Heidenheim

Flurnamen in Heidenheim

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Zollerlohwiese (1457-69), Meierwiese im Zollerloh (1489-1500)

Der Name ist alt, denn im Salbuch um 1400 steht geschrieben, dass das Kloster Heidenheim 5 Tagwerk Wiesen in den Lüssen besitzt, "gelegen unter des Zollners Loh, tragen zwei Gras". Unter den Hölzern des Klosters, die in den Hof zu Eggenthal gehören, wird "des Zollners Loch, gelegen bei dem Slät", erwähnt. Schon 1395 wird "des Zollners Lehen" unter Eggenthal genannt. Das Kloster Heidenheim hatte für seinen Markt einen Zöllner gedingt. Ein Zöllner namens Konrad, ein Greis, wird zusammen mit einem Konrad, einem Steinmetz, schon 1222 erwähnt, die beide vor dem Abt über die Zugehörigkeit der Kapelle in Pflaumfeld aussagen müssen (Heidingsfelder, Regesten d. Bisch. v. Eichstätt Nr. 597). Um 1400 lesen wir über einen Zöllner:

Der Zollner hatte auch dafür zu sorgen, dass an den zehn Jahrmärkten Sauberkeit im Markt herrschte. Das Salbuch berichtet darüber:

Der Zollner war für mancherlei Dinge im Markt zuständig. Wollte der Abt als Marktherr sein "gemeines (allgemeines) Gericht Ehaft und Gedinge" abhalten, musste der Zöllner dies vor dem Gerichtstag jedermann "zu Haus und zu Hof oder unter Augen öffentlich verkünden und offenbaren". Eine unangenehme Pflicht des Zollners bestand in dem Eintreiben der Bußgelder. Im Marktgericht des Abtes (Ehaft und Gedinge) wurden nur niedere Strafen verhängt, die durch Geld gebüßt werden konnten. Über Totschlag und "fließende Wunden" konnte der Abt nicht richten. Wurden die verhängten Geldbußen von den Beklagten nicht bezahlt, so hatte des Klosters Zollner das Recht, auf allen Hofstätten und Höfen im Markt zu pfänden, nicht nur auf den Hofstätten des Klosters. Für diese vielseitige, oft unangenehme Tätigkeit des Zollners musste dieser vom Abt entlohnt werden. Darüber steht im Rechnungsbuch des Abtes Wilhelm von Vestenberg (1427-1446) geschrieben:

Zusätzlich zu dieser Belohnung oder später, ständig für das Amt des Zollners gedachte Ausstattung sind wohl jene Grundstücke anzusprechen, die zwischen Eggenthal und der Rohrach in den Flurplan als Zollerlohe eingetragen sind, auch Zollnersbuck genannt. Unweit davon entfernt fand man römische Funde (siehe Weilerwiese, auf der Mauer). Folgen wir dieser in der Flurkarte stehenden Schreibweise Zollerlohe, so müssten wir den Namen deuten: "lichter Wald oder Gebüsch des Zollners". Es ist aber kaum anzunehmen, dass der Zollner einen eigenen Wald zu seiner Besoldung hatte. Der Zollner bekam seinen Brennholzbedarf vom Kloster, dem er diente. Folgen wir aber der ältesten Schreibform aus dem Jahre 1390 "des Zollners Lehen", so verbindet sich damit ein anderer Sinn: Lehen des Zollners vom Kloster. Wie der Flurer das Flurlehen zu seiner Besoldung nutzen durfte, so der Zollner das Zollnerlehen. Die Schwierigkeit bei der Deutung des Namens Zollnerlohe ergibt sich daraus, dass das Grundwort -loh in zahlreichen Fällen auch schon von den frühen Schreibern und im Volksmund mit dem Grundwort -lehen vermengt wurde. Überzeugender erscheint uns die Deutung: Lehen des Zollners. Dieses konnte aus einem Acker oder einer Wiese bestehen. Wälder wurden in der Regel nicht als Besoldung verlehnt.

Zwerghelm, Zwerchelm (2328-2340),(2342-2357)

Wer im Grundbuch den Namen Zwerghelm liest und über seinen Sinn nachgrübelt, der denkt sicher an einen Zwerg aus dem Märchen und an einen Helm zum Schutze des Kopfes. Aber was sollen ein Zwerg und ein Helm mit Grundstücken auf dem Berg gegen Degersheim hin zu schaffen haben? Wenn auch mittelalterliche Waffen im Flurnamengut unserer Heimat bisweilen Eingang gefunden haben, wird man bei diesem Namen einen anderen Gedankengang einschlagen müssen. Im Bestimmungswort Zwerg ist nicht die Märchengestalt im Sinne von "klein" zu verstehen, sondern das mittelhochdeutsche Eigenschaftswort twerch, das "auf die Seite gerichtet, verkehrt, schräg, quer" bedeutet. Es ist auch noch heute geläufig, wenn wir sagen: die Wiese oder der Acker liegt überzwerch. Beim Grundwort Helm darf nicht an die Schutzwaffe Helm gedacht werden, sondern an den mittelhochdeutschen Namen Elm, der in allen Namenbüchern als "Ulme" gedeutet wird. Er kommt gerade hier in den entlegenen Außenbereichen der Gemarkungen von Heidenheim und Degersheim vor und erinnert daran, dass diese einmal mit Buschwald bedeckt waren, in dem die Ulmen dominierten, daher Elm genannt. Da die Böden in dieser Gegend nicht durchweg steinig sind, sondern "wenn es alle Brotzeit regnet", auch gute Erträge bringen, wurde der Wald schon früh gerodet und in Ackerland verwandelt. Der Waldname Elm ist geblieben. In einem Verzeichnis der "Äcker und Egerten auf dem Berg" von 1430 steht:

Eine von den mehreren Äckern oder Egerten mit dem Namen Elm mag quer (überzwerch) gelegen sein, daher Zwerchelm genannt. Aus diesem durchaus sinnvollen Namen ist im täglichen Sprachgebrauch Zwerghelm geworden. Wir müssen ihn deuten: "Grundstück, das querliegt und auf dem einmal Ulmengebüsch gewachsen ist".