrüdingen die Wildfuhren (Organe der Forstverwaltung) zu Auernheim, zu Hohentrüdingen, zu Kurzenaltheim und zu Ursheim.

An Siebnerämtern gehörten zu diesem Amt: Der Untergang oder die Siebnerei zu Hohentrüdingen, zu Westheim, Altentrüdingen, Meinheim, Kurzenaltheim, Auernheim, Döckingen, Hechlingen, Ursheim und Geilsheim, welche ihre Glieder jedesmal erwählen und dem Kastenamt zur Verpflichtung vorstellen.

An Waldungen gehörten zum Kastenamt: Das Kay und das Fichtach auf der Auernheimer Wildfuhr, der Rote Berg, das Hagenbuch samt dem beigekauften Hechlinger Meierholz, das Eichach und Stockach, alle zwischen Hohentrüdingen, Hüssingen und Hechlingen, der Langeloh zwischen Hechlingen und Hüssingen, das Burklehen zwischen Heidenheim und Hohentrüdingen und dann das Hag an dem Schloßberg zu Hohentrüdingen auf der Hohentrüdinger Wildfuhr.

Die Dorf- und Gemeindeherrschaften zu Hohentrüdingen, Westheim, Geilsheim, Altentrüdingen, Meinheim, Kurzenaltheim, Auernheim, Döckingen, Ursheim und Hechlingen.

Heiligenrechungen: Die Abhör der Heiligenrechnungen zu Hohentrüdingen, Westheim, Geilsheim, Altentrüdingen, Meinheim, Auernheim, Döckingen, Ursheim, Oberappenberg und Kurzenaltheim.

Die einzelnen Höfe und Orte, aus denen das Kastenamt Hohentrüdingen Einnahmen bezog, aufzuführen, würde in diesem Rahmen zu weit gehen.