Heidenheim

Geschichten aus der Geschichte

Zur Geschichte der Herren von Heidenheim

Wenn von den Herren von Heidenheim die Rede ist, so könnten die alten Leute an die seligen Zeiten des königlich bayerischen Amtsgerichts denken, das bis kurz nach dem Zweiten Weltkrieg in den ehemaligen Klostergebäuden untergebracht war. Dort walteten die "Herren Beamten" ihres Amtes. Es ist still geworden um sie, die Ämter sind abgezogen und nur noch bei den ältesten Leuten lebt die Erinnerung an jene "Herren von Heidenheim", die als Respektspersonen zusammen mit Förstern, Apothekern, Pfarrern und Lehrern in den Augen des Volkes als "bessere Herren" einem gehobenen Lebensstil huldigten. Vorbei ist das heute, längst vorbei und doch bei manchen noch in Erinnerung aus versunkenen Tagen.

Wenn im Folgenden an die geschichtliche Familie der Herren von Heidenheim gedacht werden soll, so müssen wir weit zurückdenken in der Geschichte, in die Zeit vor achthundert und neunhundert Jahren, als Kaiser in Deutschland regierte. Man nennt diese Epoche des 12. und 13. Jahrhunderts die Zeit der Staufer, nach dem Königs- und Kaisergeschlecht, dessen Höhenflug von der heute verfallenen Burg Hohenstaufen bei Göppingen in Schwaben ausging und die ganze damals bekannte Welt bewegte. In unserer Heimat erinnern nur noch der romanische Hauptteil unseres Münsters, der Hohentrüdinger Kirchturm, die Grundmauern von Schloss Spielberg und die in den Wäldern des Hahnenkamms versunkenen Ruinen der Ritterburgen an die Stauferzeit.

In dieser Epoche lebte auch eine aus der Masse der Bevölkerung herausragende Familie, die sich "von Heidenheim" nannte. Ihre Wurzeln lagen freilich wie die der meisten übrigen Menschen in der Unfreiheit. Durch Tüchtigkeit im Waffenhandwerk und in der damals noch meist schriftlosen Verwaltung der Güter wurde die Familie derer von Heidenheim in eine gehobenere Gesellschaftsschicht empor getragen, die man heute in der Fachsprache den niederen Adel nennt. Als "Herren von Heidenheim" dürften wir ihre Angehörigen eigentlich gar nicht bezeichnen, denn diese entstammen alle den Schichten der unfrei Geborenen. Die Anrede Herr, die aus dem Althochdeutschen Wort her= "ehrwürdig, herrlich" entstanden ist, stand zur Stauferzeit nur den hochgestellten frei geborenen Adeligen und Geistlichen zu, wie etwa bei uns den Grafen von Oettingen, den Edlen von Truhendingen, den Edlen von Auhausen und den Freien von Gnotzheim - Spielberg. Unsere so genannten Herren von Heidenheim konnten sich auf dieser Stufe der frei geborenen Hochadeligen nicht bewegen. Sie verspürten nur einen Hauch von der Lebensform des Hochadels, denn sie waren zum Dienen bestimmt. Die Familie derer von Heidenheim gehörte in die Standesklasse der Dienstmannen, der Ministerialen, wie man in der Fachsprache sagt, also niederem Adel.

Was wissen wir über die Herren von Heidenheim?

Man darf nicht glauben, man könnte aus dieser fernen Zeit Lebensbilder über die einzelnen Angehörigen der niederadeligen Familie der Herren von Heidenheim darstellen, womöglich gar Klatschgeschichten, wie das heutzutage über Adelige und Prominente geschieht. Das war in jener frühen Zeit nicht möglich. Nur wenige Menschen, meist geistlichen Standes konnten damals schreiben und lesen und wenn ein Schreiber dies versuchen wollte, so fehlte ihm das Papier und Pergament war sehr teuer. Nur einzelne Hochadelige waren in der Lage einen Dichter und womöglich noch einen Schreiber dazu zu unterhalten und ihnen das Schreibzeug und die Pergamentbogen zu besorgen, auf die dann die Ritterromane nach entfernten Vorbildern in mühevoller Kleinarbeit geschrieben wurden, die dazumal der höfischen Gesellschaft zur Unterhaltung und als Leitbild vornehmer Lebensführung dienten.

An so einer über weite Räume wirkenden gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Wirksamkeit der hochedlen Herren von Truhendingen (Hohentrüdingen), der Grafen von Oettingen und der Edlen von Auhausen darf die niederadelige Familie derer von Heidenheim nicht gemessen werden. Ihr ursprünglicher Auftrag lag im bescheideneren lokalen Rahmen in Heidenheim wohl erst im Dienste des Bischofs von Eichstätt. Das mag auch ein Grund sein, warum wir von ihren Anfängen so wenig erfahren, meist nur einfachen Namen eines ihrer männlichen Mitglieder in einer Urkunde. Darüber dürfen wir uns nicht wundern. Das ist bei vielen Dienstmannenfamilien unserer süddeutschen Heimat nicht anders. Würde nicht hier und da einmal in einem alten Schriftstück die Adelsbezeichnung "von Heidenheim" aufblitzen, wir wüssten über die Existenz einer einstigen Ministerialenfamilie in dem Markt überhaupt nichts.

Urkunde
Urkunde mit den Siegeln der Zeugen

Nur wenn eine Urkunde ausgestellt wurde, findet sich bisweilen ein Name eines Angehörigen. Wenn wer von Eichstätt oder der Edle von Truhendingen als Obereigentümer einen Bauernhof oder einen 'Wald verkaufte, konnte er dazumal nicht zu einem Amt gehen, das ihm den Verkauf verbriefte. Er musste sich einen Schreiber, damals schon bisweilen Notar genannt, bestellen mit Schreibzeug und Pergament. Der Notar, meist ein Geistlicher, wusste schon, wie man den Kaufvertrag als Urkunde formulierte. Nun sollte aber auch die Glaubhaftigkeit des Kaufvertrages vor der Öffentlichkeit bestätigt werden. Dazu rief man angesehene Personen herbei und ließ in der Zeugenreihe ihre Anwesenheit durch Eintrag ihres Namens beglaubigen, schon der Reihe nach und ihrem gesellschaftlichen Rang entsprechend, wie es sich im Mittelalter gebührte: Zuerst die hohen geistlichen Herren, dann die weltlichen, die Grafen, die Edlen und zuletzt die Dienstmannen. Aus so einer Urkunde erfahren wir, auch den Namen eines früh bezeugten Angehörigen unserer niederadeligen Familie: Mangoldus de Heidenheim (Mangold von Heidenheim).

Die Urkunde vom 28. Mai 1212 lautet zu deutsch: Bischof Hartwig von Eichstätt (1196-1223) tut kund: Die Edlen Otto, Dompropst in Würzburg, Hartmann und Hermann, alle drei Brüder von Lobdeburg (südlich von Jena, früher Herren von Auhausen) haben ihn (den Bischof von Eichstätt) oft gebeten, den Forst beim Kloster Auhausen jenseits der Wörnitz auf Augsburger Diözesangebiet, den sie von ihm zu Lehen hatten, und den sie in die Nutzung des Abtes Heinrich und der Brüder des von ihnen besonders geliebten Klosters überführen wollten, diesem Kloster als Eigentum zu übertragen. Zum Ersatz für den Forst übertrug Dompropst Otto der Eichstätter Kirche mit Zustimmung seiner Brüder Hartmann und Hermann sein Vatergut zu Lengenfeld (bei Berolzheim) und Tiefenbach (bei Ellingen) und einen Manus (Bauernhof) in Berolzheim zu vollberechtigtem Besitz u.s.w. (Die Vorfahren der Brüder von Lobdeburg, die Edlen von Auhausen, waren Gründer des dortigen Klosters).

Unter den Laienzeugen werden in dieser Urkunde erwähnt: Marquard, Vogt von Lehmingen, Konrad von Pfaffenhofen, Konrad und Tiemo, Brüder von Hainsfahrth, Mangoldus von Heidenheim, Konrad von Ostheim, Konrad von Geilsheim, Siegfried von Lehmingen und Marquard von Berolzheim (1).

Das sind lauter Leute, die im Dienste des Bischofs Hartwig von Eichstätt standen. Darunter befindet sich auch ein Mangold von Heidenheim. Er wird zwar nicht eigens als Ministeriale erwähnt, aber da er sich in der Gesellschaft der Eichstätter Dienstmannen befindet und Laienzeugen aus anderen Gegenden nicht genannt werden, darf Mangold zu ihnen gerechnet werden. Nach ihm könnte die Mangoldsmühle, die heutige Gallenmühle in Heidenheim zeitweise benannt worden sein, denn im Salbuch des Klosters Heidenheim steht um 1400 geschrieben:

Im Gült- und Zinsbüchlein des Klosters vom Jahre 1391 finden wir den Eintrag:

Mühlen wechseln häufig ihre Namen und so wäre es denkbar, dass zu dieser Zeit nicht ein Müller Mangold auf der Mühle saß, sondern, dass diese nach dem Obereigentümer, dem Eichstätter Ministerialen Mangold von Heidenheim, benannt wurde. Somit steht fest, dass in Heidenheim um 1200 ein Eichstätter Dienstmannengeschlecht ansässig war, das sich nach dem Ort nannte. Ob diese Leute aus einer frühen Familie von eichstättischen unfreien servientes hervorgegangen sind oder vom Bischof in 12. Jahrhundert angesiedelt wurden, bleibt unbekannt.

Die Existenz einer niederadeligen Familie von Heidenheim lässt sich aber schon früher nachweisen. Im Jahre 1163 besiegelt Bischof Konrad von Eichstätt (1153-1171) die Notiz, in der kundgetan wird, dass Adelbert, der erste Abt von Heidenheim nach dem heiligen Wunibald, von Friedrich von Bechtal ein Gut zu Kirchenloh (bei Heidenheim) erwarb, das dieser mit seiner Ehefrau und seinen Kindern in Gegenwart des Vogtes Adelbert von Truhendingen (Alten - Hohentrüdingen) an den Altar des heiligen Wunibald in Heidenheim gab. Unter den Zeugen befindet sich ein Radbote de Heidenheim (4). Wir dürfen ihn womöglich der gleichen Familie zurechnen, der auch der 1212 urkundlich genannte Mangold de Heidenheim angehörte.

Nur in 2 Namen begegnet uns die Familie von Heidenheim in der Geschichte des Marktes. Doch diese zwei genügen, um festzuhalten, dass sich im 12. und 13. Jahrhundert ein niederadeliges Geschlecht nach dem Ort Heidenheim im Hahnenkamm benannte und nicht nach Heidenheim an der Brenz, denn dort lässt sich im 12. und 13. Jahrhundert kein Ortsadelsgeschlecht nachweisen, das sich "von Heidenheim" nannte (5).

Über die Standesqualität der Angehörigen dieser Dienstmannenfamilie lassen sich in dieser frühen Zeit keine direkten Angaben finden. Keiner wird als Ministeriale, Dienstmann oder Getreuer bezeichnet, von keinem ist bemerkt, dass er etwa die Ritterwürde bekleidet hätte. Sie erscheinen nur mit dem Rufnamen (Radboto, Mangold) und der Adelbezeichnung "de Heidenheim". Da jedoch Mangold in der Zeugenreihe der Eichstätter Dienstmannen angeführt wird, dürfen wir annehmen, dass er als solcher in Heidenheim seinen Dienstsitz hatte. In Heidenheim bestand schon seit der Umwandlung des ehemals angelsächsischen Doppelklosters (St. Wunibald und Walpurgis) in ein Stift von Weltgeistlichen durch Bischof Gerhoh um 790 neben Stiftsgut auch bischöflich-eichstättischer Grundbesitz (6). Um diesen zu schützen und zu verwalten lag es nahe, dass hier im 11. und 12. Jahrhundert eichstättische Ministerialen eingesetzt waren, die sich nach ihrem Dienstsitz "von Heidenheim" benannten.

Stand in Heidenheim eine Burg?

Wenn ein Ministerialengeschlecht in einem Ort in einer Urkunde oder einer alten Schrift nachgewiesen werden kann, dann liegt es auch nahe, nach einer Burg zu suchen. Doch dazu verlassen uns die Zeugnisse. Weder ein Flurname wie Burgstall, "in der Bürg" oder "im Schloss" noch eine Ruine berichten von einer derartigen Anlage. Auch Spuren von Mauern und Gräbern lassen sich nicht finden. Die von Heidenheim eine halbe Stunde entfernte, weithin bekannte Gelbe Bürg ist nach dem Urteil der Vorgeschichtsforscher eine vor - und frühgeschichtliche Anlage, viel zu groß für einen hochmittelalterlichen Ministerialensitz. Wir müssen uns damit begnügen, dass die Dienstmannen von Heidenheim nicht in der Lage waren, einen Burgbau selbstständig zu finanzieren oder die Erlaubnis dafür erhielten, denn schon in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurden in Heidenheim die Edelfreien von Truhendingen mit der Schirmherrschaft über das Kloster und über den eichstättischen Meierhof beauftragt (7). Sicher bezeugt wird diese Vogtei erst in dem Lehenbuch um 1300: Friedrich von Truhendingen besitzt die Vogtei "super curiam villikalis in Haydenheim" und die Vogtei über monasterium in Haydenheim (8). Der Bereich des Siedelhofes und die 46 Hofstätten des Klosters im Markt unterlagen allerdings nach wie vor der Immunität, waren also frei von jeglicher Vogtei. Auch das Kloster könnte ein Grund dafür sein, dass die eichstättischen Ministerialen keine Burg errichten konnten. Womöglich lag ihr Dienstsitz um die befestigte Wallburgis-Pfarrkirche beim heutigen alten Friedhof, die 1551 abbrannte und nicht mehr aufgebaut wurde.

Heinrich von Heidenheim in einer Würzburger Urkunde 1225

In einem hartnäckigen Rechtsstreit zwischen dem Ritter Rudolf von Hochfeld (Kreis Donauwörth) und seiner Ehefrau einerseits und dem Abt und Konvent des Klosters Kaisheim anderseits entschieden hohe Würzburger Geistliche als die vom Apostolischen Stuhl beauftragten Kommissäre wegen Besitzungen in dem Dorf Egweil (Kreis Eichstätt) (9). In der darüber ausgefertigten Urkunde erscheint eine Reihe von Zeugen verschiedener Herkunft. Neben dem Abt von St. Stephan in Würzburg dem Abt Goswin von Bronnbach (bei Tauberbischofsheim), dem Abt von Schweinfurt und dem Dekan Willhelm von Stift Neumünster und Würzburger Geistlichen sind auch der Propst Heinrich aus Eichstätt, auch der Regensburger Domherr Ulrich von Dornberg und der Magister Lupold von Freising vertreten. Die Reihe der Laienzeugen wird u. a. angeführt vom Ritter Richolf von Laudenbach (Kreis Karlstadt), Ritter Konrad von Reichenberg (Kreis Würzburg), Heinrich de Brusteberg (Prüßberg, Kreis Gerolzhofen), Ludwig von Schwabheim (Kreis Schweinfurt) und unter anderen steht auch an vorletzter Stelle ein Heinrich de Heidenheim. Es erhebt sich nun die Frage: War dieser Heinrich in Heidenheim am Hahnenkamm zur Zeit der Ausfertigung der Urkunde ansässig, oder gehörte er einer Familie von Heidenheim an, die bereits in Würzburg eingewurzelt war? Die Frage ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden. Da Heidenheim am Hahnenkamm räumlich nicht allzu weit von Hochfeld, dem Sitz des Ritters Rudolf, entfernt liegt, wäre es denkbar, dass er zur Zeugenschaft von Heidenheim nach Würzburg von diesem gebeten wurde. Da aber die Urkunde in Würzburg ausgestellt wurde, wäre es auch möglich, dass Heinrich von Heidenheim einer Dienstmannenfamilie von Heidenheim angehörte, die in der Stadt am Main in einer gehobenen gesellschaftlichen Schicht zugegen war und die sich später in zahlreichen Urkunden als Patrizierfamilie nachweisen lässt. 1228 wird schon ein Konrad von Heidenheim als Würzburger Bürger genannt. Der Name Heinrich kann als Leitname dieser Familie betrachtet werden, wie sich in weiteren Belegen ergibt.

Heinrich von Heidenheim in einer Proskriptionsliste aus dem Jahr um 1235.

In einer zwischen 1233 und 1236 erstellen Ächtungsliste (Proskriptionsliste) im Staatarchiv Wolfenbüttel bei Braunschweig wird unter vielen Leuten aus dem bayerisch-schwäbischen Raum auch ein Heinricus de Heidinheim genannt. In diese Ächtungsliste ist eine Menge von Personen eingetragen, die meist dem niederen Adel angehörten und ein Verbrechen begangen haben, das die Ächtung und damit die Todesstrafe zur Folge gehabt hätte. Jedermann war befugt, den Geächteten zu töten. Wir wissen nicht, welches Vergehen diesem Heinrich von Heidenheim angelastet wurde. Der Bearbeiter dieser Ächtungsliste bringt die zahlreichen Namen in Zusammenhang mit dem Aufstand König Heinrichs VII. gegen seinen Vater Kaiser Friedrich II. im Jahre 1235. Heinrich VII. hatte viele Anhänger im süddeutschen Raum darunter auch den Edlen Friedrich III. von Truhendingen, der sich aber rechtzeitig von ihm trennte. Es wäre denkbar, dass auch Heinrich von Heidenheim in den Aufstand König Heinrichs VII. gegen Kaiser Friedrich II. 1235 verwickelt war und deswegen auf die Ächtungsliste kam. Näheres darüber ist nicht bekannt. Der Bearbeiter der Ächtungsliste betont dass sich dieser unter Nr. 91 genannt heinricus de heidenheim auf unser Heidenheim beziehen muss, da Heidenheim an der Brenz keinen Ortsadel habe (10).

Die Familie "von Heidenheim" im Würzburger Raum

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts verstummen die Nachrichten über die niederadelige Familie "von Heidenheim" in unserer engeren Heimat. Weder in den Dienstmannenfamilien der Edlen von Truhendingen noch der Grafen von Oettingen oder der Burggrafen von Nürnberg, der späteren Markgrafen von Brandenburg Ansbach, lassen sich Leute feststellen, die sich nach Heidenheim benennen. Dadurch, dass der Bischof von Eichstätt hier in Heidenheim nur noch die Funktion eines Grundherren wahrnimmt und die Edlen von Truhendingen als Vögte über die eichstättischen Besitzungen walten, mag manchen niederadeligen Familie des Bischofs die Existenzgrundlage verloren gegangen sein, wenn sie sich nicht bemühten, in den Dienst der angehenden Landesherren einzutreten.

In Heidenheim jedenfalls ist im ausgehenden 13. und 14. Jahrhundert nichts mehr vom Ortsadel derer von Heidenheim zu vernehmen. Dagegen erscheinen sie nun in den Städten Nürnberg und vor allem in Würzburg als Bürger in führender Stellung. Aus der Vielzahl der Quellen, die die Existenz eines in Würzburg ansässigen Patriziergeschlechts "von Heidenheim" bestätigen können, seien nur einige dem Verfasser dieses Aufsatzes erreichbare Nachrichten herangezogen. Ob der im Kaisheimer Urkundenbuch 1225 als Zeuge genannte Heinricus de Heydenhaim noch in Heidenheim am Hahnenkamm oder schon in Würzburg ansässig war, ist nicht zu klären (16). Ein C. (wohl Conrad), filius Eckerhardi de Heidenheim (Sohn des Eckerhard von Heidenheim) wird in einer Urkunde vom 26. August 1265 unter mehreren Würzburger Bürgern genannt (17).

Am 11. Dezember 1272 vermacht Hedwig von Nortenberg den Augustinern in Rothenburg drei Morgen Weingarten, einen Hof und 12 Pfund Heller in Würzburg. Unter mehreren Würzburger Bürgern wird auch Eckerhardus de Heidenheim genannt (18). Über die Würzburger Patrizier "von Heidenheim" erfahren wir Genaueres in der Doktorarbeit von Winfried Schich "Würzburg im Mittelalter" (19). Er schreibt auf Seite 277:

Würzburg
Würzburg

Stammt die Würzburger Patrizierfamilie "von Heidenheim" aus Heidenheim am Hahnenkamm oder aus Heidenheim an der Brenz?

In den entsprechenden historischen Arbeiten wird meist die Ansicht vertreten, die in Würzburg im 13. Jahrhundert ansässige, einflussreiche Bürgerfamilie "von Heidenheim" stamme von einem aus Heidenheim an der Brenz zugewanderten Bürger ab. Ein schlüssiger Beweis dafür lässt sich aber nicht führen. Verständlicherweise ist man geneigt, der historisch bedeutsamen und wirtschaftlich mächtigen Stadt Heidenheim in der Schwäbischen Ostalb den Vorrang einzuräumen. Aber schon Martin Wellmer hat bei seiner Veröffentlichung der süddeutschen Proskriptionsliste aus den Jahren 1233-1236 die Ansicht vertreten, Heidenheim in Württemberg habe keinen Ortsadel, wohl aber Heidenheim, Landkreis Gunzenhausen (21). Inzwischen ist das Ortsnamenbuch des Kreises Heidenheim (an der Brenz) erschienen (22). Der Verfasser, Lutz Reichardt, führt sehr viele alte Belege über den Ortsnamen Heidenheim an. Hätte eine niederadelige Familie existiert, die sich nach Heidenheim an der Brenz nannte, wäre sie sicherlich in den Jahrzehnten von 1080-1300 in Urkunden erschienen. Das ist jedoch nicht der Fall. Dagegen lassen sich in Heidenheim am Hahnenkamm im 12. und 13. Jahrhundert urkundliche Nachweise über ein Ortsadelsgeschlecht erbringen, das sich nach Heidenheim benannte (siehe vorne). Wir müssen also bei der Frage nach der Herkunft der Patrizierfamilie "von Heidenheim" in Würzburg unserem Heidenheim im Altlandkreis Gunzenhausen den Vorrang einräumen.

Bischof Siegfried von Truhendingen
Der Würzburger Bischof Siegfried von Truhendingen

Wie kam die niederadelige Familie "von Heidenheim" nach Würzburg?

Normalerweise stellen wir uns das so vor, dass ein Angehöriger der Dienstmannenfamilie "von Heidenheim" freiwillig in die Stadt Würzburg einwanderte und es dort durch Fleiß und Tüchtigkeit zu Ansehen brachte, wie das bei vielen Städtegründungen der Stauferzeit ähnlich der Fall war. Wenn ein Konrad von Heidenheim schon 1228 in einer bischöflichen Urkunde in Würzburg als Zeuge erscheint (23), dürfen wir annehmen, dass nicht er selbst, sondern einer seiner Ahnen von Heidenheim wohl schon im 12. Jahrhundert in die Mainstadt gekommen ist. Das sonnige Weinland um Würzburg übte schon immer eine gewisse Anziehungskraft auf die Menschen im Fränkischen Keuperland, an der Altmühl und im Hahnenkamm aus. Das Kloster Auhausen an der Wörnitz, gegründet von den Herren von Auhausen, den Vorfahren der Edlen von Lobdenburg hatte Weinberge in Frickenhausen, Ochsenfurt und Segnitz (24). Die Priester Heinrich von Theilenhofen, Heinrich von Berolzheim, Konrad von Sammenheim, Engelbert von Stopfenheim und Rapoto von Gnotzheim schenkten 1160 einen Hof in Heidingsfeld gegen einen Jahreszins an Wein (24 a).

Das Kloster Heidenheim schickte seine Knechte zu Weinfuhren "hinab gen Franken". Die Gegend um Würzburg stand im Mittelalter bei den Bewohnern unserer engeren Heimat in einem begehrlichen Ruf. Doch so einfach war es nicht, in der Stadt am Main einzuwurzeln, auch nicht für einen Angehörigen der Dienstmannenfamilie von Heidenheim. Hier mussten Begünstigungen und Beziehungen oder gar Befehl eines hohen Herrn zu Hilfe kommen. Diese könnten sich im Fall der Heidenheimer ergeben haben. In der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts wollte Bischof Gebhard II. von Eichstätt (1125-1146) das heruntergekommene Stift Heidenheim reformieren und wieder in ein Kloster umwandeln damit die bischöfliche Gewalt im südwestlichen Raum der Diözese wieder gestärkt werde (25).

Die Reformbemühungen zogen sich über viele Jahre hin und führte zu heftigen Auseinandersetzungen, da die Grafen von Oettingen im Bunde mit den Grafen von Hirschberg beim Aufbau ihrer Herrschaft gegen die Reform des Stifts Heidenheim heftigen Widerstand leisteten. Auch die beiden Brüder Adelbert und Friedrich von Truhendingen scheinen in der Angelegenheit der Heidenheimer Reform unterschiedliche Stellungen bezogen zu haben. In diese Auseinandersetzungen um die Heidenheimer Reform scheinen womöglich auch die Dienstmannen von Heidenheim mit einbezogen worden zu sein. Jedenfalls erscheint als Untervogt des Edlen Adelbert von Truhendingen, der auf Seiten des Bischofs Gebhard II. die Reform militärisch unterstützte, ein Konrad von Ostheim. Von den Dienstmannen von Heidenheim hört man in diesen Streitigkeiten nichts.

Zu dieser Zeit der wilden Zustände in Heidenheim saß auf dem Würzburger Bischofsstuhl Siegfried, ein Bruder der Edlen Friedrich und Adelbert von Truhendingen. Er war zuvor schon Propst von Neumünster in Würzburg und ist wohl auch durch den Einfluss König Konrads bei dessen Königspolitik, die er vor allem mit Hilfe seiner Verwandten betrieb, zum Bischof von Würzburg erhoben worden (26). Die Amtszeit Bischofs Siegfried von 1147-1150 bot wohl die beste Gelegenheit für ein Mitglied der eichstättisch-truhendingischen Ministerialenfamilie "von Heidenheim" in Würzburg einzuwurzeln. Darüber gibt es zwar keine schriftliche Bestätigung, aber die Tatsache, dass die Edlen von Truhendingen im Heidenheimer Raum als Vögte tätig waren und ihr Bruder Siegfried die Würde eines Propsts von Neumünster und später eines Bischofs von Würzburg bekleidete, lässt doch die Annahme begründen, dass ein Angehöriger der Heidenheimer Dienstmannenfamilie nach Würzburg kam und dort als Ahnherr das Patriziergeschlecht "von Heidenheim" begründete, das im 13. und 14. Jahrhundert einen bedeutenden Einfluss unter den führenden Schichten der Stadt ausübte. Wenn diese Familie um 1220 in den Urkunden in Würzburg erscheint, dann darf wohl daraus nicht gefolgert werden, dass sie erst zu dieser Zeit in Würzburg einwanderte. Die Entwicklung von einem Geschlecht fremder Herkunft zu einer angesehenen Patrizierfamilie bedurft wohl Jahrzehnte. Die alten Familienverbindungen nach Heidenheim gingen verloren, neue mit Würzburger Bürgern bahnten sich durch Heiratsverbindungen an. Das kommt in den Vornamen zum Ausdruck. Der Name Heinrich ist wohl der einzige, der noch an die Heidenheimer Heimat erinnerte. Konrad, Eckehard, Engelhard, Wölflin und Arnold und später Lutzmann und Volknand stammen sicherlich aus Eheverbindungen mit Würzburger Patrizierfamilien.

Herren von Heidenheim in der Eichstätter Geistlichkeit

Nach dem Dreißigjährigen Krieg erscheinen Angehörige der Familie "von Heidenheim" im Bistum Eichstätt als Geistliche. In der katholischen Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Buchenbühl bei Eichstätt, einer alten Marienwallfahrt befindet sich am Hochaltar eine lateinische Weiheinschrift:

Das heißt auf Deutsch:

Franz Christoph von Haidenheim war von 1657-1678 Dekan der Domkirche zu Eichstätt. Auf einem Seitenaltar ist eine Widmungsinschrift des Kapitulars und Cellarius Johan Georg von Heidenheim (1661-1669) angebracht.

In der Pfarrkirche zu Kipfenberg befindet sich der Grabstein eines Joachim von Heidenheim, Herr zu Münster und Hausen, Fürstbischöflicher Rat und Pfleger zu Kipfenberg, Arnsberg und Enkering, Sohn des Ludwig von Heidenheim und der Eleonere geborene Gräfin Fugger auf Untersulmentingen geb. 7. Mai 1735 (27).

Im Mortuarium der Domkirche in Eichstätt befindet sich der Grabstein eines Joh. Georg von Heideheim, Kanonius und Cellarius gest. 20. 50 1669 (28). Ob diese Eichstätter Domherrn und Pfleger mit der im Mittelalter genannten Familien von Heidenheim in irgendeinem Zusammenhang stehen, müsste erst erforscht werden.

Anmerkungen:

  1. Heidingsfelder, Regesten der Bischöfe von Eichstätt Nr. 562
  2. St. A. Nürnberg, Rep. 122, Nr. 53, S. 62
  3. a. a. O., Rep. 165a, Nr. 697
  4. Robert Schuh, Historisches Ortsnamenbuch v. Bayern, Altlandkreis Gunzenhausen Nr. 119. Heidingsfelder, Regesten Nr. 435
  5. Lutz Reichardt, Ortsnamenbuch des Kreises Heidenheim, Stuttgart 1987, Seite 71 ff.
  6. Heidingsfelder, Regesten Nr. 26
  7. a. a. O., Nr. 397
  8. St. A. Nürnberg, Ältestes Eichstätter Lehenbuch, Blatt 5
  9. H. Hoffmann, Die Urkunden des Reichsstifts Kaisheim, Nr. 52
  10. Martin Wellmer, Eine süddeutsche Proskriptionsliste im Staatsarchiv Wolfenbüttel in Festschrift zum 70. Geburtstag Theodor Mayer, Konstanz, S. 106-124
  11. Nürnberger Urkundenbuch, Nr. 424, Hist. Ortsnamenbuch Schwabach, Nr. 120a
  12. Schultheiß, Nürnberger Rechtsquellen, Achtbuch I v. 1285-1337, Nr. 88
  13. a. a. O., Nr. 243
  14. Katalog der Wittelsbacher Ausstellung 1980; Die Zeit der frühen Herzöge, S. 153, Anmerkung 12 im Aufsatz v. Albert Siegmund u. Franz Genzinger, Tabula Perantique
  15. Die Urkunden der Stadt Nördlingen, Nr. 590
  16. Wie Anmerkung 9, Nr. 52
  17. Hohenloher Urkundenbuch Bd. I, Nr. 293, S. 193, Zeile 38
  18. a. a. O., Nr. 338, S 231, Zeile 11
  19. Winfried Schich, Würzburg im Mittelalter in Studien zum Verhältnis von Topographie und Bevölkerungsstruktur, Köln 1977, S. ?
  20. a. a. O., S. 277
  21. Wie Anmerkung 10
  22. Wie Anmerkung 5
  23. Wie Anmerkung 19, S. 277
  24. Klaus Sturm, Gesch. d. Klosters Auhausen a. d. Wörnitz im Sammelbl. des Hist. Vereins Eichstätt, 1970, S. 32
  25. Amreihn, Archivinventare d. kath. Pfarreien d. Diöszese Würzburg, S. 173
  26. A. Wendenhorst, Das Bistum Würzburg Teil I, Die Bischofsreihe bis 1254, S. 151-156. Hubert Ruß, Die Edelfreien und Grafen v. Truhendingen, Neustadt a. d. Aisch 1992, S. 213 ff
  27. Felix Mader, Die Kunstdenkmäler v. Bayern, Bezirksamt Eichstätt, S. 61\62 u. S. 170
  28. Wie Anmerkung 27, Bd. I, Stadt Eichstätt, S. 214, Nr. 33.